Mittwoch 22. Mai 2013, 04:26

Umwelt & Agrar


Mangelnde Transparenz der Agrarumweltpolitik

Die EU investiert jährlich 2,5 Milliarden Euro, um die Umweltbelastung durch Landwirtschaft zu reduzieren. Jetzt hat der Europäische Rechungshof diese Ausgaben auf ihre Rentabilität überprüft und die Ergebnisse in einem Sonderbericht veröffentlicht. Dabei kritisiert er die mangelnde Transparenz, welche die Nachvollziehbarkeit bei Verbesserungen erschwert.

Traktor versprüht Pestizide
Traktor versprüht Pestizide
Bild: Joost J. Bakker, CC-BY 2.0
Zu wenig spürbare Umweltentlastung und mangelnde Transparenz – so lässt sich die Kernaussage des Europäischen Rechungshofs am einfachsten beschreiben. Der unüberhörbare Unterton gibt zu denken.   Die Experten kamen zur Erkenntnis, dass die ursprünglichen Ziele einfach zu vage formuliert waren um sie überprüfen zu können. Eine spürbare Umstellung auf umweltfreundliche Produktionsverfahren konnte laut Bericht nicht realisiert werden und die von der EU bereit gestellten Mittel wurden nur in begrenztem Umfang gemäß den festgelegten Umweltprioritäten eingesetzt, das ökologische Ziel konnte nicht erreicht werden. Demnach sei es den Verantwortlichen nur sehr bedingt möglich, nachhaltige Fortschritte zu erkennen oder abzuleiten. Zwar stehen die Entwicklungsprogramme in einem Kausalzusammenhang zur Umwelt und deren Entlastung, eine Rechtfertigung der Agrarumweltzahlungen als solche sei jedoch nicht eindeutig erkennbar – der Europäische Rechnungshof sieht Verbesserungen als unumgänglich an. 

Empfehlungen für Genehmigungen und Reporting 

Ohne Konzeption und Verwaltung in Frage stellen zu wollen empfiehlt der Rechnungshof in vielen Bereichen der EU Agrarpolitik sowie der dafür vorgesehenen Budgetplanung zahlreiche Änderungen, um die angepeilte Nachhaltigkeit eindeutig nachvollziehbar zu machen. Dabei sei es Sache der Kommission, die Agrar-Umweltmassnahmen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten entsprechend zu erörtern. In Folge sind zielführende Schritte eindeutig festzulegen und geeignet zu begründen. Die Berichterstattung soll ebenfalls optimiert werden – Erfolge sollen als solche auch erkannt werden.

Genehmigungen gründlich überprüfen

Besonderes Augenmerk soll fortan dem Thema Genehmigungen gewidmet werden: Der Hof erwartet, dass die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum durch die Kommission etwas gründlicher als bisher überprüft werden, bevor diese genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass sämtliche relevanten Elemente bei der Überprüfung in die Analyse eingeflossen sind und die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter den Umständen entsprechen und das als Referenz festgelegte Bewirtschaftungssniveau auch auf das Zielgebiet anwendbar ist: Spezifische, geographisch bedingte Begebenheiten sind als Förderkriterien stärker als bisher in die Überlegungen mit einzubeziehen, um die Kostenplanung fortan realistischer gestalten und so nachhaltige Erfolge einfahren zu können.

Budgetplanung statt Giesskannenprinzip

Für den nächsten Programmzeitraum soll neben einer gezielten Ausrichtung der Agrar – Umweltmassnahmen auch ein höherer Beteiligungsanteil durch die EU für Investitionen mit grösserem Umweltpotenzial realisierbar sein; eine differenzierte Unterscheidung zwischen einfachen und komplexen Agrarmassnahmen ist ebenso wünschenswert wie eine doch etwas effizientere Verwaltung des Budgets für Agrar – Umweltmassnahmen durch die Mitgliedstaaten. 

Besteht die Zielsetzung darin, umweltfreundliche Produktionsverfahren beizubehalten so sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, einzelne Fälle entsprechend zu begründen. Der Nutzen durch bessere geografische Ausrichtung soll dem Verwaltungsaufwand gegenüber gestellt werden. Kostenwahrheit ist gefragt, um zukunftsorientierte Entscheidungen treffen zu können. Dazu sollen weitergehende Untersuchungen getätigt werden um feststellen zu können, ob betriebsbezogene Umweltpläne, ergebnisorientierte Massnahmen, Ausschreibungen oder kollektive Verträge eine bessere Lösung für die Budgetierung darstellen.  

Differenzierung der Beteiligungssätze

Agrarflugzeug
Agrarflugzeug
Bild: Wikipedia-Creative Commons
Der Hof denkt dabei über eine Differenzierung der EU Beteiligungssätze für Agrar-Umweltteilmassnahmen nach, sodass für jene Schritte, die bessere Voraussetzungen für nachhaltig positive Umwelteffekte auch entsprechend höhere EU – Beihilfesätze gewährt werden. Zahlungen sollten dem tatsächlichen Aufwand gemäß geleistet werden d.h. anspruchsvolle Massnahmen, die in den prioritären Fördergebieten der Union zur Anwendung kommen erhalten de Facto auch höhere Subventionen als einfache, eher allgemein gehaltene Aufwendungen. Ein weiterer Schritt wäre die Subvention des ökologischen Landbaus.           

 

Komplexe Überwachung der Zielerreichung

Agrar-Umweltmassnahmen an sich sind eine höchst komplexe Materie. Dabei geht es darum, das breit gefächerte Spektrum der Umweltprobleme zu lösen. Um die Wirksamkeit der Agrar – Umweltteilmassnahmen zu beurteilen ist es erforderlich, zwischen den praktizierten landwirtschaftlichen Methoden und deren Auswirkungen auf die Umwelt einen nachvollziehbaren Zusammenhang herzustellen. Testparzellen, Fallstudien und quantifizierte Wirkungsmodelle sind ebenso geeignet wie Erhebungen vor Ort, leider fehlt es generell an grundlegendem Datenmaterial über die ökologische Ausgangssituation. 

In den vergangenen 20 Jahren konnten zwar Besserung erzielt werden, von durchschlagendem Erfolg kann jedoch keine Rede sein. Für den aktuellen Zeitraum, der die Jahre 2007-2013 um­fasst, sind in Summe EU-Mittel in Höhe von 22,2 Milliarden Euro vorgesehen.


 




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