Freitag 24. Mai 2013, 09:47

Sicherheit

Migranten: Kommission greift durch!

Acht Mitgliedstaaten werden von der Europäischen Kommission aufgefordert, für die vorschriftsmäßige Rückkehr bzw. Rückführung irregulärer Migranten Sorge zu tragen. Die Frist ist bereits am 24. Dezember 2010 abgelaufen. Brüssel drängt auf die konsequente Einhaltung der gemeinsamen Richtline.

Lampedusa
Lampedusa
Bild: Christian Sinibaldi
Brüssel zürnt: Österreich, Belgien, Zypern, Deutschland, Litauen, Polen, Schweden und die Niederlande haben gegenüber der Kommission bislang keine geeignete Rückmeldung über die  nationalen Durchführungsvorschriften zur Rückführungsrichtlinie aus 2008 mitgeteilt, obwohl die Frist zur Umsetzung längst abgelaufen ist. Dadurch werden Wirksamkeit und Fairness des gemeinsamen Rückkehrverfahrens ebenso gefährdet wie die strategische Migrationspolitik der EU.

Bereits Ende Jänner dieses Jahres hat die Kommission die eingangs erwähnten Staaten schriftlich um Stellungnahme gebeten mit dem dringlichen Vermerk, dass die Rückmeldung betreff vollständiger Erfüllung der Richtlinie auf gesetzlicher Ebene nicht erfolgt ist. Die Kommission erwartet nunmehr eine gemäß Artikel 258 AEUV mit Gründen versehene Stellungnahme der Betroffenen. Allenfalls können diese Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden, was mit empfindlichen finanziellen Sanktionen verbunden wäre. Die Frist zur dieser Stellungnahme beträgt zwei Monate.

Gemeinsame Regeln der Rückkehrpolitik im Sinne der Menschenrechte

Die gemeinsamen Rückführungsrichtlinien beinhalten klare, transparente und faire Regeln für die Rückkehr, Rückführung, Gewahrsamnahme und Wiedereinreise für den betroffenen Personenkreis unter Berücksichtigung der geltenden Menschenrechte und Grundfreiheiten. Bislang waren diese Richtlinien von Staat zu Staat höchst unterschiedlich geregelt. Der neue, gemeinsame Rechtsrahmen für eine verbindliche Rückführungspolitik sorgt fortan dafür, dass Willkürhandlungen der Vergangenheit angehören und die erforderlichen Massnahmen unter menschenwürdigen und humanen Bedingungen bearbeitet werden.  

EU Migrationspolitik soll humaner werden

In dem gemeinsamen Katalog der spezifischen Rechte irregulärer Migranten dehnt die Rückführungsrichtlinie insbesonders das bislang nur für Asylwerber garantierte Recht auf Nichtzurückweisung auf nunmehr alle Personen im illegalen Aufenthalt aus. Die Richtlinie ist als Teil der umfassenden EU Migrationspolitik zu sehen, welche auch Maßnahmen betreffend der Organisation legaler Einwanderung umfasst und der Bekämpfung von Menschenhandel dient; auch soll der oft verurteilten wirtschaftlichen Ausbeutung von Migranten ein nachhaltiges Ende gesetzt werden.

Die Rückführungsrichtlinie betrifft alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland und das Vereinigte Königreich sowie die assoziierten Schengenstaaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

19 EU Mitgliedstaaten haben die Richtlinie bereits zur Gänze umgesetzt. Die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich, Italien, Luxemburg, Slowenien und Rumänien wurden seitens der Kommission erfolgreich abgeschlossen. Dänemark hat sich unter Bezug auf Artikel 4 Absatz 1 des den Verträgen beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks für die Umsetzung nach eigenem nationalen Recht entschieden.   


 




Kommentar hinzufügen