Dienstag, 16. April 2024
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Maßnahmenpaket zur Modernisierung, Vereinfachung und Stärkung der Lebensmittelkette in Europa

Die Europäische Kommission hat heute ein Paket mit Maßnahmen angenommen, die die Durchsetzung der Gesundheits- und Sicherheitsstandards in der gesamten Lebensmittelkette verbessern sollen. Denn nur mit sicheren Lebensmitteln lässt sich das Vertrauen der Verbraucher wahren und eine nachhaltige Lebensmittelproduktion gewährleisten.

[[image1]]Mit dem Maßnahmenbündel wird der Gesundheitsschutz modernisiert und vereinfacht sowie auf einen stärker risikobasierten Ansatz gestützt, und es werden effizientere Kontrollinstrumente bereitgestellt, die die wirksame Anwendung der Vorschriften für eine funktionierende Lebensmittelkette gewährleisten sollen.

Mit dem Paket wird der Forderung nach einer wirkungsvolleren Vereinfachung der Rechtsvorschriften und nach intelligenterer Regulierung nachgekommen, wodurch der Verwaltungsaufwand für die Akteure verringert und der Regelungsrahmen verschlankt werden soll. Hierbei wurde besonders darauf geachtet, wie sich die Rechtsvorschriften auf KMU und Mikrounternehmen auswirken – diese wurden von denjenigen Auflagen ausgenommen, die die höchsten Kosten und den größten Verwaltungsaufwand verursachen.

Bürokratischer Ablauf wird verringert

Derzeit verteilen sich die EU-Rechtsvorschriften zur Regelung der Lebensmittelkette auf rund 70 verschiedene Rechtsakte. Mit dem heute angenommenen Reformpaket wird der Bestand auf 5 Rechtsakte verschlankt; auch der bürokratische Aufwand, der den Landwirten, Züchtern und Lebensmittelunternehmern (Erzeuger, Verarbeiter und Händler) durch die Abläufe und Verfahren entsteht, wird verringert, was die Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, Tonio Borg: „Die Agrar- und Lebensmittelindustrie ist die zweitgrößte Wirtschaftsbranche der EU. Sie beschäftigt mehr als 48 Millionen Menschen und erwirtschaftet rund 750 Mrd. EUR pro Jahr. Im internationalen Vergleich verfügt Europa über die höchsten Sicherheitsstandards für Lebensmittel. Der jüngste Pferdefleischskandal — auch wenn dabei glücklicherweise keine Gesundheitsrisiken bestanden — hat jedoch gezeigt, dass wir noch einige Lücken schließen müssen. Das heute vorgelegte Reformpaket kommt genau zum richtigen Zeitpunkt; es ist der Beweis dafür, dass das System auf Herausforderungen reagieren kann. Auch haben wir unsere Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen in das Paket einfließen lassen. Kurz gesagt: Das Paket enthält intelligentere Rechtsvorschriften mit dem Ziel einer noch höheren Lebensmittelsicherheit.“

Für die Unternehmen ergeben sich aus den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zahlreiche Vorteile: vereinfachte, wissenschaftlich begründete und risikobasierte Vorschriften, was einen geringeren Verwaltungsaufwand mit sich bringt, sowie wirkungsvollere Verfahren für eine bessere Bekämpfung bzw. Tilgung von Tierseuchen und Pflanzenschädlingen sowie effizientere Finanzierungsmaßnahmen. Die Verbraucher profitieren ihrerseits von sichereren Produkten und der höheren Effizienz und Transparenz des Systems der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette.

Hauptelemente des Vorschlags

Amtliche Kontrollen

– Die Kommission hat der Notwendigkeit Rechnung getragen, das Instrumentarium zu stärken, mit dem die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften vor Ort kontrollieren (durch Kontrollen, Inspektionen und Tests).

– Die jüngsten Lebensmittelskandale haben wieder einmal gezeigt, dass die von den Durchsetzungsbehörden ergriffenen Maßnahmen effizienter werden müssen, damit die Verbraucher und die ehrlichen Unternehmer vor den Gefahren bzw. wirtschaftlichen Schäden geschützt werden, die durch Verstöße gegen die Vorschriften entlang der Lebensmittelkette entstehen können.

– Die neuen Vorschriften stützen sich auf eine stärker risikobasierte Entscheidungsgrundlage, wodurch die zuständigen Behörden ihre Ressourcen stärker auf die wichtigen Aufgaben bündeln können.

– Das derzeitige Gebührensystem, mit dem die Durchführung der genannten Kontrollen gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lebensmittelkette finanziert wird, wird auf weitere Bereiche ausgedehnt, in denen bisher keine Gebühren erhoben wurden.

– Kleinstunternehmen sind von der Zahlung solcher Gebühren befreit – nicht aber von den Kontrollen–, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt.

– Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Betrugskontrollen in vollem Umfang in ihre nationalen Kontrollpläne einzugliedern und dafür zu sorgen, dass die im Betrugsfall verhängten Geldbußen so hoch angesetzt sind, dass sie eine abschreckende Wirkung haben.
 

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