Mittwoch 22. Mai 2013, 01:05

Justiz


Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts

Ab heute konsultiert die EU-Kommission die Öffentlichkeit zur Modernisierung der EU-Vorschriften über Insolvenzverfahren. Die aktuellen Vorschriften stammen aus dem Jahr 2000 und legen fest, wie bei einer Insolvenz eines Unternehmens oder einer Privatperson zu verfahren ist, wenn mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind.

Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts
Modernisierung des europäischen Insolvenzrechts
Bild: EUI
Von der Konsultation verspricht sich die Kommission Anregungen, ob und wie die bestehende Verordnung überarbeitet werden sollte, um die Unternehmen und den EU-Binnenmarkt zu stärken. Sie ist Teil der in der Strategie „Europa 2020“ vorgesehenen Maßnahmen der EU zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung und des nachhaltigen Wachstums sowie zur Belebung der Investitionstätigkeit.

Täglich 600 Unternehmen europaweit in Konkurs

Insolvenzen sind in einer dynamischen, modernen Wirtschaft ein normaler Vorgang. Etwa die Hälfte aller Unternehmen besteht nicht länger als fünf Jahre. 2010 gingen in der EU insgesamt 220 000 Unternehmen – d.h. etwa 600 pro Tag – in Konkurs. Dieser Trend hat sich auch 2011 fortgesetzt. Deswegen braucht die Wirtschaft moderne Rechtsvorschriften und effiziente Verfahren, um Unternehmen mit ausreichender wirtschaftlicher Substanz bei der Überwindung finanzieller Schwierigkeiten zu unterstützen und ihnen eine „zweite Chance“ zu geben.

Ein modernes Insolvenzrecht ist für die finanzielle Stabilität und die Leistungsfähigkeit des Finanzsystems unabdingbar. Es ist in einem modernen Binnenmarkt nicht wegzudenken, fördert die Risikobereitschaft der Unternehmer und bildet gegebenenfalls einen geordneten Rahmen für die Liquidation von Unternehmen“, so EU-Justizkommissarin Viviane Reding. „Ein modernes Insolvenzrecht wird der Wirtschaft weiteren Schwung verleihen, da es dazu beiträgt, wirtschaftlich soliden Unternehmen, die vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine zweite Chance zu geben. Deswegen wollen wir die Meinung der Wirtschaft, aber auch der Rechtsberufe, der Justizbehörden und der breiten Öffentlichkeit einholen“.

Grenzübergreifender Insolvenzfälle erleichtern

Die Verordnung über Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2000 hat die Rechtssicherheit verbessert und die Zusammenarbeit der Justizbehörden bei der Bewältigung grenzübergreifender Insolvenzfälle erleichtert. Nach inzwischen 10 Jahren der Anwendungspraxis lassen wichtige Entwicklungen im Insolvenzrecht der Mitgliedstaaten und ein beträchtlicher Wandel des wirtschaftlichen und politischen Umfelds eine Überarbeitung der Verordnung angebracht erscheinen.

Zu Beiträgen insbesondere im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit – vor allem grenzüberschreitenden – Insolvenzen aufgerufen sind kleine wie große Unternehmen, Selbstständige, Fachleute, Justiz- und sonstige Behörden, Gläubiger, die Wissenschaft und die allgemeine Öffentlichkeit. Anhand ihrer Antworten wird die Kommission darüber befinden, ob und wie der aktuelle Rechtsrahmen verbessert und modernisiert werden sollte. Die Konsultation läuft bis zum 21. Juni 2012.


 




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