Mondi und Masdar: Kommission genehmigt Staatliche Beihilfen
Aufgrund der geringen Beihilfeintensität, Marktanteile und des ebenfalls geringen Kapazitätszuwachses hat die Europäische Kommission der öffentlichen Förderung von Mondi (Polen) und Masdar (Deutschland) zugestimmt. Die Vorteile für die regionale Entwicklung waren ausschlaggebend für diese Entscheidung.

Bild: EUI
83 Millionen Euro für Mondi
Hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Lebensstandards und Artikel 107 ermöglichen Regionalbeihilfen. Aus diesem Grund hat die Kommission die Beihilfen von rund 83 Mio. EUR für Investitionen genehmigt. Rund 382 Mio. EUR sind für eine neue Maschine für Wellpappenrohpapier gedacht, um den Rest des Betrages soll eine neue Kartonfabrik in Świecie (Kujawien-Pommern) errichtet werden. Die Marktanteile von Mondi auf den betreffenden Papiermärkten liegen sowohl vor als auch nach der Investition unter 25 %, die mit den Investitionen geschaffenen Kapazitäten überschreiten nicht den Schwellenwert von 5 %. Da auch die Beihilfehöchstintensität von 22,66 % wird nicht überschritten werden, sind sämtliche Voraussetzungen für Beihilfen erfüllt.
12,9 Millionen Euro für Masdar
Der Bau einer zweiten Fertigungslinie für Solarmodule auf einem an das Werk im thüringischen Ichtershausen angrenzenden Gelände ist gesichert, die Förderung dafür beträgt auf rund 120 Mio. Euro. Auch Thüringen fällt unter Artikel 107 für Regionalbeihilfen. Die Kommission hatte bereits 2008 eine Beihilfe für eine erste Fertigungslinie genehmigt. Die beiden Vorhaben betreffen dasselbe Gebiet, sind wirtschaftlich unteilbar und innerhalb des Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt. Damit stellen sie für Bewertungszwecke nach den EU-Beihilfevorschriften eine Einzelinvestition dar. Die Voraussetzungen für Beihilfen sind erfüllt, da die Beihilfehöchstintensität von 10,2 Prozent nicht überschritten wird, die geschaffen Kapazität liegt unter dem Schwellenwert von 5 Prozent.
Kapazitätszuwachs als Kriterium
Die Regionalbeihilfeleitlinien sind die Grundlage für die Förderung von Investitionsvorhaben in benachbarten Gebieten, sofern das Pro-Kopf-BIP unter dem EU-Durchschnitt liegt. Bei förderfähigen Kosten über 50 Millionen Euro ist eine Überprüfung der Marktanteilen sowie der Kapazitätszuwachs zu berücksichtigen, da bei dieser Investitionshöhe die Gefahr von Wettbewerbsverfälschungen besteht.


















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