Österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Rahmen der EU (Teil 1)
Die Umfrage von EU-Infothek zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bringt ein erwartbares Ergebnis. Das dieses Umfrageergebnis Stagnation bedeutet, muß nicht erstaunen – denn Mangel an Sachkunde hinsichtlich sicherheits- und verteidigungspolitischer Parameter hat in Österreich eine lange und schlechte Tradition.

Bild: Bundesheer (BMLVS) / Markus Zinner
Neutralität oder Bündnis - Parameter für eine erfolgreiche Sicherheitspolitik

Bild: EU-Infothek
Das geforderte Spektrum an Kenntnissen ist weit gespannt – von Geopolitik über Kriegsgeschichte bis hin zu praktischen Erfahrungen in einem Einsatztruppenkörper, etwa als Bürger mit abgeleistetem Wehrdienst, schließlich Kenntnis neuzeitlicher Rüstungsentwicklungen, deren Einfluss auf taktische und operative Verfahren, internationales Recht, Verfassungsrecht und Kriegsvölkerrecht bzw. humanitäres Recht der Staaten in bewaffneten Konflikten. Und auch die Kenntnis über fremde Heere sollte nicht fehlen. Um nur einige Themenbereiche zu streifen.
Und trotzdem vergeht keine Wehrsystemdebatte in Österreich, in welcher die Anzahl der vermeintlichen Experten nur so aus dem Boden sprießt.
Fragen zentraler Bedeutung für die Wehrpflicht
- Wie sieht das künftige Bedrohungsbild aus?
- Sollen die Streitkräfte aufwuchsfähig sein – ja oder nein.
- Soll das Land einem Bündnissystem angehören – ja oder nein
Die erst Frage ist eine Wissensfrage, Fragen zwei und drei sind Willens- also letztlich politische Fragen, erschließen sich dem Betrachter aber auch aus allgemeinen Denkgesetzen.
Auf Frage eins geben die meisten Debattenteilnehmer keine Antwort, außer dass sie mit ganzer Kraft ihren Glauben verkünden, dass sich ein kalter bzw. heißer Krieg nach dem Muster des 20. Jahrhunderts (Weltkrieg I+II und kalter Krieg) nicht mehr wiederholen werden. Das sagten übrigens dieselben Leute auch bevor Völkerhaß und realsozialistische Bereitschaft, Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte mit Waffengewalt zu unterdrücken den jugoslawischen Balkan in einen Ort der ethnischen Ausrottung und Zerstörung verwandelten. Für die Stichhaltigkeit ihrer Überzeugungen bleiben uns diese Debattenteilnehmer bisher jegliches Beweisangebot schuldig.
Die Antworten ergeben sich freilich schon aus einfachen denklogischen Gesetzen: Streitkräfte die für Verteidigungsanstrengungen aus welchen Gründen auch immer bewusst klein gehalten werden – ‚eine kleine Streitmacht aus Berufssoldaten kämpft viel effizienter ?’- werden einer Gesamtbedrohung niemals standhalten. Wer auch noch die meisten Kasernen und Ausbildungsplätze - mangels Wehrpflicht als nicht mehr zeitgemäß verstanden - niederreißt, kann im Einsatz nur mit jenen Kräften kämpfen, die verfügbar sind. Er gleicht der Feuerwehr, welche die vorgehenden Jahre zugesehen hat, wie die Stadtverwaltung die Wasserhydranten aus den Strassen gerissen hat. Weil sie nicht mehr schick genug sind. Holt sich der rasch Überforderte erst jetzt fremde Hilfe, kommt diese entweder zu spät oder der Nachbar ist selbst mit der Verteidigung seines Landes gefordert. Der unterbewaffnete Neutrale wird so zum Parasiten für seine Umgebung. Also wird Bezahlung erforderlich sein. Der politische Preis ist der – vollkommen verdiente – Verlust jeglicher Einflußnahme auf das Geschehen, den faktischen – also materiellen Preis – diktiert ihm der helfende Monopolist. Also gleich zweimal dumm gelaufen. Aber gerade so wird es ja nicht brennen, versichern uns die ‚Experten’. Wird es nicht?
Neutralität – Konzept der Vergangenheit

Bild: Mick7402
Der Glaube an die sicherheitspolitischen Wohltaten der Neutralität ist irrational, sie ist im Übrigen längst nur noch formell Handlungsanleitung für unsere Politik. 1995 wurde Österreich Mitglied der europäischen Union, mit Wissen um die in Entwicklung befindliche gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik. Konsequenterweise verabschiedete die Union 1997 die Petersberg-Aufgaben, die Österreich 1998 durch Artikel 23f in Verfassungsrang gehoben hatte.
Diese kennen, neben humanitären Aufgaben, Rettungseinsätzen und friedenserhaltenden Aufgaben auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, wie etwa gewaltsame Trennung von Kriegsparteien, Belagerungen, Durchsetzung von Flugverbotszonen, Embargos uam.
Mit Artikel 23f der Bundesverfassung ist parteilicher Waffengebrauch bereits verpflichtend gemacht und von Neutralität kann damit selbstverständlich keine Rede mehr sein.
Lesen Sie morgen den zweiten Teil der kritischen Auseinandersetzung mit dem Umfragethema und erfahren Sie mehr über die Akteure der europäischen Sicherheitspolitik und die Bündnisoptionen.


















Kommentar hinzufügen