Kommission genehmigt österreichisches Förderprogramm für erneuerbare Energien (Ökostromgesetz 2012)
Brüssel, – Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass das Vorhaben Österreichs, die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu fördern, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, weil es klare Anreize für einen immer stärkeren Einsatz erneuerbarer Energieträger bietet und Sicherheitsmaßnahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen enthält.

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Mit dem Ökostromgesetz 2012 soll die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern gefördert werden. Die Förderung wird als Betriebsbeihilfe in Form von subventionierten Einspeisetarifen und Investitionszuschüssen gewährt. Bei bestimmten Arten von Ökostrom können zusätzlich zu den Standardeinspeisetarifen auch Boni gewährt werden, wenn beispielsweise Strom und Wärme aus erneuerbaren Energieträgern in einer hocheffizienten KWK-Anlage erzeugt werden. Die Kommission wollte sicherstellen, dass die Beihilfe nicht zu einer Überkompensation der Zusatzkosten durch den Ökostromverbrauch führt.
Das Vorhaben wird über zwei Arten von steuerähnlichen Abgaben finanziert. Die aktuelle Finanzierungsstruktur enthält anders als die vorherige nach dem Förderprogramm von 2008 keine Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen. Die Zusatzkosten für die Erzeugung von Ökostrom werden von allen Beteiligten getragen. Daher ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass der Finanzierungsmechanismus keine selektiven Vorteile für die energieintensiven Verbraucher enthält. Die mit der in der Maßnahme von 2008 vorgesehenen Ausnahme für energieintensive Verbraucher verknüpfte Beihilfe wurde im November 2009 als nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft (siehe IP/11/265, Sache SA.26036).
Die österreichischen Behörden haben bereits jetzt angekündigt, die Regelung nach 10 Jahren erneut anzumelden.


















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