Dienstag 21. Mai 2013, 07:09

Bildung & Kultur

Öffentliche Verantwortung gegenüber Bürgern soll europaweit festgeschrieben werden

„Wie viel Bahn, Post, Spitäler & Co. braucht Europa?“ - diese Frage rückt durch die ungebremste Welle der Liberalisierung und der Privatisierungen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union immer stärker in den Mittelpunkt. Das Wiener Institut für Public Social Responsibility (PSR) hat im Europaparlament diesbezügliche Standards präsentiert, die in Form eines PSR-Kodex für alle EU-Länder verpflichtend werden und so das Versorgungsniveau in der EU verbessern sollen.

Eine qualitätsvolle Daseinsvorsorge ist Kern des Europäischen Gesellschaftsmodells
Eine qualitätsvolle Daseinsvorsorge ist Kern des Europäischen Gesellschaftsmodells
Bild: PSR
Ein neues soziales Regelwerk mit europäischen Versorgungs- und Qualitätsstandards für die Nah- und Grundversorgung im liberalisierten Markt – kein geringeres Ziel setzt sich das vor kurzem gegründete europäische Institut für Public Social Responsibility in Wien. Denn immer öfter werden Kindergärten, Busse, Züge, Paketdienste oder Krankenhäuser in Europa nicht mehr nur durch staatliche Betriebe, sondern auch von privaten Unternehmen betrieben, nachdem die EU die Marktöffnung in diesen Bereichen vorgibt.

Dabei gibt es aber je nach EU-Land erhebliche Unterschiede bei den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und der Versorgungsdichte. In Österreich, Deutschland oder Frankreich etwa gelten hohe Versorgungsstandards in fast allen Bereichen der Grundversorgung. In anderen europäischen Ländern dagegen hat sich die Qualität der Versorgung nicht zuletzt aufgrund wirtschaftlicher Krisen und der Komplexität europäischer Vergaberechtsbestimmungen zum Teil reduziert. „Obwohl im Vergaberecht das Bestbieterprinzip gilt, kommt oft der billigste und nicht der beste Anbieter zum Zug. Das Vergaberecht kennt derzeit noch keine sozialen Kriterien. Hohe Versorgungsstandards geraten dadurch in Gefahr“, erklärte die Leiterin des PSR-Instituts, Sylvia Freygner.

Wie die Grundbedürfnisse der Menschen aussehen, sollen nach den Entwürfen des PSR-Instituts Staat, Bürger, Organisationen und Unternehmen gemeinsam definieren. „Das Modell sieht vor, dass für Post, Bahn, Spitäler, Kindergärten und alle anderen Bereiche der Daseinsvorsorge gemeinsam Mindeststandards erarbeitet werden, die im europäischen Wettbewerb für alle gleichermaßen gelten sollen“, betonte Freygner.

Ein grundlegender Kodex steht dafür bereits zur Verfügung. Dieses Regelwerk beinhaltet die allgemeine Verpflichtung zum „verantwortungsvollen Umgang mit dem Auftrag zur Grundversorgung gegenüber Konsumenten“, etwa durch Preiskontinuität und erschwingliche Preise, durch einen Beitrag zur flächendeckenden Versorgung auch im ländlichen Raum und durch den Schutz persönlicher Daten. Auf dieser Basis sollen später sektorale Qualitäts- und Versorgungsstandards entstehen. Wichtig ist auch die Möglichkeit, die Einhaltung dieser Standards zu überprüfen und durchzusetzen.

Starke Unterstützung im Europaparlament

Prominente Unterstützung für ihre Pläne erhält die Geschäftsführerin des PSR-Instituts aus dem EU-Parlament. Für Othmar Karas, Vizepräsident des Europäischen Parlaments und ÖVP-Delegationsleiter,  ist „eine qualitätsgesicherte Grundversorgung für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger wesentlich für den sozialen Zusammenhalt in Europa“. Die Krise der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass  in der Grundversorgung nicht reines Kostendenken, sondern langfristiges Wachstum gebraucht werde. Wichtige europäische Projekte wie eine Wirtschafts- und Währungsunion, eine Fiskalunion oder eine Bankenunion seien „nur in sozialer Verantwortung möglich“, so Karas. Der  Vizepräsident des Europaparlaments plädierte dafür, dass sich Unternehmen und öffentliche Stellen freiwillig zu den gemeinsam definierten sozialen Standards in ganz Europa verpflichten und damit den Bürgern garantieren, dass sie ihren Versorgungsauftrag erfüllen.

Einen Schritt weiter will der SPÖ-Delegationsleiter Jörg Leichtfried gehen. Das Mitglied des EP-Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr hält nicht viel von freiwilligen Selbstverpflichtungen. Für ihn ist ganz klar, dass am Ende aus dieser Initiative ein EU-Gesetz hervorgehen muss. „Liberalisierung, wenn sie aus ideologischen Gründen passiert, ist Sozialabbau“, betonte Leichtfried. Dies sei in den letzten 20 Jahren in der EU der Fall gewesen. Gerade im Verkehrssystem hätten liberalisierte und privatisierte Märkte dazu geführt, „dass die Qualität schlechter wird, die Preise unglaublich hoch sind und dass das ganze Risiko am Ende, wenn es nicht funktioniert und nachdem die Gewinne über mehrere Jahre abgeschöpft worden sind, der Steuerzahler zu tragen hat“. Als Beispiel nannte Leichtfried das Modell der britischen Eisenbahnliberalisierung. „Wir haben mit der Schweizer Staatsbahn ein positives Gegenmodell, das nur funktioniert, weil die Schweiz nicht in der Europäischen Union ist“, meinte er in Anspielung darauf, dass die Eidgenossen den EU-Liberalisierungsvorgaben nicht unterliegen.

Der Brite Brian Simpson, Vorsitzender des EP-Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, forderte  „einen neuen verbindlichen Rahmen, der nicht nur für mehr Marktorientierung im öffentlichen Sektor sorgt, sondern gleichzeitig auch die Arbeitnehmer in diesen Sektoren und die Bürger als Konsumenten der Grundversorgung schützt“. Simpson wies auf anstehende Gesetzesvorhaben im Transportbereich wie beispielsweise das Flughafen-Paket hin, die auf eine weitere Liberalisierung (z.B. der Bodendienstleistungen) hinauslaufen. Hier  müsse ein Wettlauf nach unten bei Sozial- und Qualitätsstandards unbedingt vermieden werden. Dabei könne das PSR-Institut behilflich sein, betonte der Ausschussvorsitzende.

Hintergrund

Was ist Public Social Responsibility?

Public Social Responsibility steht für die öffentliche Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürger in der Erbringung von Dienstleistungen der Grund- und Nahversorgung. Ziel ist es, die Qualität in der Erfüllung des Versorgungsauftrages von Staat und Unternehmen durch Einhaltung gemeinsam definierter sozialer Kriterien sicherzustellen.

In den EU-Institutionen wird diese Daseinsvorsorge unter Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zusammengefasst. Dazu zählen u.a. Post, Telekommunikation, Öffentlicher Verkehr und Straßenverkehr, Energie- und Wasserwirtschaft, Abfallentsorgung, Nahversorgung, Gesundheit, sowie soziale Dienste wie etwa Kinder- oder Altenbetreuung.

In den öffentlichen Sektoren arbeiten in der EU aktuell rund 64 Millionen Menschen, mehr als ein Viertel aller Beschäftigten. Mit 3,3 Billionen Euro erwirtschaften sie rund 30 Prozent der europäischen Wertschöpfung.



 


 




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