Meilenstein im Kampf gegen Klimawandel
Europa und Australien verbinden ihre Emissionshandelssysteme. Bereits 2015 sollen australischen Firmen CO2-Zertifikate aus der EU anrechnen können, spätestens Juli 2018 soll der Handel in beide Richtungen funktionieren. Die Kommission bittet um ein Verhandlungsmandat, um die vollständige Verlinkung zu ermöglichen.

Bild: freefotouk/flickr.com
Erster interkontinentaler Lichtblick
Freude auf beiden Seiten: „Wir freuen uns auf die erste vollständige interkontinentale Verbindung von Emissionshandelssystemen", so die Worte der für Klimapolitik zuständigen EU-Kommissarin Connie Hedegaard. Auch Australiens Minister für den Klimawandel und Energieeffizienz, Greg Combet, wirkt erleichtert: „Die Verbindung der beiden Systeme bestätigt, dass der CO2-Handel das wirksamste Mittel im Kampf gegen den Klimawandel ist." Das Abkommen muss für beide Seiten als großer Erfolg gerechnet werden und ist ein Impuls gebender Beweis für die enge internationale Zusammenarbeit beim Klimaschutz.
Gemeinsam gegen den Klimawandel
Die Verlinkung der Emissionshandelssysteme dient der Kompatibilität unterschiedlicher Systeme im Sinne der Nachhaltigkeit und einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen bekommen die Möglichkeit, mit CO2-Einheiten aus dem australischen Emissionshandelssystem wie auch dem EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) ihren Verpflichtungen aus beiden Systemen nachzukommen. Das Ergebnis ist eine spürbare Kostenreduzierung bei der erforderlichen Reduktion der schädlichen Treibhausgase, es geht um die verstärkte globale Zusammenarbeit im Kampf gegen den gefährlichen Klimawandel.
2018: Vollanbindung der Emissionshandelssysteme
Die erste vorläufige Ankopplung ist für Mitte 2013 vorgesehen, die komplette Anerkennung der beiden Emissionshandelssysteme mit Deckelung und Handel soll mit Juli 2018 beginnen. Doch bis es so weit sein wird, gilt es noch einige gar nicht so unwichtige Punkte zu klären. Eine vergleichbare Marktaufsicht ist nur ein Kriterium, es geht um einheitliche Benchmarks und Messmethoden, die erst gefunden werden müssen. Die Auswirkungen auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit beider Seiten ist ein weiteres Thema. Um das Abkommen überhaupt zu ermöglichen verzichtet die australische Regierung auf eine Preisuntergrenze, zudem gibt es bei den Kyoto-Einheiten eine neue Obergrenze sowie zusätzliche mengenmäßigen Beschränkung von 12,5 % für die Verwendung von zertifizierten Emissionsreduktionen (CER), die jährliche Gesamtobergrenze für die Abgabe internationaler Units liegt bei 50 %. Die Europäische Union und Australien sind bemüht, das Abkommen im vorgesehenen Zeitrahmen erfolgreich umzusetzen.


















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