Donnerstag, 28. März 2024
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Kommission begrüßt Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Entlastung für den EU-Haushalt 2011

Mit der Entscheidung zur Entlastung der Kommission erkennt das Europäische Parlament unsere beständigen Bemühungen über die vergangenen Jahre zur Verbesserung der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel an – so Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern, Zollunion, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung.

[[image1]]Aus diesem Grund hat die Kommission ehrgeizige Vorschläge für den zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen gemacht, um das Fehlerrisiko zu verringern und gleichzeitig die Rechenschaftspflicht all jener zu erhöhen, die an der Verwaltung des EU-Haushalts beteiligt sind, darunter die nationalen Behörden. Außerdem sind die Leistungsstärke der Programme und ihre Kapazität zur Schaffung eines Mehrwerts zentrale Merkmale dieser Vorschläge.

Um den EU-Haushalt und finanzielle Interessen zu schützen, hat die Kommission des Weiteren die Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen verschärft. Stellt sich ein System als unwirksam heraus, werden die Zahlungen unterbrochen; und werden Fehler festgestellt, werden sie systematisch und ohne Ausnahme berichtigt.

Ordnungsgemäße Verwendung des Gelds der Steuerzahler in der EU

Die heutige Entscheidung für die Entlastung der Kommission im Hinblick auf die Verwaltung der von der EU finanzierten Programme fällt zu einem kritischen Zeitpunkt, an dem die Gespräche zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die künftigen EU-Programme Fortschritte machen. Diese positive Entscheidung ist das Ergebnis äußerst konstruktiver und kooperativer Diskussionen, die es allen beteiligten Organen — Parlament, Rat und Kommission — ermöglichen, die jüngsten Fortschritte zu unterstreichen und gleichzeitig zu prüfen, an welchen Stellen weitere Verbesserungen erforderlich sind.

Schärfere Maßnahmen für die künftige finanzielle Verwaltung der EU

Die Kommission hat in ihren Vorschlägen für die nächste Generation von Programmen (2014-2020), die im Frühherbst 2011 vorgelegt wurden, bereits zahlreiche Schritte getan. Außerdem trat am 1. Januar 2013 eine neue Haushaltsordnung mit einfacheren Bestimmungen für die EU-Mittel in Kraft. Die Programmvorschläge für den Zeitraum 2014-2020 umfassen Folgendes:

– einfachere Vorschriften, die leichter anzuwenden sind und die Überprüfung ihrer Einhaltung erleichtern, wodurch auch das Fehlerrisiko verringert wird;

– transparentere Berichterstattung und eine verstärkte Rechenschaftspflicht für die Mitgliedstaaten, die jedes Jahr eine von einem unabhängigen Prüfer geprüfte Zuverlässigkeitserklärung für ihre Rechnungslegung und Systemleistung vorlegen werden müssen;

– ein neues System zur Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung von Zielvorgaben, d. h. durch die Festlegung von Zielen und Leistungsindikatoren in jedem einzelnen Vorschlag für den nächsten Finanzierungszeitraum;

– strengere Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen: Die Kommission wird in der Lage sein, Zahlungen für bis zu neun Monate auszusetzen, und würde ermächtigt, die EU-Finanzierung für ein Programm ganz oder teilweise zu streichen, wenn die Mitgliedstaaten erhebliche Mängel in ihren Systemen nicht rechtzeitig beheben.

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