Neue Regelung für Energiemärkte
Brüssel: Die Kommission hat zur Verhinderung des Insiderhandels und anderen Formen des Marktmissbrauchs neue Vorschriften über den Großhandel mit Strom und Gas verabschiedet, um eine Verzerrung der Großhandels-Energiepreise zu vermeiden und die Energiekosten überschaubar zu halten. Die Rechtsvorschrift tritt Ende des Jahres in Kraft.Brüssel gibt sich zufrieden: Es ist das erste Mal, dass der Energiehandel auf EU-Ebene untersucht wird. So sollen Missbrauchspraktiken frühzeitig aufgedeckt werden.

Bild: Petr Adamek
Strom und Gas: Täglich 10.000 Transaktionen
Im Handel mit Strom und Gas sind Hunderte von Unternehmen allein in Europa tätig, täglich finden rund 10.000 Transaktionen statt. Die Marktpreise reagieren auf die Verfügbarkeit von Produktions- und Transportkapazitäten höchst sensibel und weitaus stärker als in anderen Branchen. Preise können entsprechend leicht manipuliert werden, indem ein falscher Eindruck bezüglich Verfügbarkeit und Kapazitäten geschaffen wird oder eben die tatsächliche Produktion aus „marktwirtschaftlichen oder technischen Gründen“, so lautet zumeist die offizielle Version, gedrosselt wird. Überdies haben die europäischen Energiegroßhandelsmärkte zunehmend grenzübergreifenden Charakter, die Preisbildung erfolgt durch ein Wechselspiel aus Angebot und Nachfrage. In Folge ergeben sich Möglichkeiten des Marktmissbrauchs über die nationalen Grenzen hinweg. Mangels Zugang zu den erforderlichen Daten war den Regulierungsbehörden es bislang nahezu unmöglich, die Vorgänge lückenlos nachzuvollziehen und Fälle von Marktmissbrauch zu erkennen und aufzudecken. Das soll sich fortan ändern.
Neue Verordnung soll Marktmissbrauch verhindern
Die neue Regulierung umfasst sämtliche Transaktionen des Großhandels mit Strom und Gas einschliesslich Verträge über den Transport von Gas und Strom zum Kunden. Dabei ist auch ein System für die Aufdeckung von Marktmissbrauch vorgesehen sowie empfindliche Sanktionen bei Verstössen. Die Kommission hofft, die Nutzung von Insider-Information wirksam zu unterbinden. Exklusive und preissensitive Informationen sind offen zu legen, noch bevor der Handel statt finden kann. Manipulative Transaktionen sowie gezielte Fehlinformationen betreff der Marktsituation sind schlichtweg zu unterlassen.
ACER: Harte Zeiten für Energiehändler
Energiehändler sind aufgrund der neuen Gesetzeslage verpflichtet, die Transaktionen der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ( ACER ) zu melden, sei es direkt oder über Makler bzw. ein Meldesystem. Preis, Umfang, Datum, Zeit der Transaktion, Verkäufer, Käufer und Begünstigter unterliegen, so will es die Kommission, in Zukunft der Meldepflicht. Diese Verpflichtung unterliegt einer Durchführungsverordnung, die in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden soll und die Einzelheiten festlegen wird.
ACER soll fortan für die unabhängige Kontrolle und Überwachung der Handelsvorgänge mit Energie übernehmen. Aufgrund dieser Daten soll es der Agentur möglich sein, eigene Analysetools zu implementieren und auf Missbrauch rechtzeitig zu reagieren.
Vom EU-Register abgesehen waren diese Massnahmen bereits in einem Vorschlag der Kommission berücksichtigt, welche aufgrund der Identifikation der Marktbeteiligten für mehr Transparenz am Markt sorgen soll. Die Ziele der Verordnung werden mit Nachdruck umgesetzt, Schwarzen Schafen wird das Handwerk gelegt.


















Kommentar hinzufügen