Mangels wissenschaftlicher Beweise: Vorsorgeprinzip bei Nanotechnologie
Kleinste Teilchen, viel Fragen: Das einzige, wo sich derzeit alle Experten einig sind ist die Tatsache, dass Nanotechnologie noch in den Kinderschuhen steckt und Fragen zu den Risiken mangels vorliegender Daten naturgemäß weder abgeschätzt geschweige denn wissenschaftlich fundiert beantwortet werden können. Forschung und Wissenschaft bringen mit schier unglaublicher Geschwindigkeit laufend, nahezu täglich neue Kenntnisse und Errungenschaften in allen nur erdenklichen Bereichen des Lebens hervor.
Kohlenstoffnanoröhrchen
Bild: Wikipedia-Creative Commons
Während sich manche dieser Entwicklungen in ihren Eigenschaften sehr berechenbar und vorhersehbar geben, führen andere ein teils geradezu undurchschaubares, nicht abschätzbares Eigenleben wie beispielsweise die umstrittene Gentechnik oder, mindestens ebenso unvorhersehbar in ihren Auswirkungen, der faszinierende, jedoch ebenfalls keineswegs abschätzbare Bereich der Nanotechnik, einer Welt mit eigenen Dimensionen und Gesetzen.
Nanopartikel: Zwerge abseits aller Vorstellungen
Hierbei handelt es sich um Dimensionen und Grössenordnungen von filigranen Strukturen im Nanometerbereich. Zur Orientierung: Ein Millimeter entspricht einer Million Nanometern. Ein DNS-Strang bringt es auf bescheidene 2,5 Nanometer, ein Proteinmolekül auf 5 Nanometer. Ein Haar hat bereits einen Durchmesser von etwa 100 Nanometern, ein rotes Blutkörperchen bereits stolze 7.000 Nanometer. Damit verhält sich ein einziger Nanopartikel in Relation zu einem gängigen, prallen Fussball wie dieser wiederum zur Erde.
Diese kaum sichtbaren Dimensionen waren dem menschlichen Zugriff noch bis in die greifbare Vergangenheit weitgehendst vorenthalten, mittlerweile gelten sie als Schlüsseltechnologie für ganze Technikbereiche. Dennoch bleibt ein kleiner Wehmutstropfen am Rande: Das Risikopotenzial ist nicht prognostizierbar. Denn bedingt durch die drastisch reduzierte Partikelgrösse haben Nanoteilchen bei an sich gleicher Zusammensetzung wie die „Grossen Vorbilder“ komplett andere physikalischen und chemischen Eigenschaften. Die Ursache dafür ist trotz gleich bleibendem Volumen in der stark vergrösserten Oberfläche zu finden.
Die Geister die ich rief …
Tatsache ist, dass es weltweit derzeit keine Gesetze und Regeln betreffend den Umgang mit Nanomaterialien und – Technik gibt. Nanomaterialien werden aus gesetzlicher Sicht wie größere Teilchen des gleichen Stoffes behandelt, obwohl diese teils komplett neue Eigenschaften besitzen. Sofern der Stoff bereits in größerer Form getestet wurde, gilt auch die neu entstandene Nanoform als geprüft. Doch mangels vorliegender Daten ist eine eindeutige Klassifizierung gegenwärtig ebenso wenig realisierbar wie verbindliche Zulassungsverfahren oder auch das Erstellen geeigneter Manuals für den Umgang mit diesen unglaublich kleinen Stoffen und Partikeln: Der Gesetzgeber steht, was Nanostrukturen betrifft, vor komplettem Neuland, hier ist Pionierleistung gefragt, in der Nanowelt gelten eigene Gesetze.
Vorsorgeprinzip mangels geeigneter Gesetze
In Europa gilt vorerst das Vorsorgeprinzip. Als quasi Eckpfeiler und Basis für zukünftige wissenschaftliche Überlegungen und politische Regelungen für einen geeigneten Umgang mit diesen Stoffen hat der deutsche Sachverständigenrat für Umweltfragen ( SRU ) in einer eigenen Studie auf das stark unterschätzte Risikopotential bei Nanomaterialien hingewiesen. Der SRU empfiehlt in seinem unter dem Titel „Vorsorgestrategien für Nanomaterialien“ die bestehenden Gefahren wissenschaftlich zu untersuchen und bei den erforderlichen Umständen auch gesetzgeberisch tätig zu werden. Aufgrund fehlender Testdaten bestehen aktuell zu viele Unsicherheiten und Unbekannte Faktoren für verbindliche Aussagen. Nach Meinung der Experten seien die risikorelevanten Eigenschaften nicht unmittelbar vom Ausgangsstoff ableitbar, dafür jedoch umso unberechenbarer und gefährlicher: Einige verhalten sich wie Asbest, andere seien auffällig langlebig und resistent, andere lösen sogar Entzündungsreaktionen im Körper bis hin zu Krebs aus. Das erklärte Ziel der geplanten rechtlichen Erfassung von Nanoprodukten ist es, zukunftsweisende, tragfähige Innovation zu ermöglichen und Risiken beizeiten zu erkennen und eliminieren. Dabei bestehen generell reelle Chancen wie z.B. im Bereich Umwelt- und Gesundheitsschutz, bei Solartechnik und Katalysatoren oder im Bereich Medizin. Die Wissenschaft setzt jedenfalls enorme Hoffnungen in die kleinen Partikel.
Besorgniserregend: Silber-Nanopartikel und Sprays
Bisher erforschte Risiken der Nanomaterialien in Sprays oder in Verbindung mit den bedenklichen Kohlenstoffnanoröhrchen sowie die steigende Vermarktung von Produkten mit Silber-Nanopartikeln sind, so meint es die SRU in ihrem Gutachten, ein ernsthafter Grund zur Sorge. Gleichzeit wird die Forderung nach juristischen Massnahmen, tunlichst auf Europaweiter Ebene, laut. Der aktuelle Nano-Dialog, an dem neben namhaften VertreterInnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutzverbänden auch der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland involviert sind ersetzt nämlich keineswegs rechtlich verbindliche Regelungen.
Als einer der relevanten Hauptkritikpunkte gibt der Bund an, dass Produkte mit Nano-Materialien üblichweise weder für Verbraucher noch für zuständige Behörden als solche erkennbar sind und fordert, um mehr Transparenz in den Markt zu bringen, eine Online-Nanodatenbank bezüglich der am Markt befindlichen Produkte. Das betrifft mittlerweile zahlreiche Alltagsartikel wie Kosmetika, Textilien und Lebensmittelverpackungen, aber auch Wandfarben, Tierpflegemittel und Zahnpaste.
Komplexe rechtliche Zuordnung der Nanotechnologie
Grundsätzlich unterliegen diese Materialien dem Stoff-, Produkt- und Umweltrecht. In der Praxis führen die hoch komplexen Eigenschaften dazu, dass die rechtlichen Instrumente an diesen Errungenschaften kaum oder gar keinen Halt finden. Es gilt daher, die nanospezifischen Regelungslücken zu schliessen. Die Materialien müssen als solche verbindlich klassifiziert und definiert werden und nach einer geeigneten Risikobewertung entsprechend registriert werden.
Die aktuellen Forderungen der Sachverständigen sind einheitlich dahingehend, dass alle am Markt befindlichen Produkte in der Anwendung sicher sein müssen; bei nano-silberhaltigen Materialien, das betrifft gegenwärtig ca. 60 Produkte, ist diese Eigenschaft eindeutig nicht gegeben.
Unterschiedliche Ansätze bei Regierung und Forschung
Unterschiedliche Institutionen denken und agieren naturgemäss sehr unterschiedlich: Als relativer Richtwert geht es dabei um Materialien in einer Ordnung bis zum 100 Nanometern in einer oder mehreren Dimensionen d.h. klassische Kantenlänge wie Höhe, Breite oder Länge. Und da es sich bei Nanotechnik um eine sehr junge Wissenschaft handelt sind – aus rein theoretischer Sicht - die Chancen für einheitliche Regelungen, Gesetze, Werte und Klassifizierungen auch aus EU-weiter Perspektive selten real, eine gemeinsame Lösung scheint durchaus machbar zu sein.
Seitens der Verbraucherverbände tönt es ohnehin unisono, dass es diesbezüglich keine einheitlichen Sicherheitsvorschriften gibt. KonsumentInnen hätten daher keine Chance, Nanotech-Produkte zu erkennen und zu meiden. Auch bei der verbindlichen Risikoanalyse besteht akuter Handlungsbedarf, da es was langfristige Auswirkungen der synthetischen Molekularkreationen betrifft noch keine aussagekräftigen sprich verbindlichen Ergebnisse gibt.
So klein und zerbrechlich die Materie der mit freiem Auge nicht sichtbaren Molekülen auch sein mag, der Aufwand zur EU-weiten Schaffung der geeigneten legislativen Rahmenbedingungen ist enorm, nämlich enorm wichtig.
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