Donnerstag 20. Juni 2013, 01:14

Sicherheit

Kommissionsvorschlag zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen angenommen

Durch die heute vom Rat angenommene EU-Verordnung werden strengere Bestimmungen für eine wirksame Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in Europa eingeführt. Die Verordnung enthält zudem Anforderungen in Bezug auf Lizenzen für die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Waffen sowie Bestimmungen zur Vereinfachung von Maßnahmen zu ihrer Nachverfolgung.

Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen
Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen
Bild: BPD
Jedes Jahr werden weltweit Feuerwaffen im Gesamtwert von 180 Mio. EUR1 illegal gehandelt. Hinter dieser Zahl verbirgt sich gleichwohl nur ein Teil der vom illegalen Waffenhandel ausgehenden Bedrohung, denn oftmals sind noch andere schwere Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel und Korruption damit verbunden.

Kommissionsmitglied Cecilia Malmström hat die Annahme des Vorschlags im Rat begrüßt: „Der illegale Handel mit Feuerwaffen bedroht die Sicherheit unserer Bürger und ist zudem ein einträgliches Geschäft für die organisierte Kriminalität. Deshalb freut es mich besonders, dass das Europäische Parlament und der Rat dem Vorschlag der Kommission, die Vorschriften für die Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen zu verschärfen und deren Nachverfolgbarkeit zu verbessern, zugestimmt haben. Strengere Kontrollen von in die EU oder aus der EU verbrachten Feuerwaffen werden uns dabei helfen, einem Missbrauch derartiger Waffen vorzubeugen."

Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, werden durch die Verordnung vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Aus-, Ein- und Durchfuhr einer kleinen Zahl von Feuerwaffen für „nachweislich rechtmäßige Zwecke" wie bestimmte Freizeitaktivitäten, Reparaturen oder Ausstellungen eingeführt.

Durch die neue Verordnung werden die Nachverfolgbarkeit und die Kontrolle von in die EU eingeführten und aus der EU ausgeführten zivilen Feuerwaffen verbessert (für militärische Zwecke bestimmte Feuerwaffen unterliegen anderen Vorschriften). Dadurch werden die EU-Vorschriften in Übereinstimmung mit Artikel 10 des UNO-Feuerwaffenprotokolls gebracht, so dass die Europäische Union das seit 2002 zur Ratifizierung aufliegende Protokoll nunmehr ratifizieren kann (120 Tage nach Ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union).

Wirksamere Kontrolle und Nachverfolgung von Feuerwaffen

Die Verordnung fußt auf dem Grundsatz, dass Feuerwaffen und dazugehörige Teile nicht von einem Staat in einen anderen befördert werden sollten, ohne dass die beteiligten Staaten davon Kenntnis haben und der Beförderung zustimmen. Sie enthält Verfahrensvorschriften für die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Feuerwaffen, von deren Teilen und wesentlichen Komponenten sowie von Munition.
Für die Ausfuhr von Feuerwaffen ist demnach eine Genehmigung erforderlich, die die für die Nachverfolgung der betreffenden Waffen notwendigen Angaben wie Herkunftsland, Ausfuhrland, Endempfänger, Menge und Beschreibung der Feuerwaffen und dazugehöriger Teile enthält.

Die Mitgliedstaaten müssen sich vergewissern, dass das Einfuhrdrittland eine entsprechende Einfuhrgenehmigung erteilt hat. Bei der Durchfuhr von Waffen und dazugehörigen Teilen durch Drittländer muss jedes Durchfuhrland schriftlich mitteilen, dass es keine Einwände gegen die Durchfuhr hat. Wenn der Antragsteller bereits wegen unerlaubten Waffenhandels oder anderer schwerer Straftaten vorbestraft ist, dürfen die Mitgliedstaaten keine Ausfuhrgenehmigung erteilen.
 


 




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