Montag 20. Mai 2013, 09:06

Europapolitik

Milliarden für Stabilität: Rettungsschirme

ESM, EFSM, EFSF und Hilfsgelder geistern als geflügelte Worte durch die Medien. Trotz durchwegs unterschiedlicher Bedeutung haben diese Begriffe eines gemeinsam: Es geht durchwegs um Geld, um sehr viel Geld. Mit immer neuen Milliarden wird die wirtschaftliche Stabilität Europas erhalten.

Milliarden für Stabilität: Rettungsschirme
Milliarden für Stabilität: Rettungsschirme
Bild: Cheapflights/Cheapflug/flickr.com
Irland, Portugal, Griechenland. Diese Staaten gelten als ultimativer Inbegriff der Wirtschaftskrise in Europa, die mittlerweile zur Bankenkrise mutiert ist. Speziell im Fall Griechenland sind unzählige gewollte wie auch ungewollte Unachtsamkeiten unterlaufen, doch das wird nur ungern angesprochen. Dabei ist mittlerweile kaum zu übersehen, dass der kontinuierlich steigende Finanzbedarf mancher Länder unvorstellbare Dimensionen erreicht. Während andernorts eifrig gespart und gearbeitet wird,  tendiert die Wirtschaft in den Krisenregionen zu Stillstand. Todsparen ist sicher keine Lösung. Die Wirtschaft braucht Impulse, die Staaten Geld. Rettungsmassnahmen werden entwickelt, der ESM ersetzt als dauerhafter Stabilitätsmechanismus sowohl EFSM wie EFSF, beides Instrumente mit Ablaufdatum. Die Zeit für den Euro-Rettungsschirms ist gekommen.

Von Hilfspaket zu Hilfspaket

Bilaterale Kredite der Euro-Länder und des IWF bildeten das erste Hilfspaket für Griechenland, es wird von der Kommission verwaltet. Auf Beschluss der Eurogruppe 2012 folgte ein weiteres Hilfspaket, dabei wurden rund 147 Milliarden Euro in den EFSF gesteckt. Wehmutstropfen am Rande: Der in finanziellen Belangen stets sehr besorgte Europäische Rechnungshof hat trotz dieser immensen Summe keine Prüfkompetenz. Was Ökonometrie betrifft, so bleibt es wohl bei vagen Vermutungen. An Performance-Audits ist hier nicht zu denken.

EFSM in Prüfkompetenz des EuRH

Der Europäische Finanz-Stabilisierungsmechanismus (EFSM) fungiert als Finanzierungsunterstützung der Kommission, welche über den EU-Haushalt garantiert wird und durch die Kommission verwaltet wird. Diese kann an Not leidende Mitgliedstaaten, derer es ja sichtlich mehrere gibt, bis zu 60 Milliarden Euro an Krediten bereitstellen. Bislang ergingen 22,5 Milliarden an Irland sowie 26 Milliarden an Portugal. Positiv zu vermerken ist die gegebene Prüfungskompetenz des EuRH. Im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung wird die Rechtmäßigkeit der Kreditauszahlungen überprüft. Was mit dem Geld genau geschieht ist ein Kapitel für sich, neue Kompetenzen des EuRH liefern einen berechtigten Lichtblick.

EFSF nur Provisorium

Das aktuelle, jedoch provisorische europäische Euro-Stabilisierungsprogramm (Europäische Finanz-Stabilisierungs-Fazilität) wird Ende Juni 2013 beendet. Danach verwaltet der EFSF nur mehr die durch ihn vergebenen Kredite. Es handelt sich dabei um eine Gesellschaft nach luxemburgischem Recht, die zur Gänze im Besitz der 17 Euroländer steht. Bis 2013 kann der EFSF bis zu 440 Milliarden Euro Finanzhilfen vergeben. Dazu werden Anleihen am Kapitalmarkt aufgenommen oder aber Anleihen Notleidender Euroländer am Primär- wie am Sekundärmarkt aufgekauft bzw. überhaupt Kredite an die in Frage kommenden Länder vergeben. Seit 27. September 2012 jedenfalls werden neue Kredite durch den ESM vergeben, die Euroländer haben dafür 780 Milliarden Euro an Haftungen übernommen. Der EFSF beschränkt sich auf die Weiterführung der bereits laufenden Stabilisierungsprogramme für Irland, Polen und Griechenland.

ESM: Dauerhafter Schutz vor Überraschungen

Der ESM als dauerhafter Stabilitätsmechanismus ist mit der Ratifizierung Deutschlands in Kraft getreten. Die maximale anfängliche Darlehenskapazität ist auf 500 Milliarden Euro für ESM Anleihen und Kredite festgelegt. Das anfängliche Startkapital liegt bei 700 Milliarden Euro. Diese setzen sich aus 80 Milliarden auf Bareinzahlungen in das Grundkapital sowie 620 Milliarden abrufbares Kapital via Garantien zusammen. Die ESM-Kredite müssen zwecks kontinuierlicher AAA-Bonität permanent mit zumindest 15 % einbezahltem Stammkapital gedeckt sein. Die volle Kreditfähigkeit ist für März 2014 vorgesehen. Bis Ende 2012 sollten die Euroländer zumindest 32 Milliarden Euro einbezahlen, was eine ESM-Kreditvergabe von vorerst einmal 213 Milliarden Euro ermöglicht. Für die Übergangsperiode, in welcher ESM und EFSF parallel laufen, wurde die gemeinsame Darlehenskapazität auf 700 Milliarden Euro erhöht.

ESM kann direkte Finanzhilfe vergeben

Laut dem Beschluss der Eurogruppe aus Juni 2012 kann der ESM direkt Finanzhilfe an europäische Banken zur Eigenkapital-Refinanzierung vergeben. Dies jedoch unter der sehr wohl berechtigten Voraussetzung einer realisierten Europäischen Bankenaufsicht, einfach um dabei auf Nummer sicher zu gehen. Zudem kommt, dass dank der Zusage der EZB unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern mit ESM-Kreditzusage aufzukaufen, die ESM Darlehenskapazität dank der daraus resultierenden Hebelwirkung ins Unermessliche steigt, zumindest rein theoretisch. Diese Stützungskäufe gelten jedoch ausschließlich für Euroländer, die sich dem ESM Sparprogramm unterwerfen, die dafür erforderliche Entscheidungskompetenz liegt ebenfalls beim ESM.

Straffe Organisation, strenge Kontrollen

Unter dem Vorsitz von Jean-Claude Junker ist der Governeursrat, bestehend aus den Finanzministern der Euroländer, das leitende Organ des ESM, zudem gibt es ein eigenes Direktorium. Eine Erhöhung des Stammkapitals und der Darlehenskapazität sowie die Gewährung der Stabilitätshilfe verlangen prinzipiell Einstimmigkeit oder zumindest eine qualifizierte Mehrheit, was ebenfalls bei der Einführung neuer Finanzhilfeinstrumente zutrifft.

Das Beste am neuen Rettungsschirm sind jedoch die Kontrollinstanzen. Von einem externen Wirtschaftsprüfer abgesehen übernimmt ein Prüfungsausschuss (Board of Audits) die externe Kontrolle des ESM. Man will ja wissen, was mit den Mitteln der Kommission geschieht.
Schön, dass der Europäische Rechungshof konsequent dabei ist und eisern auf Benchmarks drängt.


 




Kommentar hinzufügen