Leichterer Zugang zu EU-Geldern: Kommission zeigt Mitgliedstaaten den Weg
Brüssel, 8. Februar 2012 – Nachdem die Kommission im Juni letzten Jahres ihren Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) unterbreitet hatte, hat sie nun über 120 Änderungen zur Vereinfachung der Vorschriften über EU-Fördermittel für kleine und mittlere Unternehmen, Städte und Regionen, Studenten, Wissenschaftler usw. vorgeschlagen.

Bild: privat
„Jeder der thematischen Vorschläge für den nächsten MFR sieht eine Vereinfachung vor“, so der für Finanzplanung und Haushalt zuständige EU-Kommissar Janusz Lewandowski. „Beim Streben nach einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum können EU-Fördermittel eine wichtige Rolle spielen. Daher stellt die EU zusätzliche Gelder für Unternehmen, regionale Behörden und Forscher bereit. Wir wollen für einen einfacheren und benutzerfreundlicheren Zugang zu diesen Mitteln sorgen.“
Allerdings sind auf nationaler Ebene in vielen Fällen ergänzende Bestimmungen zu EU-Vorschriften erlassen worden. Die Anstrengungen auf EU-Ebene werden somit nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn ihnen entsprechende Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene folgen. Daher hofft die Kommission, dass die Gesetzgeber im Europäischen Parlament, im Rat und in den Mitgliedstaaten eine solche Vereinfachung ebenfalls als entscheidend ansehen.
Die Kommission hat heute erklärt, dass sie entschlossen für die Vereinfachungsagenda eintreten und erforderlichenfalls warnend eingreifen wird.
Beispiele eines leichteren Zugangs zu EU-Geldern
Der Erwerb von Maschinen in einer Berufsfachschule wurde aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert. Derselben Schule wurde aus dem Europäischen Sozialfonds eine Finanzhilfe für die Ausarbeitung der Lehrpläne gewährt. Obwohl beide Investitionen für die Einführung eines neuen Schulungsprogramms benötigt wurden, musste die Schule sämtliche Formalitäten zweimal erledigen. Nach dem Vorschlag der Kommission soll es künftig einfacher sein, Fördermittel aus beiden Fonds zu kombinieren: Die Schule braucht das Verfahren nur einmal abzuwickeln und hat somit mehr Zeit für die neue Schulung.
Gegenwärtig müssen Unterlagen im Zusammenhang mit von der EU kofinanzierten Kohäsionsprojekten bis zu zehn Jahre, bei einigen Projekten sogar fünfzehn Jahre aufbewahrt werden. Die neuen Vorschriften sehen vor, diese Frist auf fünf Jahre zu verkürzen. Diese Vereinfachung ist besonders wichtig für kleinere Empfänger wie NRO und KMU.
Derzeit ist die Zahl der Projektprüfungen nicht begrenzt. Bei einigen Empfängern von EFRE-Mitteln führt die nationale Prüfbehörde oder die Kommission möglicherweise mehrmals jährlich zeitaufwändige Prüfungen durch. Für den nächsten Zeitraum schlägt die Kommission eine bessere Abstimmung mit den nationalen Prüfern vor. Für Projekte im Wert von unter 100 000 EUR soll es überhaupt nur noch eine Prüfung und für größere Projekte nur noch eine Prüfung pro Jahr geben.
Im Forschungsbereich dauert es im Schnitt 350 Tage, bis eine Finanzhilfe bewilligt wird. Die Kommission schlägt vor, diesen Zeitraum um ein Drittel (100 Tage) zu verkürzen.
Empfänger von ESF-Fördermitteln mussten die Busfahrkarten der an Schulungen teilnehmenden Personen aufbewahren, um einen Nachweis für die Projektauslagen zu erbringen. Leider verblassten die Angaben auf den Busfahrkarten nach einiger Zeit und die Empfänger konnten die Ausgaben nicht mehr nachweisen. Künftig können Optionen wie Pauschalsätze und -beträge in weitaus stärkerem Maße in Anspruch genommen werden, so dass sich das Sammeln von Busfahrkarten erübrigt. Im Vordergrund stehen müssen die Projektqualität und die Ergebnisse.


















~Marianne Mathis
Zugang zu EU-Geldern
Na endlich gibt es einen kleinen Schritt zur Vereinfachung. Die Abwicklung ist aber nach wie vor kompliziert. Gerade KMU müssen einen "Profi" einschalten, damit sie an EU-Gelder herankommen.
Bleibt zu hoffen, dass das Prozedere in rascherem Tempo fortgeführt wird.
Marianne Mathis
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