Mehr Klarheit und Information bei Verwendung von Zusatzstoffen in der EU
Zwei Verordnungen wurden heute von der Europäische Kommission verabschiedet, die die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen1) bald noch sicherer und transparenter machen sollen als bisher.
John Dalli
Bild: Europ. Union
„Heute setzen wir einen Meilenstein in der Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union“, sagte der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli. „Die beiden Zusatzstoff-Verordnungen werden für Bürger und Industrie gleichermaßen mehr Sicherheit bringen, weil sie leichter in Erfahrung bringen können, welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt sind“, fügte er hinzu. „Die Verbraucher sind also besser informiert, und die Lebensmittelindustrie in der EU hat eine solide Grundlage für die Entwicklung neuer innovativer und sicherer Produkte“, fasste Kommissar Dalli die Maßnahme zusammen.
Mit den beiden Verordnungen werden zwei neue Listen aufgestellt.
Die erste betrifft Lebensmittelzusatzstoffe, und sie wird ab Juni 2013 gelten (die Übergangsfrist bis zum Datum des Inkrafttretens braucht die Industrie zur Anpassung an die Vorschriften). Diese Liste kann auch in einer Online-Datenbank aufgerufen werden und wird es leicht machen, herauszufinden, welche Zusatzstoffe für ein bestimmtes Lebensmittel zugelassen sind.
Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden, beispielsweise andere Zusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffe; sie gilt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Diese beiden Listen sind ein wichtiger Schritt zur Durchführung der im Dezember 2008 verabschiedeten Rahmen-Verordnung (EG) Nr. 1333/2008.
Transparenz
Transparenz ist ein großer Pluspunkt der neuen Vorschriften. Die zugelassenen Verwendungen von Zusatzstoffen sind künftig nach der Lebensmittelkategorie gegliedert, in der sie verwendet werden dürfen. Das ist ein großer Fortschritt, da die alten Listen in mehreren Anhängen dreier verschiedener Richtlinien enthalten waren.
So ist in der neuen Liste beispielsweise leicht zu erkennen, dass in einigen Lebensmittelkategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe zugelassen sind. Dies ist etwa bei Joghurt ohne Aromen, Butter, Kompott, Teigwaren, frischem Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft der Fall.
In anderen Kategorien wiederum, vor allem bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln wie Süßwaren, Snacks, Soßen und aromatisierten Getränken sind zahlreiche Zusatzstoffe zugelassen.
Die Liste betrifft Stoffe, die in anderen Zusatzstoffen, Enzymen, Aromen und Nährstoffen verwendet werden dürfen. Damit wird dafür sorgen, dass die Aufnahme von Zusatzstoffen über diese Stoffe begrenzt bleibt.
Was ändert sich noch mit den neuen Vorschriften?
Neben den beiden Listen enthalten die neuen Rechtsvorschriften auch:
-klar festgelegte Bedingungen für Zusatzstoffe in Lebensmitteln
-eine Einteilung der Lebensmittel mit eindeutiger Auflistung der Zusatzstoffe und der Kategorien, in denen sie verwendet werden dürfen
-ein Programm für die komplette Neubewertung der Sicherheit aller zugelassenen Zusatzstoffe
-klare Leitlinien und Anweisungen für Anträge auf neue Verwendungen von Lebensmittelzusatzstoffen.
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