Sonntag 26. Mai 2013, 09:57

Umwelt & Agrar


Mehr Klarheit und Information bei Verwendung von Zusatzstoffen in der EU

Zwei Verordnungen wurden heute von der Europäische Kommission verabschiedet, die die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen1) bald noch sicherer und transparenter machen sollen als bisher.

John Dalli
John Dalli
Bild: Europ. Union
„Heute setzen wir einen Meilenstein in der Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union“, sagte der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli. „Die beiden Zusatzstoff-Verordnungen werden für Bürger und Industrie gleichermaßen mehr Sicherheit bringen, weil sie leichter in Erfahrung bringen können, welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt sind“, fügte er hinzu. „Die Verbraucher sind also besser informiert, und die Lebensmittelindustrie in der EU hat eine solide Grundlage für die Entwicklung neuer innovativer und sicherer Produkte“, fasste Kommissar Dalli die Maßnahme zusammen.

Mit den beiden Verordnungen werden zwei neue Listen aufgestellt.

Die erste betrifft Lebensmittelzusatzstoffe, und sie wird ab Juni 2013 gelten (die Übergangsfrist bis zum Datum des Inkrafttretens braucht die Industrie zur Anpassung an die Vorschriften). Diese Liste kann auch in einer Online-Datenbank  aufgerufen werden und wird es leicht machen, herauszufinden, welche Zusatzstoffe für ein bestimmtes Lebensmittel zugelassen sind.

Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, beispielsweise andere Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffe; sie gilt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.

Diese beiden Listen sind ein wichtiger Schritt zur Durchführung der im Dezember 2008 verabschiedeten Rahmen-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.

Transparenz

Transparenz ist ein großer Pluspunkt der neuen Vorschriften. Die zugelassenen Verwendungen von Zusatzstoffen sind künftig nach der Lebensmittelkategorie gegliedert, in der sie verwendet werden dürfen. Das ist ein großer Fortschritt, da die alten Listen in mehreren Anhängen dreier verschiedener Richtlinien enthalten waren.

So ist in der neuen Liste beispielsweise leicht zu erkennen, dass in einigen Lebensmittelkategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe zugelassen sind. Dies ist etwa bei Joghurt ohne Aromen, Butter, Kompott, Teigwaren, frischem Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft der Fall.

In anderen Kategorien wiederum, vor allem bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln wie Süßwaren, Snacks, Soßen und aromatisierten Getränken sind zahlreiche Zusatzstoffe zugelassen.

Die Liste betrifft Stoffe, die in anderen Zusatzstoffen, Enzymen, Aromen und Nährstoffen verwendet werden dürfen. Damit wird dafür sorgen, dass die Aufnahme von Zusatzstoffen über diese Stoffe begrenzt bleibt.

Was ändert sich noch mit den neuen Vorschriften?

Neben den beiden Listen enthalten die neuen Rechtsvorschriften auch:

-klar festgelegte Bedingungen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln

-eine Einteilung der Lebensmittel mit eindeutiger Auflistung der Zusatzstoffe und der Kategorien, in denen sie verwendet werden dürfen

-ein Programm für die komplette Neubewertung der Sicherheit aller zugelassenen Zusatzstoffe

-klare Leitlinien und Anweisungen für Anträge auf neue Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen.


Allgemeine Hintergrundinformationen

Das Europäischen Parlament und dem Rat haben 2008 eine Rahmenverordnung festgelegt, die weiter in Kraft bleibt. Die Verordnung bietet einen allgemeinen Rahmen, Grundsätze und Ziele, an denen sich alle Verfahren bezüglich der Zusatzstoffe orientieren. Sie legt zugrunde, dass die Verwendung von Zusatzstoffen sicher und technologisch begründet sein muss und dass die Verbraucher davon profitieren und nicht irregeführt werden.

Neubewertung von Zusatzstoffen

Im März 2010 genehmigte die Kommission ein Programm für die Neubewertung aller zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe. Demnach muss die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bis 2020 alle Zusatzstoffe neu bewerten Die zeitliche Reihenfolge richtet sich danach, wann ein Zusatzstoff zuletzt bewertet wurde, ob neue wissenschaftliche Daten vorliegen, wie intensiv er verwendet wird und wie groß die gesundheitliche Belastung ist.

Zum Beispiel stehen Lebensmittelfarbstoffe auf der Prioritätenliste ganz oben. Bei 17 Farbstoffen ist die Bewertung abgeschlossen. Für drei Stoffe hat die Kommission bereits neue Verwendungsmengen vorgeschlagen, da die EFSA davon ausgeht, dass die Belastung durch diese Stoffe für bestimmte Verbrauchergruppen zu hoch sein kann.

Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wird die Neubewertung des Süßungsmittels Aspartam vorgezogen; sie soll bis September 2012 abgeschlossen sein.

Leitlinien und Anweisungen

Im März 2011 genehmigte die Kommission weiters ein Dokument, mit den genauen Angaben, die für die Zulassung und Verwendung eines neuen Zusatzstoffes erforderlich sind. Dazu zählen toxikologische Daten für die Risikobewertung und Angaben, die belegen müssen, dass die Verwendung des Zusatzstoffes technologisch gerechtfertigt und für die Verbraucher von Vorteil ist, und dass keine falschen Behauptungen aufgestellt werden.

Antragsteller können den, von der Kommission ausgearbeiteten Leitfaden aus dem Internet downloaden. Damit wird sichergestellt, dass die Antragsteller komplette Dossiers einreichen, um die Bearbeitung effizienter zu gestaltet. Nach Auffassung der Kommission kann dies die Lebensmittelindustrie dazu anregen, bei ihren Innovationen sorgfältig abzuwägen.

Ein Beispiel für ein innovatives Produkt ist das natürliche Süßungsmittel Steviolglycosid, das aus der Stevia-Pflanze gewonnen wird. Die Kommission hat heute auch eine Verordnung genehmigt, mit der eine Verwendung in mehreren Lebensmittelkategorien zugelassen wird.

Die EFSA war beauftragt, die Sicherheit des Stoffs zu bewerten. Sie kam zu dem Schluss, dass das Süßungsmittel weder krebserregend oder genotoxisch ist, noch mit Störungen der Fruchtbarkeit/Entwicklung in Verbindung gebracht werden kann, und hat eine annehmbare Tagesdosis (ADI) von 4 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Nach konservativen Schätzungen der Exposition gegenüber Steviolglycosiden, sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern wird die ADI bei der vorgeschlagenen Verwendungshöchstmenge aber wahrscheinlich überschritten.

Um die Verbraucher nicht zu belasten, mussten die beantragten Verwendungen und Verwendungsmengen geändert werden. Die heute genehmigte Verordnung spiegelt das Ergebnis dieses Verfahrens wider.

Weitere Informationen finden Sie HIER!

1) : Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln aus unterschiedlichen technischen Gründen (etwa zum Konservieren, Stabilisieren, Färben oder Süßen) zugesetzt werden.


 




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