Kindesmissbrauch: Harte Strafen in Sicht
Eine neue, vom europäischen Parlament angenommene Richtlinie sagt der Kinderpornographie entschlossen den Kampf an. Aktuelle Untersuchungen lassen nämlich darauf schliessen, dass 10-20% der Minderjährigen in Europa während ihrer Kindheit sexuell missbraucht werden. Europaabgeordnete und die Innenminister der Mitgliedstaaten haben sich bereits geeinigt, die Zeit drängt!

Bild: Dt. Kinderhilfswerk e.V.
Sexualverbrechen: Härtere Strafen für Kinderschänder und Löschen von Kinderpornowebseiten
In Zukunft werden sowohl Kinderschänder als auch Betrachter kinderpornographischer Bildern und Filmen im Internet europaweit härter bestraft. Webseiten dieser Kategorie sind, so fordert es das neue Regelwerk, zu löschen und gegebenenfalls innerhalb der Zuständigkeit der jeweiligen Mitgliedstaaten zu blockieren. Die Massnahmen zur Sperrung dieser Webseiten müssen transparenten Verfahren mit angemessenen Sicherheitsklauseln folgen. Um die Entfernung solcher Internetseiten von Servern ausserhalb der EU sicher zu stellen ist die Zusammenarbeit mit Drittländern vorgesehen. Diese Zugangssperren sind insofern notwendig, als die Zahl besagter Seiten stetem Wachstum unterliegt und dabei immer jüngere Kinder in zunehmend expliziter und gewalttätiger Form dargestellt werden. Um diesem Zustand das längst fällige Ende zu setzen, sind konsequente Massnahmen unumgänglich.
Die neuen EU-weiten Bestimmungen dienen sowohl der Prävention als auch der Strafverfolgern von Tätern, weiters wird ein adäquates Opferschutzprogramm eingeführt. Generell ist anzunehmen, dass Brüssel bei diesem Thema gegen säumige Mitgliedstaaten mit entsprechendem Nachdruck vorgehen wird.
Null Toleranz für Verbrechen an Kindern!
"Die neue Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie ist ein innovatives Rechtsinstrument und ein weiterer Schritt zum besseren Schutz unserer Kinder. Der Text wird den zuständigen Behörden und NROs zugängig gemacht werden, so dass Null-Toleranz für jegliches Verbrechen an Kindern gilt", sagte Roberta Angelilli (EVP, IT), die die Gesetzgebung mit enormem persönlichen Einsatz durch das Parlament gesteuert hat.
Mindeststrafen in neuen Dimensionen
Endlich: Kinderschänder haben harte Strafen zu erwarten. Weit über der sonstigen EU-Gesetzgebung sind für 20 Straftaten Mindeststrafen vorgesehen. Das betrifft Missbrauchsfälle durch Vertrauenspersonen oder Personen mit Entscheidungsbefugnis über das Kind wie beispielsweise Familienmitglieder, Erziehungsberechtigte oder Lehrer, oder, im Fall des Missbrauchs von besonders gefährdeten Kindern, beispielsweise mit körperlicher oder geistiger Behinderung bzw. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Kinder in die Prostitution oder zu sexuellen Handlungen zu zwingen, wird beispielsweise mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft. Produzenten von Kinderpornographie dürfen eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren erwarten, sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft. Online „Grooming“ nämlich die Kontaktaufnahme mit möglichen Opfern über das Internet sowie pädophiler Sextourismus sowohl in einem Mitgliedstaat als auch von einem EU-Bürger im Ausland ( - !!! - ) gelten fortan ausnahmslos als schwerwiegende Straftat mit entsprechenden Konsequenzen.
Berufsverbot als weitere Konsequenz
Wie die Praxis zeigt, tendieren rund 20% der Sexualstraftäter dazu, nach ihrer Verurteilung rückfällig zu werden. Gemäss der neuen Richtlinien sollen verurteilte Straftäter zeitweise bzw. überhaupt dauerhaft daran gehindert werden, berufliche Tätigkeiten mit direktem, unmittelbaren Kontakt zu Kindern auszuüben. Ähnlich wie in den USA sind nunmehr auch hierzulande Register von Sexualstraftätern laut bevorstehender EU-Gesetzgebung zulässig, Arbeitgeber dürfen entsprechende Informationen über Verurteilungen wegen sexueller Straftaten an Kindern anfordern.
Es ist anzunehmen, dass die Richtlinie noch vor Jahresende vom Ministerrat offiziell angenommen wird. Die Mitgliedstaaten haben in Folge zwei Jahre Zeit, diese Regeln in ihrer Gesetzgebung zu integrieren. Es bleibt nur zu hoffen, dass der neue Strafrahmen Abschreckung genug ist, weitere abscheuliche Straftaten dieser Art ein für alle Mal zu eliminieren.


















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