Montag 20. Mai 2013, 23:32

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Korruptionsbekämpfung – national und international

Die gegenwärtigen Enthüllungen im Zuge der Einvernahmen im Rahmen des am 20. Oktober 2011 auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages von BZÖ, FPÖ, ÖVP und SPÖ eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Klärung von Korruptionsvorwürfen“[1] werfen ein bezeichnendes Licht auf den Stand der Korruptionsbekämpfung in Österreich.

International Anti-Corruption Academy, IACA
International Anti-Corruption Academy, IACA
Bild: IACA
Es hat in diesem Zusammenhang offensichtlich den Anschein, dass sich ein staatsnahes Unternehmen, wie die Telecom, über Jahre hindurch hochrangige Politiker botmäßig machen konnte, ohne die geringsten strafrechtlichen Konsequenzen fürchten zu müssen. Laut Aussage Peter Hocheggers, über dessen Unternehmen Valora Unternehmensberatung und –beteiligung AG[2] Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen in Höhe von insgesamt 38 Mio Euro liefen, standen Politiker aller Parteien auf seiner pay roll, insgesamt 28 Personen, die von ihm im Ausschuss auch nominatim genannt wurden.[3] Die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP kündigten über ihre Klubobmänner darauf hin umgehend an, die bisher zurückgestellte Reform der Antikorruptionsbestimmungen noch vor dem kommenden Sommer umsetzen zu wollen.[4]

Seit Jahren machen Nichtregierungsorganisationen, wie zB Transparency International (TI), darauf aufmerksam, dass in Österreich sowohl die Antikorruptionsgesetzgebung als auch die Parteienfinanzierungsregelung reformiert werden müssen. Da dies bisher nicht geschah, nimmt Österreich im Korruptionswahrnehmungsindex 2011 von Transparency International[5] weltweit nur mehr den 16. Platz ein, nachdem es 2005 noch den 10. Rang belegt hatte.
Auch die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO)[6] forderte Österreich in ihrem am 13. Jänner 2012 vorgelegten Evaluierungsbericht zu den beiden Themen der 3. Evaluierungsrunde „Strafbestimmungen“[7] und „Parteienfinanzierung“[8] dringend auf, nicht nur endlich das im Schoss des Europarates abgeschlossene Strafrechtsübereinkommen über Korruption (1999) samt Zusatzprotokoll (2003)[9] zu ratifizieren, sondern auch die gesetzlichen Regelungen über Parteienfinanzierung zu verbessern.[10] GRECO kündigte in diesem Zusammenhang an, die diesbezüglichen Anstrengungen Österreichs im Jahre 2013 evaluieren zu wollen. Österreich hat nunmehr bis zum 30. Juni 2013 Zeit, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu verabschieden. Danach wird von GRECO im Dezember 2013 ein erster Compliance Report verabschiedet, von dem ausgehend neuerlich 18 Monate Zeit bleiben, bis ein weiterer Compliance Report über diese Empfehlungen verabschiedet werden wird.

Diese von internationalen nichtstaatlichen (Transparency International) und regie-rungsamtlichen (Europarat) Organisationen geäußerten Bedenken und angekündigten Über-wachungsmaßnahmen lassen es angezeigt erscheinen, einen Blick auf die bisher in Österreich unternommenen Anstrengungen zur Kontrolle, Unterbindung und Sanktionierung von Korruption zu werfen.[11] Danach müssen aber auch noch die völkerrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben dafür kurz dargestellt werden. Abschließend ist aber auch noch die  an sich wenig bekannte „International Anti-Corruption Academy“ (IACA) zu erwähnen, die vor kurzem ihre Tätigkeit in Österreich aufgenommen hat. Pikanterweise wurde damit ausgerechnet Österreich als Sitzstaat für eine Internationale Organisation auserwählt, die als Ausbildungseinrichtung für Korruptionsbekämpfer dienen soll.

Korruptionsbekämpfung in Österreich

Das erste Antikorruptionsgesetz in Österreich stammte aus dem Jahr 1964 und sank-tionierte lediglich die Geschenkannahme und Bestechung leitender Angestellter. Das zweite Antikorruptionsgesetz von 1982 wiederum war von den großen Skandalen der 1980er Jahre, wie dem Noricum-, dem Lucona- und dem AKH-Skandal überschattet. Erst das Straf-rechtsänderungsgesetz 1998 läutete eine neue Ära für das österreichische Korruptions¬straf-recht ein. Mit ihm wurden weitreichende Änderungen in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

Entscheidende Bedeutung für die Korruptionsbekämpfung in Österreich kam in der Folge aber dem „Evaluierungsbericht Österreich“, den GRECO im Jahr 2008 erstellt hatte, sowie dem Öster¬reich-Kapitel des Jahresberichts 2007 von Transparency International, zu. Beide Berichte forderten ultimativ eine aktivere Rolle Österreichs bei der Korruptionsbe-kämpfung ein. Materiell reagierte Österreich darauf durch das Strafrechtsänderungsgesetz (2008)[12] sowie das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz (2009)[13] und institutionell durch die Schaffung einer Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption (KStA) (2008)[14], nachdem bereit vorher Büros für Interne Angelegenheiten (BIAs) in einzelnen Bundesministerien eingerichtet worden waren.

Mit 1. Jänner 2010 wurde das bereits Anfang 2001 eingerichtete BIA-BMI durch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)[15] abgelöst. Das BAK ist zwar im BMI angesiedelt, nimmt aber für das gesamte Bundesgebiet zentrale Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit im Korruptionsbereich tätigen ausländischen und internationalen Einrichtungen wahr. Das BAK ist damit sowohl eine Präventionsdienststelle gem. Art. 6, als auch eine „law enforcement“-Einrichtung gem. Art. 36 des von Österreich am 11. Jänner 2006 ratifizierten Übereinkommens der VN gegen Korruption (UNCAC).[16]

Im Juli 2009 wurde das Strafrechtsänderungsgesetz (2009) beschlossen, mit dem das bisherige Antikorruptionsgesetz teilweise wieder aufgehoben wurde. Damit wurden ab dem 1. September 2009 die wichtigsten Antikorruptionsbestimmungen in das Strafgesetzbuch (§ 168d, 304, 306a, 307 StGB) verlagert. Dabei erfuhr vor allem der Begriff des Amtsträgers eine Neudefinition. Angestellte von staatsnahen Unternehmen, die im freien Wettbewerb stehen, wie zB die Telekom, fallen nun nicht mehr darunter und auch das „Anfüttern“ – Zuwendung von Leistungen ohne konkreten Anlassfall – wurde straflos gestellt, außer ein Amtsträger lässt sich mit dem Vorsatz einer pflichtwidrigen Vornahme oder Unterlassung beschenken.

Für die Verfolgung von Korruption in ganz Österreich ist seit 1. September 2011 die „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ (WKStA)[17] am Sitz der Oberstaatsanwaltschaft Wien zuständig. Um den Zuständigkeitsübergang auf die WKStA abzufedern, erging ein weiteres Bundesgesetz[18], aufgrund dessen der WKStA mit 1. September 2011 die Kernkompetenzen – das sind Wirtschaftsdelikte mit besonders hohem Schaden (§ 20a Abs. 1 Ziff. 1 STPO), Korruptionsdelikte (§20a Abs. 1 Ziff. 5 STPO) und sog. „Bilanzfälschungsdelikte“ von Unternehmen, die über ein Stammkapital von zumindest 5 Mio Euro und über eine Belegschaft von über 2.000 Beschäftigte verfügen (§ 20a Abs. 1 Ziff. 6 StPO) – zur Verfolgung zugewiesen wurden. Die übrigen Zuständigkeiten werden der WKStA erst mit 1. September 2012 zukommen.

Korruptionsbekämpfung auf internationaler Ebene

Die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene sind aber großteils bedingt durch völkerrechtliche und europarechtliche Vorgaben.[19] Auf universeller Ebene wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) im Oktober 2003 das „Übereinkommen der VN gegen Korruption“ (UNCAC)[20] angenommen, auf regionaler Ebene geschah dies im Schoß von OAS, AU, OECD, Europarat und EU. So kam es 1996 im Schoß der OAS zur Annahme der „Interamerikanischen Konvention gegen Korruption“ (IACAC)[21], im Rahmen der Afrikanischen Union (AU) wurde 2003 die „AU-Konvention über die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption“[22] und in der OECD 1997 das „Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“[23] unterzeichnet. Im Schoß des Europarates wurden folgende einschlägige Übereinkommen unterzeichnet: „Strafrechtsübereinkommen über Korruption“ (1999)[24] samt Zusatzprotokoll (2003), „Zivilrechtsübereinkommen über Korruption“ (1999)[25] und „Abkommen über die Errichtung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)“ (1999)[26] als Teilabkommen. In der EU wurden ebenfalls eine Reihe einschlägiger Bestimmungen erlassen.[27]

IACA

Österreich beherbergt seit kurzem die Internationale Antikorruptionsakademie (International Anti-Corruption Academy, IACA), die sich laut Eigenbeschreibung als „Center of Excellence and Competence“ in Korruptionsfragen versteht. Die Idee, eine Antikorruptionsakademie als Ausbildungseinrichtung zur Korruptionsbekämpfung in den 186 Mitgliedstaaten von INTERPOL zu gründen, wurde erstmals auf der im September 2006 abgehaltenen 75. Generalversammlung von INTERPOL in Río de Janeiro lanciert. In der Folge kam es im Sommer 2010 zu einer gemeinsamen Initiative des Büros der Vereinten Nationen für Drogen und Verbrechensbekämpfung (UN-Office on Drugs and Crime, UNODC), des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (European Anti-Fraud Office, OLAF), der österreichischen Bundesregierung sowie weiterer Initianten, im Zuge derer 120 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und eine Reihe von INGOs zu einer Konferenz nach Wien eingeladen wurden.

Die Gründungskonferenz der IACA fand am 2. September 2010 in der Wiener Hofburg statt. Die dabei ausgearbeitete Satzung („Agreement for the Establishment of the International Anti-Corruption Academy as an International Organization“) wurde von 35 Staaten und einer Internationalen Organisation unterzeichnet und anschließend zur Ratifikation aufgelegt. Gemäß Artikel XVIII ihrer Satzung trat das Statut der IACA nach der Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde beim Depositär, dem österreichischen BMeiA in Wien, in Kraft, was am 8. März 2011 der Fall war. Bis dahin wurde die IACA von einem International Steering Committee geleitet, dem der österreichische Jurist Martin Kreutner vorstand, der zuvor ua auch Direktor des BIA gewesen war.

Bis zu ihrer vollen Funktionsaufnahme wird die IACA von einer Provisorischen Kommission (Provisional Commission) verwaltet, die am 13. Oktober 2011 eingesetzt wurde und der seit 19. Dezember 2011 der argentinische Botschafter in Wien, Eugenio M. Curia (GRULAC), für ein Jahr vorsteht. Dem Internationalen IACA Übergangsteam (IACA International Transition Team) wiederum, das seit September 2010 die technisch-wissenschaftliche Infrastruktur für den Betrieb der IACA kontinuierlich aufbereitet, steht der bereits vorstehend erwähnte Martin Kreutner vor. Die ehemalige österreichische Justizministerin  Bandion-Ortner soll der IACA ihre internationalen Kontakte zur Verfügung stellen.

Die IACA ist eine Internationale Organisation mit gegenwärtig 55 Staaten und 3 Internationalen Organisationen (European Public Law Organization, International Centre for Migration Policy Development und International Organization for Migration) als Mitglieder. Sie verfügt gemäß Art. 1 ihrer Satzung sowohl über eine eigene völkerrechtliche als auch eine privatrechtliche Rechtsfähigkeit. Ihren Amtssitz hat die IACA im Palais Kaunitz-Wittgenstein in Laxenburg,[28] ca. 15 km südlich von Wien, genommen (Art. 3). Die IACA ist das weltweite Kompetenzzentrum für Korruptionsbekämpfung und soll ihr Wissen an Praktiker und Studenten weitervermitteln. Dementsprechend werden in Laxenburg Polizisten, Staatsanwälte, Richter, aber auch Mitarbeiter privater Unternehmen, in speziellen Lehrgängen in den neuesten Methoden der Korruptionsprävention und -bekämpfung geschult, wobei ein interdisziplinärer Ansatz verfolgt wird. Soziologische, politologische, kriminologische, volkswirtschaftliche, juristische und andere Aspekte sollen dabei ebenso berücksichtigt werden wie soziokulturelle und –historische Gegebenheiten. Ab 2012 plant IACA auch ein Bachelor- und Masterprogramm (MACS) für seine Studenten anzubieten. Kapazitätsmäßig können in den Räumlichkeiten der IACA ca. 150 Studenten unterrichtet werden. Man kann nur hoffen, dass eine Reihe österreichischer Praktiker und Studenten von diesem interessanten Schulungsangebot von IACA Gebrauch machen.

 

[1] In der Zweiten Republik gab es bisher 18 Untersuchungsausschüsse des Nationalrates, die ua den Bau des AKH, die Lucona-Affaire, Kriegsmaterialexporte der Firma Noricum oder die Beschaffung der Eurofighter untersuchten. Zuletzt überprüften die Abgeordneten im Jahre 2009 Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.
[2] Nunmehr umbenannt in Sicon Unternehmensberatung und –beteiligung AG.
[3] Für die genauen Beträge der einzelnen Zuwendungen siehe Nikbakhsh, M. – Schmid, U. Soll haben!, Profil 8, vom 20. Februar 2012, S. 32 ff.
[4] Korruption: Koalition verspricht schärferes Gesetz bis Sommer, Der Standard, vom 18./19. Februar 2012, S. 1; vgl. auch Antikorruptionsgesetz noch vor dem Sommer, Der Standard loc. cit. S. 8.
[5] Corruption Perceptions Index 2011, Austrian Chapter.
[6] GRECO wurde 1999 eingerichtet; Österreich ist seit 2006 Mitglied von GRECO.
[7] GRECO, Third Evaluation Round, Evaluation Report on Austria – Incriminations (ETS 173 and 191, GPC 2) (Theme I), angenommen auf der GRECO-Tagung vom 5. – 9. Dezember 2011, GRECO Eval III Rep (2011) 3E, Theme I), vom 9. Dezember 2011.
[8] GRECO, Third Evaluation Round, Evaluation Report on Austria - Transparency of Party Funding (Theme II), angenommen auf der GRECO-Tagung vom 5. – 9. Dezember 2011, GRECO Eval III Rep (2011) 3E, Theme II, vom 9. Dezember 2011.
[9] Vgl. dazu nachstehend.
[10] Council of Europe, Press Release–DC005(2012), vom 13. Jänner 2012.
[11] Für eine umfassende Übersicht siehe Hummer, W. – Villotti, J. Korruptionsbekämpfung auf internationaler und nationaler Ebene, Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, NF Bd. 59 (2011), S. 339 ff.
[12] BGBl. I Nr. 112/2007.
[13] BGBl.  I Nr. 98/2009.
[14] Vgl. dazu nachstehend.
[15] BGBl. I Nr. 72/2009.
[16] Vgl. dazu nachstehend.
[17] BGBl. I Nr. 108/2010.
[18] BGBl. I Nr. 67/2011.
[19] Siehe Hummer/Villotti (Fn. 11), S. 343 ff.
[20] BGBl. III 47/200.
[21] 35 ILM 724 (1996).
[22] 43 ILM 5 (2004).
[23] 37 ILM 1 (1998).
[24] ETS Nr. 137.
[25] ETS Nr. 191.
[26] Siehe dazu Fn. 6.
[27] Siehe Hummer/Villotti (Fn. 11), S. 349 f.

[28] 2361 Laxenburg, Münchendorferstraße 2; e-mail: mail@iaca.int; Tel: +43 2236 710 718 100.
 


 




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