Dienstag, 19. März 2024
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Kommission verklagt Griechenland und Italien wegen mangelnder Durchsetzung des Käfigverbots für Legehennen

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Griechenland und Italien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, da diese Länder die Richtlinie, mit der die Verwendung „nicht ausgestalteter Käfige“ (Batteriekäfige) verboten wird, nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben.

[[image1]]Die politische Entscheidung, „nicht ausgestaltete“ Käfige zu verbieten, war 1999 getroffen worden. Griechenland und Italien hatten zwölf Jahre Zeit, um einen reibungslosen Übergang zum neuen System sicherzustellen und die Richtlinie umzusetzen.

Seit dem 1. Januar 2013 müssen alle Legehennen in „ausgestalteten Käfigen“ mit Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen oder in Alternativsystemen gehalten werden. So dürfen nur Käfige verwendet werden, die jeder Henne mindestens 750 cm² Käfigfläche, ein Legenest, Einstreu, Sitzstangen und Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen bieten, um die biologischen Bedürfnisse der Hennen zu erfüllen und ihnen ein artgerechtes Verhalten zu ermöglichen.

Verbot „nicht ausgestalteter“ Käfige für Legehennen

Am 26. Januar 2012 übermittelte die Kommission Griechenland, Italien und elf weiteren EU-Mitgliedstaaten Aufforderungsschreiben, in denen sie diese dazu aufforderte, die Mängel bei der Umsetzung der EU-Tierschutzbestimmungen zu beseitigen und insbesondere das seit dem 1. Januar 2012 geltende Verbot „nicht ausgestalteter“ Käfige für Legehennen umzusetzen. Am 21. Juni 2012 folgte eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Von den 13 Mitgliedstaaten, die offiziell zur ordnungsgemäßen Umsetzung dieser Richtlinie aufgefordert waren, haben nur zwei dies nicht getan.

Die vollständige Einhaltung des EU-Rechts durch alle Mitgliedstaaten ist notwendig, um Marktverzerrungen und unlauteren Wettbewerb zu vermeiden. Unternehmen, die investiert haben, um den neuen Vorschriften nachzukommen, werden benachteiligt, wenn das Verbot „nicht ausgestalteter“ Käfige nicht überall durchgesetzt wird.

Bisher haben Griechenland und Italien trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission nichts unternommen, um das geltende EU-Recht ordnungsgemäß einzuhalten. Die Kommission erwartet von diesen Mitgliedstaaten, dass sie für die Umsetzung der Vorschriften sorgen.

 

Bild: M. Großman/PIXELIO/©www.pixelio.de

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