Samstag 18. Mai 2013, 22:03

Energie & Ressourcen

Mehr Transparenz für Energie-Außenpolitik der EU

Ein offener Informationsaustausch schafft Transparenz und stärkt die Verhandlungsposition. Es ist im Interesse der Verbraucher, dass die EU bei Gesprächen mit Energielieferanten geschlossen auftritt, da eine intensivierte Koordination der Mitgliedstaaten bessere Preise für Verbraucher ermöglicht.

Mehr Transparenz für Energie-Außenpolitik der EU
Mehr Transparenz für Energie-Außenpolitik der EU
Bild: Gerd Altmann/pixelio.de
Energieabkommen mit Drittländern brauchen Transparenz. Einigkeit schafft Stärke, die Vorteile liegen auf der Hand. Mit 369 Ja-Stimmen, 240 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen wurde die neue Gesetzgebung vom Parlament verabschiedet. Das ermöglicht der Kommission, Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen bei Verhandlungen zu stärken. Das ist insofern von größter Wichtigkeit, als die EU von Energieimporten aus dem Ausland abhängig ist. Aufgrund äußerer Umstände sind die Mitgliedstaaten immer wieder dazu gezwungen, bei zwischenstaatlichen Abkommen mit Drittländern Zugeständnisse zu machen, welche mit der europäischen Energiepolitik nicht vereinbar sind. Da 60 % Gas und 80 % Erdöl aus dem Ausland stammen ist ein gemeinsames Auftreten unumgänglich, um die Preise für Verbraucher erschwinglich zu halten.    

Informationsaustausch mit EU-Kommission

Über sämtliche zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich ist ein transparenter Informationsaustausch vorgesehen. Die Kommission muss binnen drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzgebung über bilaterale Abkommen mit Drittstaaten informiert werden. Diese prüft die Verträge auf Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. Mitgliedstaaten haben die Option, die Kommission bei neuen Verhandlungen sowohl als Beobachter als auch Berater einzubinden. Damit soll erreicht werden, die Abkommen nach einer umfangreichen Ratifizierung gemäß dem Unionsrecht auszugestalten. Dabei sind das europäische Wettbewerbsrecht und die Vorgaben zum EU Energiebinnenmarkt als Benchmarks zu berücksichtigen. 

Monitoring und Überprüfungsklauseln

Kommission und Rat müssen in regelmäßigen Intervallen über neue Abkommen informiert  werden. Anhand dieser Daten wird überprüft, ob die Gesetzgebung den aktuellen Anforderungen des Markts entspricht, andernfalls wird nachjustiert. Die Einhaltung der zwischenstaatlichen Vereinbarungen soll durch eine intensivierte Koordination zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet werden um dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Union stärken. 

Rechtssicherheit stärkt Rechte der Unionsbürger

Während die Mehrheit das neue Gesetz und die damit verbundenen Vorteile begrüßt, da diese dem Energiebinnenmarkt der Union entgegenkommen, gibt es naturgemäss Kritik: Vielfach legen sich die Mitgliedstaaten quer, der Rat hätte keinen Hehl daraus gemacht, dass die Mitgliedstaaten kein Interesse an der neuen Gesetzgebung hätten. Wie so oft scheitert das einheitliche Europa trotz durchwegs guter Vorsätze am Verhandlungstisch, die Kommission wurde einmal mehr in die Rolle des sichtlich unerwünschten Beobachters gedrängt. 


 




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