Mittwoch 22. Mai 2013, 04:26

Justiz

Missbrauch von EU-Geld stoppen

Die Europäische Kommission will den kriminellen Missbrauch von EU-Geld stoppen und hat dafür EU-weite Regeln für die Strafverfolgung bei Vergehen gegen den EU-Haushalt und ein Mindestmaß an Sanktionen vorgeschlagen.

Missbrauch von EU-Geld stoppen
Missbrauch von EU-Geld stoppen
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Verbrecher sollen so nicht länger von Unterschieden in den Rechtssystemen der Mitgliedsländer profitieren können. Über 90 Prozent der Haushaltsmittel der EU werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Im Jahr 2010 gab es insgesamt 600 Fälle von Betrugsverdacht im Zusammenhang mit EU-Ausgaben und –Einnahmen.

"EU-Geld darf nicht in die Taschen von Kriminellen gelangen. Wir brauchen dringend strafrechtliche Vorschriften auf höchstem Niveau, um das Geld der Steuerzahler schützen zu können", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Betrug gegen den EU-Haushalt darf nicht unbestraft bleiben. Der heute vorgelegte Vorschlag soll dabei helfen, das bestehende Flickwerk bei den strafrechtlichen EU-Vorschriften zu beseitigen, das dazu geführt hat, dass manche Mitgliedstaaten eine gegebene Straftat mit Freiheitsstrafen ahnden und andere Mitgliedstaaten gar nicht."

Lückenhafter Schutz von EU-Geld

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Betrugsbekämpfung, fügte hinzu: "Der bestehende Ansatz für den Schutz von EU-Geld lässt sich bestenfalls als ‚lückenhaft’ beschreiben. Betrüger dürfen sich nicht ihrer Verfolgung und Bestrafung entziehen können, nur weil sie sich in einem anderen Mitgliedstaat befinden."

Das Gesamtschadensvolumen der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Betrugsfälle im Jahr 2010 belief sich auf 600 Millionen Euro. Bewerber um EU-Mittel geben oft falsche Informationen an, zum Beispiel an Geld für beispielsweise landwirtschaftliche oder regionale Entwicklung zu gelangen. Doch auch Beamte in den Mitgliedsländern nehmen illegal Gelder für die Vergabe öffentlicher Aufträge entgegen.

Mindestmaß an Sanktionen

Der Vorschlag sieht eine einheitliche Definition von Straftaten, um eine kohärente Anwendung durch die Justizbehörden in der EU sicherzustellen. Zugleich schlägt er den Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Sanktionen von sechs Monaten Haft für schwere Fälle vor. Um die Rückforderung von Mitteln zu ermöglichen, soll auch die Einziehung von Erträgen aus diesen Verbrechen ermöglicht werden.
 


 




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