Mittwoch 19. Juni 2013, 22:15

Sicherheit


Österreichische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Rahmen der EU (Teil 1)

Die Umfrage von EU-Infothek zur österreichischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bringt ein erwartbares Ergebnis. Das dieses Umfrageergebnis Stagnation bedeutet, muß nicht erstaunen – denn Mangel an Sachkunde hinsichtlich sicherheits- und verteidigungspolitischer Parameter hat in Österreich eine lange und schlechte Tradition.

Eurofighter Typhoon
Eurofighter Typhoon
Bild: Bundesheer (BMLVS) / Markus Zinner
Wenn es immerhin 7 Prozent sind, die eine sachlich zutreffende Einschätzung abgeben, nämlich dass sich die Neutralität durch den EU Beitritt erübrigt hat, ist dennoch gut – liegt sie doch knapp über der Hälfte der Akademikerquote des Landes. Immerhin 6 Prozent erkennen die NATO als Schirmfaktor. Eine europäische Verteidigungsgemeinschaft als solche, losgelöst von der Patronanz der Vereinigten Staaten wurde bedauerlicherweise nicht nachgefragt. Drei-Viertel der Befragten haben sich, wie eh und je, in der Neutralität eingerichtet. Damit steht fest – die Frage lautet, was ist vorteilhafter, Neutralität oder Bündnis als Kern der künftigen Sicherheit?

Neutralität oder Bündnis - Parameter für eine erfolgreiche Sicherheitspolitik

Umfrageergebnis
Umfrageergebnis
Bild: EU-Infothek
Sicherheitspolitik scheint gerade in Österreich angesichts der Entstehungsgeschichte der Neutralität des Landes - neben Justiz und Aussenpolitik – der letzte streng gehütete Reservatbereich einzelstaatlicher Politik zu sein, der von jeglichen gemeinschaftsrechtlichen Aspekten abgekoppelt ist. Die Sachlage stellt sich auf den zweiten Blick freilich recht anders dar, als landläufig gemutmaßt wird. Neutralität ist zwar in der österreichischen Bevölkerung beliebt, sie ist auch eine wesentliche Führungsgrundlage zur Beurteilung der sicherheits-politischen Anstrengungen Österreichs – oder sollte es, geht man nach dem Gesetzgeber und dem Wunsch der Bevölkerung, zumindest sein. Doch obliegen Volk und große Teile der politischen Klasse einem doppelten, in jeglicher Hinsicht außerordentlich schwerwiegendem Irrtum. Denn erstens ist die Neutralität in materiell-rechtlicher Hinsicht längst Teil der Staatsrechtsgeschichte und nur noch auf dem Papier vorhanden und zweitens und hauptsächlich leistet Neutralität zur Sicherheit des Landes ungefähr den gleichen Beitrag, wie die Lackierung eines Fahrzeuges zu dessen Höchstgeschwindigkeit. Denn Sicherheit für ein Land gibt es nur durch Streitkräfte – je mehr und je qualifizierter – umso besser. Daran ändert weder die Neutralität, noch ein Bündnis das Geringste. Was zu erkennen der Mangel an Sachkunde in sicherheitspolitischen Themenbereichen weder die Mehrzahl der Bürger noch die meisten der Entscheidungsträger in der Lage sind.

Das geforderte Spektrum an Kenntnissen ist weit gespannt – von Geopolitik über Kriegsgeschichte bis hin zu praktischen Erfahrungen in einem Einsatztruppenkörper, etwa als Bürger mit abgeleistetem Wehrdienst, schließlich Kenntnis neuzeitlicher Rüstungsentwicklungen, deren Einfluss auf taktische und operative Verfahren, internationales Recht, Verfassungsrecht und Kriegsvölkerrecht bzw. humanitäres Recht der Staaten in bewaffneten Konflikten. Und auch die Kenntnis über fremde Heere sollte nicht fehlen. Um nur einige Themenbereiche zu streifen.

Und trotzdem vergeht keine Wehrsystemdebatte in Österreich, in welcher die Anzahl der vermeintlichen Experten nur so aus dem Boden sprießt.

Fragen zentraler Bedeutung für die Wehrpflicht

  1. Wie sieht das künftige Bedrohungsbild aus?
  2. Sollen die Streitkräfte aufwuchsfähig sein – ja oder nein.
  3. Soll das Land einem Bündnissystem angehören – ja oder nein

Die erst Frage ist eine Wissensfrage, Fragen zwei und drei sind Willens- also letztlich politische Fragen, erschließen sich dem Betrachter aber auch aus allgemeinen Denkgesetzen.

Auf Frage eins geben die meisten Debattenteilnehmer keine Antwort, außer dass sie mit ganzer Kraft ihren Glauben verkünden, dass sich ein kalter bzw. heißer Krieg nach dem Muster des 20. Jahrhunderts (Weltkrieg I+II und kalter Krieg) nicht mehr wiederholen werden. Das sagten übrigens dieselben Leute auch bevor Völkerhaß und realsozialistische Bereitschaft, Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechte mit Waffengewalt zu unterdrücken den jugoslawischen Balkan in einen Ort der ethnischen Ausrottung und Zerstörung verwandelten. Für die Stichhaltigkeit ihrer Überzeugungen bleiben uns diese Debattenteilnehmer bisher jegliches Beweisangebot schuldig.

Die Antworten ergeben sich freilich schon aus einfachen denklogischen Gesetzen: Streitkräfte die für Verteidigungsanstrengungen aus welchen Gründen auch immer bewusst klein gehalten werden – ‚eine kleine Streitmacht aus Berufssoldaten kämpft viel effizienter ?’- werden einer Gesamtbedrohung niemals standhalten. Wer auch noch die meisten Kasernen und Ausbildungsplätze - mangels Wehrpflicht als nicht mehr zeitgemäß verstanden - niederreißt, kann im Einsatz nur mit jenen Kräften kämpfen, die verfügbar sind. Er gleicht der Feuerwehr, welche die vorgehenden Jahre zugesehen hat, wie die Stadtverwaltung die Wasserhydranten aus den Strassen gerissen hat. Weil sie nicht mehr schick genug sind. Holt sich der rasch Überforderte erst jetzt fremde Hilfe, kommt diese entweder zu spät oder der Nachbar ist selbst mit der Verteidigung seines Landes gefordert. Der unterbewaffnete Neutrale wird so zum Parasiten für seine Umgebung. Also wird Bezahlung erforderlich sein. Der politische Preis ist der – vollkommen verdiente – Verlust jeglicher Einflußnahme auf das Geschehen, den faktischen – also materiellen Preis – diktiert ihm der helfende Monopolist. Also gleich zweimal dumm gelaufen. Aber gerade so wird es ja nicht brennen, versichern uns die ‚Experten’. Wird es nicht?

Neutralität – Konzept der Vergangenheit

Bundesheer
Bundesheer
Bild: Mick7402
Österreichs Neutralität ist der Tiefstpunkt der erreichbaren sicherheitspolitischen Bedeutungslosigkeit eines Landes, das zweimal als Folge einer im buchstäblichen Sinn verheerenden Niederlage des Gesamtstaates durch den politischen Willen der jeweiligen Siegermächte und ohne Rückfrage bei den Landeseinwohnern entstanden ist. Neutralität ist freilich gleichzeitig die kleinste gemeinsame Kompromißformel gewesen, unter der die Besatzungsmächte angesichts der geo- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen der Fünfziger- Jahre bereit waren, die Landeseinheit zu gewähren und mit ihren Truppen das Land zu verlassen. Sie ohne Not beizubehalten, wenn es eine bessere Alternative gibt, ist ebensowenig rational begründbar, wie sie abzuschaffen, erfüllte sie noch einen Nutzen für das Land. Die Neutralität ist auch – genau entgegen dem Wortsinn ‚aus freien Stücken’ selbstverständlich nur formell - in Form der Beschlussfassung durch den Nationalrat - aber nicht materiell selbstgewählt. Sie war ein Angebot, das niemand ablehnen konnte, weil die Alternative zur Neutralität eine Fortdauer des Besatzungsregimes bei gleichzeitiger Landesteilung in einen kommunistischen und sowjetisch besetzten Osten und einen Westen des Landes nach dem Muster der west- und mitteldeutschen Teilung bedeutet hätte. Insoferne - aus der Zeit heraus - sie zu akzeptieren machte Sinn. Sicherheitspolitisch Sinn macht Neutralität niemals, wenn man die Wahl hat, einer Gesamtbedrohung auch durch eine Bündnisteilnahme begegnen zu können. Denn je mehr Truppen ein Land ins Feld stellen kann, desto stärker wirkt die Kriegsverhinderung in Form der Abschreckung - je isolierter und kräftemäßig unterlegener ein Staat sich zeigt, desto stärker wirkt der Anreiz auf einen Aggressor. Folgerichtig ist der Neutrale immer bedrohter, als ein Bündnis, weil er regelmäßig weniger Abschreckung herstellen kann.

Der Glaube an die sicherheitspolitischen Wohltaten der Neutralität ist irrational, sie ist im Übrigen längst nur noch formell Handlungsanleitung für unsere Politik. 1995 wurde Österreich Mitglied der europäischen Union, mit Wissen um die in Entwicklung befindliche gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik. Konsequenterweise verabschiedete die Union 1997 die Petersberg-Aufgaben, die Österreich 1998 durch Artikel 23f in Verfassungsrang gehoben hatte.

Diese kennen, neben humanitären Aufgaben, Rettungseinsätzen und friedenserhaltenden Aufgaben auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, wie etwa gewaltsame Trennung von Kriegsparteien, Belagerungen, Durchsetzung von Flugverbotszonen, Embargos uam.

Mit Artikel 23f der Bundesverfassung ist parteilicher Waffengebrauch bereits verpflichtend gemacht und von Neutralität kann damit selbstverständlich keine Rede mehr sein.

Lesen Sie morgen den zweiten Teil der kritischen Auseinandersetzung mit dem Umfragethema und erfahren Sie mehr über die Akteure der europäischen Sicherheitspolitik und die Bündnisoptionen.

 


 




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