Freitag 24. Mai 2013, 20:07

Binnenmarkt & Wettbewerb

Neue Mehrwertsteuer-Vorschriften für Gutscheine

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die MwSt-Vorschriften der EU zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass alle Arten von Gutscheinen in allen Mitgliedstaaten steuerlich gleichbehandelt werden.

EU-Kommission schlägt neue MwSt-Vorschriften für Gutscheine vor
EU-Kommission schlägt neue MwSt-Vorschriften für Gutscheine vor
Bild: EUI
Mit Gutscheinen werden in der EU jährlich mehr als 52 Milliarden EUR umgesetzt. Vorbezahlte Telekommunikationsdienste machen fast 70 % dieses Marktes aus, dann folgen Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine. Aufgrund der Unterschiede zwischen den nationalen MwSt-Vorschriften ist der Markt jedoch sehr ineffizient. Anstatt aus dem Binnenmarkt wirklichen Nutzen zu ziehen, sehen sich Unternehmen mit Doppelbesteuerung und Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie ihre Tätigkeiten grenzüberschreitend ausweiten. Mit den neuen Vorschriften soll hier Abhilfe geschaffen werden.

Gutscheine sind ein blühender Geschäftszweig

Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Gutscheine sind in Europa ein blühender Geschäftszweig, und jede Woche werden Millionen davon ge- und verkauft. Es ist durch nichts zu rechtfertigen, dass dieser expandierende Markt durch steuerbedingte Unsicherheit und Komplikationen in seinem Wachstum gehemmt wird. Mit den heute vorgeschlagenen MwSt-Vorschriften errichten wir einen echten Binnenmarkt für Gutscheine zum Nutzen von Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und Steuerverwaltungen.“

Europaweit einheitliche Behandlung von Gutscheinen

Mit der vorgeschlagenen Neuregelung werden die einzelnen Kategorien von Gutscheinen und ihre mehrwertsteuerliche Behandlung klar bestimmt. Damit sollen Umsätze mit Gutscheinen einer europaweit einheitlichen Behandlung unterliegen. Der Vorschlag enthält eine Definition des Begriffs „Gutschein“ für MwSt-Zwecke und legt fest, wann bei Gutscheinen die Steuer fällig wird (d. h. beim Verkauf oder bei der Einlösung). Zudem enthält der Vorschlag Vorschriften für Gutscheine, die Absatzketten durchlaufen, und für allgemeine Zahlungsmittel. Die neuen Vorschriften sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 


 




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