Mit wie viel neuen Mitgliedern hat die EU noch zu rechnen? - Teil II
Nachdem in Teil I die allgemeinen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der EU sowie die konkreten Beitrittsbedingungen dafür dargestellt wurden, sollen anschließend in Teil II die individuellen Situationen der einzelnen Beitrittswerber kurz dargestellt werden. Um aber einen gesamten Überblick über die bisher stattgefundenen sechs Erweiterungswellen zu geben, werden zunächst die bisherigen Beitritte kurz dargestellt, die die Europäischen Gemeinschaften bzw die Europäische Union (EU) von zunächst nur sechs auf 27 Mitglieder haben anwachsen lassen.
1973: Großbritannien, Irland und Dänemark traten am 1. Jänner 1973 auf der Grundlage des Beitrittsvertrages vom 22. Jänner 1972[1]) den drei Europäischen Gemeinschaften bei – und gleichzeitig aus der EFTA aus. Norwegen, das ebenfalls die Mitgliedschaft beantragt hatte, konnte wegen eines negativen Referendums im Jahre 1972 nicht beitreten. Durch diese „Nord-Erweiterung“ erhöhte sich der Mitgliederstand der Gemeinschaften von ursprünglich sechs auf neun;
1981: Griechenland schloss 1961 mit der EWG eine „Beitritts-Assoziation“ ab, aufgrund derer es ab 1962 mit der EWG assoziiert war. Die Militärdiktatur des Obristen-Regimes 1967–1974 unterbrach diese Assoziation und 1975 stellte die griechische Regierung einen Beitrittsantrag. Griechenland wurde aufgrund des Beitrittsvertrages vom 28. Mai 1979[2]) zum 1. Jänner 1981 das zehnte Mitglied der Europäischen Gemeinschaften (erste Süd-Erweiterung).
1986: Spanien und Portugal stellten nach der Beendigung ihrer Diktaturen unter Franco (1973) und Salazar bzw Caetano (1974) und nach der Wiedererlangung demokratischer Strukturen im Jahre 1977 ihre Beitrittsanträge, die aber erst 1985 in Beitrittsverträge[3]) einmündeten und damit beiden Staaten die Mitgliedschaft zum 1. Jänner 1986 ermöglichten, wobei mit zehn Jahren die bisher längsten Übergangsfristen konzediert wurden. Durch diese zweite Süd-Erweiterung erhöhte sich die Mitgliederzahl der Gemeinschaften auf zwölf;
1995: Österreich, Finnland und Schweden waren als neutrale Staaten zunächst Gründungsmitglieder der EFTA (1960). Österreich stellte in der Folge bereits im Dezember 1961 Assoziationsgesuche an die EGKS und die EWG, die aber erst 1972 mit dem Abschluss zweier Freihandelsabkommen positiv erledigt werden konnten. Am 17. Juli 1989 deponierte Österreich seine ersten Beitrittsgesuche (noch) zu den drei Europäischen Gemeinschaften EGKS, EWG und EAG, stellte diese aber am 9. November 1993 formell auf solche zur nunmehrigen EU um.[4]) Da der Beitritt Österreichs zur EU verfassungsrechtlich einen gesamtändernden Charakter hatte, bedurfte es dazu eines eigenen „EU-Beitritts-BVG“[5]), das am 12. Juni 1994 einer Volksabstimmung unterzogen wurde, die mit einer überwältigenden 2/3-Mehrheit (66,58%) positiv ausging. Dementsprechend konnte Österreich zum 1. Jänner 1995 Mitglied der EU werden. Zuvor war Österreich 1994 ein Jahr lang EFTA-Mitgliedstaat im „Europäischen Wirtschaftsraum“ (EWR) gewesen.
Finnland und Schweden wiederum stellten – nach dem positiven Ausgang zweier Referenden – 1991 ihre Beitrittsanträge und wurden ebenso am 1. Jänner 1995 Mitglieder der EU.[6]) Norwegen wurde 1994, wie bereits einmal schon im Jahre 1972, durch ein Referendum zur Zurücknahme seines Beitrittsantrages gezwungen und wurde daraufhin EWR-Mitglied. Durch diese sog EFTA-Erweiterung wuchs die Mitgliederzahl der EU auf insgesamt 15 an;
2004: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern. Nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in den mittel- und osteuropäischen Staaten (MOEL) 1989/1991 eröffnete der Europäische Rat von Kopenhagen vom Juni 1993 den MOEL unter gewissen Voraussetzungen - den vorstehend bereits erwähnten sog. „Kopenhagener Kriterien“ - eine Beitrittsoption, die diese in der Folge auch nützten. Ungarn und Polen beantragten 1994 den Beitritt zur EU, 1995 folgten Estland, Lettland, Litauen und die Slowakei und 1996 die Tschechische Republik und Slowenien. Malta und Zypern hatten bereits 1990 ihre Beitrittsanträge gestellt.
Gut vier Jahre nach dem Europäischen Rat von Kopenhagen leitete dieser im Rahmen seiner Tagung von Luxemburg Mitte Dezember 1997 den Beitrittsprozess mit zehn mittel- und osteuropäischen Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien) sowie Zypern ein;[7]) Malta kam etwas später dazu. Erst fünf Jahre später konnten die Verhandlungen im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Kopenhagen Mitte Dezember 2002 mit zehn der zwölf Bewerberstaaten – nicht aber mit Rumänien und Bulgarien – politisch abgeschlossen werden. Am 16. April 2003 wurde in Athen der Beitrittsvertrag mit den acht MOEL sowie Malta und Zypern[8]) unterzeichnet, der am 1. Mai 2004 in Kraft getreten ist[9]). Durch diese fünfte Erweiterung stieg die Mitgliederzahl der EU auf 25 an;
Zypern ist zwar mit seinem gesamten Hoheitsgebiet EU-Mitgliedstaat, die Anwendung des EU-Besitzstandes ist aber gem Art 1 Abs 1 des Protokolls Nr 10 über Zypern[10]) in den Gebieten ausgesetzt, in denen die Regierung der Republik Zypern „keine tatsächliche Kontrolle ausübt“. Dies gilt für das Gebiet der türkisch-zyprischen Gemeinschaft in Nordzypern, die sog „Türkische Republik Nordzypern“.[11]) Die Aussetzung der Anwendung des EU-Besitzstandes soll im Falle einer Regelung der Zypern-Frage zwischen den Inselgriechen und –türken aufgehoben werden.
2007: Bulgarien und Rumänien schlossen zunächst 1993 Assoziierungsabkommen mit der EU ab, deponierten aber bereits 1995 zwei Beitrittsanträge, die allerdings erst 2000 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen führten. Nachdem beide Staaten zunächst nicht „im Paket“ mit den anderen acht MOEL aufgenommen werden konnten, wurden mit ihnen am 25. April 2005 die Beitrittsverträge[12]) unterzeichnet, die in der Folge am 1. Jänner 2007 in Kraft traten. Mit dieser sechsten Ost-Erweiterung stieg die Mitgliederzahl der EU auf 27.
2013: Kroatien stellte 2003 einen Beitrittsantrag an die EU[13]), der von der EU am 18. Juni 2004 mit der Verleihung des Status eines offiziellen Beitrittskandidaten beantwortet wurde. Die Beitrittsverhandlungen waren an sich für den 17. März 2005 präliminiert, wurden aber verschoben, da Kroatien nicht die notwendigen Maßnahmen für eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) getroffen hatte. Erst nach der Erklärung der Chefanklägerin des ICTY, dass Kroatien voll kooperiere, wurden - gleichzeitig mit der Türkei - am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Nach der Auslieferung des Kriegsverbrechers Ante Gotovina an das Haager Tribunal wurden die Verhandlungen beschleunigt und konnten – trotz einiger Konflikte, wie zB der Grenzstreit mit Slowenien über die Grenzziehung im Grenzfluss Dregonja sowie im Golf von Piran – am 30. Juni 2011 definitiv abgeschlossen werden. Nach sechsjährigen Verhandlungen wurde der Beitrittsvertrag am 9. Dezember 2011 unterzeichnet, sodass mit einem Beitritt Kroatiens zur EU zum 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedstaat gerechnet werden kann[14]) (siebte Erweiterung). In der Erweiterungsstrategie 2011-2012 der Kommission wird dieser Umstand wie folgt kommentiert: „Mit dem Beitritt des ersten Landes des westlichen Balkan wird die europäische Perspektive der Region zur Realität“.[15])
Kroatien nimmt ab sofort als aktiver Beobachter an den Beratungen des Europäischen Rates sowie des Rates und seiner Vorbereitungsgremien teil. Am 22. Jänner 2012 werden die Kroaten in einer Volksabstimmung über den EU-Beitritt ihres Landes abstimmen.
In den bisherigen sechsBeitrittsrunden ist aus einer EWG von sechs Mitgliedstaaten und knapp 200 Mio Einwohnern eine EU mit 27 Mitgliedstaaten – mit einer Fläche von 4,324 Mio km2 und über 500 Mio Einwohnern – entstanden. Damit hat sich die Mitgliederzahl fast verfünffacht und die Einwohnerzahl weit mehr als verdoppelt. Dabei hat sich naturgemäß auch der Charakter der Gemeinschaften bzw der EU mit verändert, vor allem was ihre Strukturierung in eine nördliche und südliche Flanke betrifft, ein Umstand, der in der gegenwärtigen Finanzkrise immer stärker zum Tragen kommt.
8. Künftige Erweiterungen der Europäischen Union
8.1. Staatengruppen mit Beitrittsperspektive
8.1.1. Westbalkanstaaten
Auf österreichische Initiative hin wurden den damaligen fünf Staaten des Westbalkans zunächst 1999 eine Heranführung an die EU im Rahmen des sog „Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses“ (SAP) angeboten, ein Jahr später aber auf dem EU/Balkan-Gipfeltreffen in Zagreb am 24. November 2000 sogar eine Beitrittsperspektive eröffnet. Am Europäischen Rat in Feira am 19./20. Juni 2000 erhielten sie den Status „potenzieller Beitrittskandidaten“, der durch den Europäischen Rat von Thessaloniki am 19./20. Juni 2003 wie folgt bestätigt wurde: „Die westlichen Balkanstaaten werden uneingeschränkt Teil der EU sein, sobald sie die festgelegten Kriterien erfüllen“.[16]) Der Europäische Rat bekräftigte im Rahmen seiner Tagung vom 15./16. Juni 2006 die europäische Perspektive dieser nunmehr sechs Staaten des Westbalkans – Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien – entsprechend dem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und stellte fest, „dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der EU liegt“.[17])
In der Folge wurden mit diesen sechs Staaten – nachdem ihnen bereits seit 2000 Finanzhilfe geleistet wurde[18]) – im Rahmen des SAP umfassende Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen,[19]) von denen bisher die Abkommen mit Kroatien (Februar 2005), der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien (FYROM) (Dezember 2005), Albanien (April 2009) und Montenegro (Mai 2010) in Kraft getreten sind. Die beiden SAA mit Bosnien & Herzegowina und Serbien befinden sich in der Ratifikationsphase.
Daneben unterstützt die EU die Reformprozesse in diesen Ländern mit dem Instrument für Heranführungshilfe IPA (Instrument for Pre-Accession Assistance), das für den Zeitraum 2007-2013 mit Mitteln in Höhe von 11,6 Mrd Euro ausgestattet war[20]) und allein für die Westbalkanstaaten für das Jahr 2011 Finanzhilfen in Höhe von einer Mrd. Euro vorsah. Am 7. Dezember 2011 legte die Kommission eine Mitteilung vor, in der sie eine Aufstockung der IPA auf 14, 1 Mrd. Euro für die Periode 2014-2020 vorschlägt.
8.1.2. EWR-Staaten
Die drei EFTA-Staaten im EWR, nämlich Island, Norwegen und das Fürstentum Liechtenstein, wären in der Übernahme des „acquis communautaire“ allein schon deswegen weit fortgeschritten, da sie nach dem EWR-Abkommen mit der EU „binnenmarktähnliche“ Verhältnisse herzustellen haben. Wie das Screening im Falle des Beitrittswerbers Island belegt, trifft dieser Befund zu und es sind lediglich die Probleme der Fischerei und der Bankenkrise, vor allem aber der „Icesave“-Problemfall, die Island nicht schon vor Kroatien zum Beitritt befähigt haben.
8.2. Konkrete Beitrittsanträge
8.2.1. An die Europäischen Gemeinschaften
An bisher unerledigt gebliebenen frühen Beitrittsanträgen sind folgende zu erwähnen. Noch vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht zur Gründung der EU mit 1. November 1993 haben folgende Drittstaaten Beitrittsanträge an die drei Europäischen Gemeinschaften gestellt: die Türkei (1987), Marokko (1987) und die Schweiz (1992). Mit der Türkei werden nach wie vor Beitrittsverhandlungen geführt, Marokkos Antrag wurde in Brüssel aus geographischen Überlegungen – Marokko ist geographisch kein „europäischer“, sondern ein afrikanischer Staat[21]) – nicht angenommen und die Schweiz hat ihren Beitrittsantrag aus innenpolitischen Gründen sistiert, aber nie formell zurückgezogen.
Türkei:Der Türkei hatte der Europäische Rat bereits im Rahmen seiner Tagung von Helsinki am 10./11. Dezember 1999 den Status eines Beitrittskandidaten verliehen.[22]) Im Rahmen seiner Tagung vom 16./17. Dezember 2004 begrüßte der Europäische Rat die Fortschritte, die die Türkei in ihrem weit reichenden Reformprozess erzielt hatte, und bekundete seine Zuversicht, dass die Türkei diesen Reformprozess weiterhin verfolgen wird. Er ersuchte den Rat, sich über einen Verhandlungsrahmen zu verständigen, damit die Verhandlungen begonnen werden können. Die Beitrittsverhandlungen wurden schließlich am 3. Oktober 2005 aufgenommen.
Ende November 2006 stellte die Kommission fest, dass die Türkei das Zusatzprotokoll zum Abkommen von Ankara (1963) – wegen der damit verbundenen Anerkennung der Republik Zypern – nicht uneingeschränkt angewendet hatte und nach wie vor Beschränkungen beim freien Warenverkehr und bei Transportmitteln bestehen. Sie empfahl, die davon betroffenen Kapitel (zB freier Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr, Verkehrspolitik) so lange nicht zu verhandeln, bis die Türkei ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. Ferner soll bis dahin kein Kapitel vorläufig geschlossen werden.[23]) Bis heute sind lediglich 13 der 35 Verhandlungskapitel zwischen der EU und der Türkei geöffnet.
8.2.2. An die Europäische Union
Mazedonien: Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (Former Yugoslav Republic of Macedonia, FYROM) stellte am 22. März 2004 einen Beitrittsantrag[24]) und bekam am 15./16. Dezember 2005 den Status eines Beitrittskandidaten verliehen.[25]) In der Folge wurde die Europäische Partnerschaft[26]) entsprechend angepasst und mit neuen Prioritäten versehen.[27]) 2009 hatte die Kommission erstmals empfohlen, die Verhandlungen aufzunehmen. Danach folgten zwei weitere einschlägige Empfehlungen. Der nach wie vor mit Griechenland nicht beigelegte Namensstreit[28]), der bereits fast zwanzig Jahre andauert - Griechenland ist der Ansicht, dass der Name „Mazedonien“ aus historischen Gründen nur der gleichnamigen griechischen Provinz zustehe – verzögerte aber bisher die Aufnahme derselben. Entgegen der offiziellen EU-Position, dass die Lösung des Namensstreit eine Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sei, vertritt Österreich den Standpunkt, dass die Verhandlungen mit Mazedonien „endlich beginnen sollten“.[29])
Am 5. Dezember 2011 erließ der Internationale Gerichtshof (IGH) sein Urteil in der Rechtssache, die die FYROM gegen Griechenland in der Frage der Anwendung des bilateralen Interim-Abkommens zwischen beiden Staaten vom 13. September 1995 angestrengt hatte.[30]) Der IGH erklärte darin Griechenland für schuldig, dieses Abkommen dadurch gebrochen zu haben, dass es am Gipfel von Bukarest 2008 die Mitgliedschaft der FYROM in der NATO verhindert habe. Die Kommission sieht dieses Urteil als möglichen Katalysator im festgefahrenen Namensstreit an. Der Rat Allgemeine Angelegenheiten ließ nach seiner Sitzung am 5. Dezember 2011 verlauten, dass die nächste Präsidentschaft, nämlich Dänemark, die Empfehlung der Kommission auf Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aufgreifen werde.
Montenegro: Montenegro, das im Juni 2006 von Serbien sezedierte und die Unabhängigkeit erlangte, stellte Mitte Dezember 2008 ein Beitrittsgesuch zur EU und erlangte in der Folge am 17. Dezember 2010 den Kandidatenstatus. In der Folge hatte das montenegrinische Parlament Anfang September 2011 nach vierjähriger Debatte ein Wahlgesetz verabschiedet, das seitens der EU als eine der Hauptvoraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen angesehen wurde. Dementsprechend schlug die Kommission auch am 12. Oktober 2011 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vor, im Zuge derer es vor allem um die Beseitigung von Korruption und des organisierten Verbrechens gehen solle. Der Präsident des Europäischen Rates, Herman van Rompuy, erklärte am 9. Dezember 2011, dass die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen im Juni 2012 stattfinden werde.
Serbien: Serbien stellte im Dezember 2009 ein Beitrittsgesuch zur EU und lieferte in der Folge auch den früheren bosnisch-serbischen Armeechef Ratko Mladic an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) aus, der für das Massaker an Zivilisten in Srebrenica verantwortlich war, das 8.000 Tote kostete. Am 12. Oktober 2011 schlug die Kommission vor, Serbien den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen. Im Gegenzug forderte Erweiterungskommissar Stefan Füle aber Fortschritte bei den Vermittlungsgesprächen mit dem Kosovo und bei der Schlichtung der Grenzzwischenfälle im Nordkosovo, eine Junktimierung, die von Außenminister Vuk Jeremić brüsk zurückgewiesen wurde. Jeremic erklärte, dass die Annäherung seines Landes an die EU und die Lösung der Kosovo-Krise zwei getrennte Prozesse seien, die nichts miteinander zu tun hätten. Am 9. Dezember 2011 erklärten Erweiterungskommissar Füle und die Hohe Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Catherine Ashton, dass Serbien der Kandidatenstatus bald verliehen werden solle, was der Europäische Rat auf seiner Sitzung am selben Tag damit beantwortete, dass dieser Akt vom Rat im Februar 2012 entschieden werden solle.[31]) Diese Entscheidung werde dann vom Europäischen Rat auf seiner Sitzung im März 2012 sanktioniert werden. Der für die EU-Annäherung zuständige Vizepremier Serbiens, Bozidar Djelic, trat wegen dieses Aufschubs der Verleihung des Kandidatenstatus an Serbien von seinem Amt zurück.
Die zwei großen Problembereiche sind der Kosovo, den Serbien nach wie vor für sich reklamiert, sowie neuerdings der Einspruch Ungarns gegen das serbische Restitutionsgesetz, das ethnische Ungarn ausschließe. Das serbische Restitutionsgesetz 2011 schließt Bürger der Staaten, die das Land während des II WK besetzt hatten, sowie deren Nachkommen von der Rückgabe des von den Kommunisten enteigneten Eigentums aus. Ungarn hatte Serbien zusammen mit Hitler-Deutschland und dem faschistischen Italien 1941 besetzt. In der serbischen Provinz Vojvodina leben derzeit etwa 300.000 ethnische Ungarn.[32])
Am 2. Dezember 2011 einigte sich Serbien mit dem Kosovo im Rahmen der von der EU vermittelten Vergleichsgespräche auf die Einführung eines Konzepts des „Integrated Managements for Crossing Points“ (IBM), womit der Grenzstreit im nördlichen Kosovo vor der Beilegung stehen dürfte.
Albanien: Albanien stellte im April 2009 ein Beitrittsgesuch zur EU. Im Dezember 2010 wurde die Visumpflicht für Albaner bei der Einreise in den Schengen-Raum aufgehoben. Albanien wurde bis jetzt noch kein Kandidatenstatus verliehen.
Kosovo:Nachdem das kosovarische Volk bereits 1991 in einem Referendum mit einer Mehrheit von fast 90 % die Eigenstaatlichkeit gefordert hatte, erfolgte am 17. Februar 2008 die einseitige Unabhängigkeitserklärung des Kosovo von Serbien, der damit als siebter Staat des Westbalkans neu entstand. Der Kosovo setzte sich damit über die Vorgaben der Res 1244 des SR der VN vom 10. Juni 1999 hinweg, die daran festhält, dass der Kosovo nach wie vor einen Teil des nunmehrigen Serbien darstellt, nachdem von diesem bereits Montenegro im Juni 2006 – allerdings sowohl völkerrechtlich, als auch staatsrechtlich problemlos durch Volksentscheid – sezediert ist. Sowohl für den Kosovo, als auch für Serbien, ist die Lösung des Sezessionsproblems des Kosovo vital, da die EU kein zweites Zypern-Problem tolerieren will.
Bisher haben über 100 der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen den Kosovo anerkannt.[33]) In dem am 22. Juli 2010 ergangenen Rechtsgutachten des InternationalenGerichtshofs (IGH)[34]) über die Völkerrechtskonformität der einseitigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo entschied der Gerichtshof mit zehn zu vier Stimmen, dass die Unabhängigkeitserklärung weder das allgemeine Völkerrecht, noch die SR Res 1244 (1999) oder etwa verfassungsrechtliche Bestimmungen verletzte und daher als völkerrechtskonform anzusehen sei.
Obwohl fünf Mitgliedstaaten der EU, nämlich Griechenland, Rumänien, die Slowakei, Spanien und Zypern, den Kosovo noch nicht anerkannt haben, erhält dieser nicht nur umfangreiche Finanzhilfen seitens der EU, sondern die EU hat im Juni 2008 im Kosovo auch die post-konfliktive Rechtsstaatsmission EULEX stationiert, die aus 1.800 Juristen, Verwaltungsexperten und Polizisten besteht und die Verwaltung dieses Neustaats unterstützen soll. Auch die 17.000 Soldaten der KFOR bleiben nach wie vor im Kosovo stationiert, um neuerliche Gewaltausbrüche zu verhindern.
Bosnien & Herzegowina: Bosnien & Herzegowinaist als Westbalkanstaat berechtigt, ein Beitrittsgesuch zur EU zu stellen, was es aber bisher noch nicht getan hat. Das große Problem ist das Zusammenleben der drei Ethnien Bosnier, Serben und Kroaten in den drei „Entitäten“, für das noch keine Lösung gefunden werden konnte. Im Dezember 2010 ist den Bürgern Bosnien & Herzegowinas der visafreie Zugang zur EU gewährt worden. Am 5. Dezember 2011 regte der Delegationsleiter der EU in Bosnien & Herzegowina, Peter Sǿrensen, die Einführung eines „fast track“-Verfahrens für alle EU-relevanten Gesetzgebungsakte an.
Island: Island stellte am 17. Juli 2009 einen Beitrittsantrag zur EU. Am 24. Februar 2010 empfahl die Kommission, mit Island Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, was in der Folge am 27. Juli 2010 auch definitiv geschah. Obwohl es sich bei Island um einen EWR-Staat handelt, der an sich verpflichtet ist, zwischen sich und der EU „binnenmarktähnliche Verhältnisse“ herzustellen, waren im Juli 2011 erst 8 der 35 Verhandlungskapitel abgeschlossen. Mit ein Grund für den schleppenden Fortgang der Beitrittsgespräche waren die Folgen der 2008 ausgebrochenen Finanzkrise, vor allem aber der sog „Icesave“-Problemfall, der im Moment die EFTA-Überwachungsbehörde im EWR (European Surveillance Authority, ESA) und den EFTA-Gerichthof im EWR beschäftigt. Da in Island vor einem eventuellen Beitritt ein Referendum abgehalten werden wird, muss zum einen das Streitthema Fischerei ausgeräumt und zum anderen die EU-Skepsis der Bürger abgebaut werden.
Am 12. Dezember 2011 wurden fünf neue Verhandlungskapitel eröffnet und das künftige Vorsitzland Dänemark kündigte an, so viel weitere Kapitel als möglich während seiner halbjährigen Präsidentschaft öffnen zu wollen. Darunter werde sich auch das Fischerei-Kapitel befinden, wozu der isländische Außenminister Össur Skarphédinsson Folgendes anmerkte: „That chapter is, in our view, really the one that will make or break the deal“.[35])
8.3. Staaten ohne Beitrittsperspektive
8.3.1. Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP)
Wie in Teil I bereits ausgeführt, steht den 16 Staaten, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) umfasst sind, keine Beitrittsoption offen, was vor allem für die drei europäischen Staaten in der ENP, nämlich Belarus, die Ukraine und die Republik Moldawien ein Problem darstellt. Sie können formell zwar nicht daran gehindert werden, einen Beitrittsantrag zur EU gemäß Artikel 49 EUV zu stellen, die EU würde mit ihnen aber keine Beitrittsverhandlungen aufnehmen.
8.3.2. „Östliche Partnerschaft“
Die „Östliche Partnerschaft“ geht auf eine polnisch-schwedische Initiative vom 26. Mai 2008 zurück, aufgrund derer der Europäische Rat im Juni 2008 die Kommission aufforderte, einen entsprechenden Vorschlag dafür auszuarbeiten, der sich auf die sechs Länder Osteuropas und des Südkaukasus, die in die ENP einbezogen sind – Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und Ukraine – beziehen soll. Der Gründungsgipfel fand am 7. Mai 2009 in Prag statt.[36]) Durch die Östliche Partnerschaft soll die regionale Kooperation zwischen diesen Staaten gestärkt und der „südlichen“ Dimension der ENP (Mittelmeerunion etc.) eine gleichgewichtige „östliche“ gegenübergestellt werden.
Inhaltlich wird die Östliche Partnerschaft von den Grundsätzen der gemeinsamen Verantwortung, der Differenzierung und der Konditionalität geleitet. Ihren Kern bilden die gemeinsamen Werte des Art 2 EUV, verstärkt durch die Prinzipien einer verantwortungsvollen Regierungsführung, marktwirtschaftlicher Strukturen und nachhaltiger Entwicklung.
Auf bilateraler Ebene sollen neue Assoziationsabkommen die bisherigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ablösen und umfassende Freihandelszonen nicht nur zwischen der EU und jedem der sechs Länder, sondern auch zwischen diesen errichten. Diese Abkommen sollen aber auch Mobilitäts- und Sicherheitsaspekte sowie regionalpolitische Entwicklungsprogramme enthalten und langfristig zur Sicherung der Energieversorgung der EU beitragen.
[1]) Beitrittsdokumente in ABl 1972 L 73, S. 1 ff.
[2]) Beitrittsdokumente in ABl 1979 L 291, S. 1 ff.
[3]) Beitrittsdokumente in ABl 1985 L 302, S. 1 ff.
[4]) Vgl Hummer, Österreich in der EU (1995-2005) – Bilanz einer zehnjährigen Mitgliedschaft, in Hummer/Obwexer (Hrsg), 10 Jahre EU-Mitgliedschaft Österreichs (2006), S. 569.
[6]) Beitrittsdokumente in ABl 1994 C 241, 1 ff, idF ABl 1995 L 1, 1 f; ab dem Vertrag von Maastricht (1992) traten Beitrittswerber nicht mehr formal getrennt den drei EG, sondern nur mehr einheitlich der EU bei.
[11]) Vgl VO (EG) 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 über eine Regelung nach Art 2 des Protokolls Nr 10 zur Beitrittsakte, ABl 2004 L 161, 128 ff, idF ABl 2005 L 203, S. 8 ff.
[16]) Vgl dazu die „Agenda von Thessaloniki für die westlichen Balkanstaaten: Auf dem Weg zur Europäischen Integration“, Anlage zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2003 zu den westlichen Balkanländern.
[17]) Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15/16. Juni 2006 (Pkt 56), Dok 10633/06.
[18]) VO (EG) Nr. 2666/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000 (CARDS), ABl 2000 L 306, S. 1 ff.
[20]) Siehe Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006, ABl. 2006, L 210, S. 82 ff.
[21]) Marokko verstieg sich in diesem Zusammenhang tatsächlich zu der grotesken Behauptung, geographisch Teil der iberischen Halbinsel – und damit Europas – zu sein, da es nur durch den tektonischen Grabenbruch der Straße von Gibraltar davon getrennt wurde (sic).
[23]) Mitteilung der Kommission an den Rat: Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, KOM(2006) 773 endg vom 29. November 2006.
[24]) Vgl Stellungnahme der Kommission zum Antrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf Beitritt zur Europäischen Union, KOM(2005) 562 endg vom 9. November 2005.
[25]) Vgl Mitteilung der Kommission: Stellungnahme der Kommission zum Antrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf Beitritt zur Europäischen Union, KOM(2005) 562 endg vom 9. November 2005.
[26]) Beschluss 2004/518/EG des Rates vom 14. Juni 2004 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, ABl 2004 L 222, S. 20 ff.
[27]) Beschluss 2006/57/EG des Rates vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/518/EG, ABl 2006 L 35, S. 57 ff.
[28]) Vgl Hummer, Das griechische Embargo, in Due/Lutter/Schwarze (Hrsg), FS Everling (1995), Bd I, S. 511 ff.
[29]) Waldner: EU-Verhandlungen mit Mazedonien sollen „endlich” beginnen, Redaktion EU-Infothek vom 8. November 2011.
[30]) ICJ, Judgment of December 5th, 2011, General List No. 142.
[31]) Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 9. Dezember 2011, EUCO 139/11, S. 5.
[32]) Ungarn droht mit Blockade der EU-Kandidatur Serbiens, DiePresse.com vom 13. Oktober 2011.
[33]) Kopeinig, M. Valentin Inzko: Die Mühen der Balkan-Staaten mit der EU, Kurier vom 24. Dezember 2011, S. 9.
[34]) ICJ, Advisory opinion: Accordance with international law of the unilateral declaration of independence in respect of Kosovo, July 22, 2010, General List No 141.
[35]) Commissioner Füle very satisfied with progress of accession talks with Iceland, http://ec.europa.eu/enlargement/press_corner/newsletter/111...
[36]) Vgl. Tiede/Schirmer, Die Östliche Partnerschaft der EU im Rahmen des Gemeinschaftsrechts, Osteuropa-Recht 2/2009, S. 184 ff.
Die heimischen Politiker von Werner Faymann abwärts erwecken gerne den Eindruck, dass Österreich so etwas wie ein Musterland in der Europäischen Union sei. Und in gewisser Hinsicht haben sie auch gar nicht so unrecht: Die Republik überstand immerhin die große Wirtschafts-, Finanz- und Schuldenkrise zweifellos besser als die meisten anderen EU-Staaten und steht nunmehr mit einem kleineren blauen Aug‘ da als diese. »
Im aktuellen Werbespot („Wer tut am meisten für die Mieter? Die SPÖ“) feiert man sich als Retter der heimischen Mieterschaft. Tatsächlich hat man aus Gründen des Macht-Erhalts das komplizierteste Mietensystem Europas geschaffen – inklusive Dauer-Wohnungsnot. Mit der Freigabe der Mieten und der Umpolung der staatlichen Pensionsvorsorge könnte man einen neuen Gründerboom auslösen. »
Nachdem in Teil 1 die eher verhaltene Reaktion der supranationalen EU auf die vierte Novellierung der ungarischen Verfassung dargestellt wurde, wird nachstehend der verblüffenden Tatsache nachzugehen sein, warum sich der bloß intergouvernemental konzipierte Europarat entschlossen hat, gegen Ungarn ein entsprechendes Monitoring-Verfahren einzuleiten. »
Rechtzeitig zu Beginn der Feriensaison reißt der trübe Konjunkturhimmel über den europäischen Krisenstaaten etwas auf: Griechenland erwartet einen regelrechten Touristen-Ansturm. Italien, Spanien und Portugal hoffen zumindest auf moderate Steigerungsraten. Doch mit dem EU-Beitritt Kroatiens kommt ein nicht zu unterschätzender Wettbewerber noch stärker als bisher ins Spiel. »
Kontrovers - die Audiodiskussionsserie auf EU-Infothek. Auch diesmal diskutieren Andreas Unterberger und Georg Hoffmann-Ostenhof wieder über ein aktuelles Thema. Kontrovers ist Programm auch dieser Diskussion. Die beiden Journalisten widmen sich mit ihren unterschiedlichen Weltanschauungen dem Thema: Integration - Zusammenleben in Österreich.
Staatssekretär Sebastian Kurz hat den Integrationsbericht 2012 vorgelegt - es gebe kleine Fortschritte in der Bildung und beim Spracherwerb. Hat sich im Bereich der Intergation etwas bewegt?
„Das weiß ich, und deswegen will ich Sie; ich will keinen Bequemen“, soll die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Wolfgang Schäuble gesagt haben, als dieser im November 2005 auf ihr Angebot, Innenminister zu werden, geantwortet habe, er werde loyal sein, aber sich keine Zügel anlegen lassen. »
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