Montag 20. Mai 2013, 08:08

Bildung & Kultur

Österreich und Belgien erhalten mehr Zeit, um ihre Quotenregelungen für Studierende zu rechtfertigen

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Aussetzung rechtlicher Schritte gegen Österreich und Belgien im Zusammenhang mit der Quotenregelung für ausländische Studierende in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Physiotherapie und Veterinärmedizin zu verlängern. Damit wird das seit 2007 ruhende Vertragsverletzungsverfahren um weitere vier Jahre bis Dezember 2016 ausgesetzt unter der Bedingung, dass beide Länder schlüssige Beweise sammeln, weswegen diese Studiengänge von den EU-Vorschriften über die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und -Bürger ausgenommen werden sollten, nach denen EU-Staatsangehörige mit entsprechender Zugangsberechtigung normalerweise ungehindert Zugang zur Hochschulbildung in sämtlichen Mitgliedstaaten haben.

Österreich und Belgien erhalten mehr Zeit, um ihre Quotenregelungen für Studierende zu rechtfertigen
Österreich und Belgien erhalten mehr Zeit, um ihre Quotenregelungen für Studierende zu rechtfertigen
Bild: Universität Erfurt/flickr.com
Androulla Vassiliou, die EU-Kommissarin für Bildung, Kultur, Mehrsprachigkeit und Jugend, begrüßte diesen Beschluss: „Die Kommission hat der Argumentation Österreichs und Belgiens aufmerksam zugehört und eine ausgewogene Vorgehensweise beschlossen, die sowohl die Freizügigkeit der EU-Bürgerinnen und -Bürger als auch deren Recht auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung berücksichtigt. Ende 2016 werden wir in diesen beiden Sonderfällen eine fundierte Entscheidung treffen können, und bis dahin einen soliden Rechtsrahmen geschaffen haben, der im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs steht und es uns erlaubt, gegebenenfalls ähnliche Probleme in anderen Mitgliedstaaten zu lösen.“

Nachdem Österreich und Belgien infolge eines massiven Anstiegs ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach Medizin Quoten eingeführt hatten, wurden im Jahr 2007 Vertragsverletzungsverfahren gegen beide Länder eingeleitet (Einzelheiten siehe Hintergrund). Die ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber kamen hauptsächlich aus Nachbarländern mit derselben Landessprache – im Fall von Österreich aus Deutschland und im Fall von Belgien aus Frankreich.

Verstoß gegen den Grundsatz der Freizügigkeit

Die Quotenregelungen stellten zwar einen eindeutigen Verstoß gegen den Grundsatz der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und –Bürgern dar, allerdings räumte die Europäische Kommission ein, dass ein derart starker Zustrom möglicherweise später zu einem Engpass bei Fachkräften im öffentlichen Gesundheitswesen führen könnte. Die Kommission setzte daher ihr Vertragsverletzungsverfahren aus, um den beiden Mitgliedstaaten Gelegenheit zu geben, Beweise dafür zu sammeln, dass die Nachhaltigkeit ihres Gesundheitssystems gefährdet ist.

In den vergangenen fünf Jahren haben Österreich und Belgien Beobachtungssysteme eingerichtet und Studien in Auftrag gegeben, um Prognosen über das Angebot an und die Nachfrage nach medizinischen Fachkräften zu erstellen. Sie wiesen jedoch darauf hin, dass es ihnen aus verschiedenen Gründen nicht möglich war, abschließend zu beurteilen, ob die Bedrohung ihrer Gesundheitssysteme groß genug war, um eine Ausnahme vom Grundsatz der Freizügigkeit zu rechtfertigen. Als Hauptgrund dafür wurde angeführt, dass der Beobachtungszeitraum nicht der Studien- und Ausbildungsdauer für medizinische Fachkräfte entsprach und dass es schwierig war, den wahrscheinlichen Einfluss anderer Faktoren wie Mobilität von Arbeitskräften, technologische Entwicklungen, sich ändernde Bedürfnisse der Bevölkerung und Reformen im Medizinbereich ausreichend genau zu abzuschätzen.

Währenddessen hatte der Gerichtshof der Europäischen Union außerdem ein wichtiges Urteil in dieser Sache erlassen, in dem klargestellt wurde, dass strenge evidenzbasierte Anforderungen erfüllt sein müssen, bevor Beschränkungen der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und –Bürgern zum Schutz der Nachhaltigkeit von Gesundheitssystemen erlaubt werden dürfen.

Vertragsverletzungsverfahren um weitere vier Jahre ausgesetzt

Dadurch, dass die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren um weitere vier Jahre aussetzt, erhalten Österreich und Belgien die Möglichkeit, ihre Informationsgrundlage zu verbessern und neue politische Optionen zu prüfen, die potenzielle Engpässe bei Fachpersonal verringern könnten. Die Ergebnisse dieser Beobachtungen und Prüfungen werden in ein verstärktes Monitoringprogramm einfließen, mit dem der Ärztebedarf dieser Länder prognostiziert werden soll. Vorbedingung für die Aussetzung ist, dass Österreich und Belgien das vereinbarte Monitoringprogramm durchführen.

EU-Kommissarin Vassiliou wird den zuständigen Behörden beider Länder ein Schreiben mit Erläuterungen zum Beschluss der Kommission übermitteln.


 




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