Kommission startet Pilotprojekt „Dein erster EURES-Job"
Die Kommission hat ein Pilotprojekt gestartet, das jungen Menschen bei der Arbeitsplatzsuche in einem anderen EU-Land helfen soll. Das Ziel der ersten Phase von „Dein erster EURES-Job“ ist die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität für 5000 Personen.

Bild: Benjamin Thorn/pixelio.de
Ziel von „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ für 2012/2013 ist es, rund 5 000 Arbeitssuchenden einen Arbeitsplatz in einem der EU-Länder zu vermitteln.
Die Maßnahmen beginnen 2012 und werden vorerst nur eine begrenzte Anzahl von Arbeitsagenturen und Stellenangeboten umfassen.
Ansprechpartner sind nationale Arbeitsagenturen
„Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ stützt sich auf die nationalen Arbeitsagenturen, die junge Arbeitssuchende und Unternehmen, die im europäischen Ausland Personal anwerben möchten, mit Informationen zu Arbeitssuche, Einstellungsverfahren und Finanzierungsmöglichkeiten versorgen.
"Das Pilotprojekt „Dein erster EURES-Job“ ist der erste Schritt in Richtung eines individueller gestalteten Arbeitsplatz-Vermittlungsservices, der Menschen helfen würde, in anderen europäischen Ländern einen Arbeitsplatz zu finden", sagte der zuständige EU-Kommissar László Andor. "Menschen mit bestimmten Qualifikationen zu helfen, in einem anderen Land, das diese Qualifikation benötigt, einen Arbeitsplatz zu finden, kann Teil der Bewältigung der europäischen Beschäftigungskrise sein."
Eine etwaige Förderung unterliegt den Bedingungen und Verfahren der jeweiligen Agenturen.
Künftig soll die Initiative Teil von EURES werden, dem Netz der europäischen Arbeitsagenturen, das bereits bei der Suche nach einem Arbeitsplatz im Ausland behilflich sein kann.
Arbeitssuchende, die folgende Voraussetzungen erfüllen, können "your first eures job" in Anspruch nehmen: Alter zwischen 18 und 30 Jahren, Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, legaler Aufenthalt in einem EU-Land.
Arbeitgeber müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen: ordnungsgemäße Niederlassung in einem EU-Land, Bedarf an Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit einem bestimmten Profil, die in dem betreffenden Land nicht zu finden sind, Arbeitsverträge mit einer Mindestdauer von sechs Monaten – Bezahlung und Leistungen entsprechend nationalem Arbeitsrecht.
Welche Unterstützung ist möglich?
Arbeitssuchende
• Unterstützung bei der Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage und der Stellenvermittlung.
• Es können Kosten für die Reise zu einem Bewerbungsgespräch und/oder Umzugskosten (bei Antritt einer neuen Stelle) erstattet werden.
Arbeitgeber
• Hilfe bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.
• KMU (Unternehmen mit höchstens 250 Beschäftigten) können finanzielle Unterstützung zur teilweisen Deckung ihrer Kosten für Schulungen und die Eingewöhnung neuer Mitarbeiter/-innen beantragen.
Wie kann man teilnehmen?
Zuständig ist die Arbeitsvermittlung, die im eigenen Land für die Umsetzung von „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“ zuständig ist.
Weitere Informationen – Leitfaden zu „Dein erster EURES-Arbeitsplatz“


















Kommentar hinzufügen