Kernkraftwerke auf dem Prüfstand
Die Vorgaben der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) werden mehrfach nicht umgesetzt, mit Best Practise auf internationalem Level ist es so eine Sache, zudem kommen teils recht unterschiedliche nationale Sicherheitsstandards. Wie sieht es um die nukleare Sicherheit in Europa aus?

Bild: Dean Calma, IAEA Division of Public Information
Unterschiedliche nationale Standards
So sehr die Union um einheitliche Standards bemüht ist, so unterschiedlich fallen diese auf nationaler Ebene aus. Aus Fukushima müssen endlich Konsequenzen gezogen werden. Die Stresstests sind ein erster Anfang, das nukleare Damoklesschwert nachhaltig unter Kontrolle zu bringen. Dabei wurden alle 145 Reaktoren in 15 Mitgliedstaaten der EU geprüft: 7 Reaktoren (2 KKW) in Belgien, 2 Reaktoren (1 KKW) in Bulgarien, 6 Reaktoren (2 KKW) in der Tschechischen Republik, 4 Reaktoren (2 KKW in Finnland, 58 Reaktoren (19 KKW) in Frankreich sowie 17 Reaktoren (12 KKW) in Deutschland. Von diesen wurden 4 Anlagen mit 8 Reaktoren nach Fukushima abgeschaltet. Dazu kommen 4 Reaktoren (1 KKW) in Ungarn, 2 Reaktoren (1 KKW) im Stilllegungsstadium in Litauen, 1 Reaktor in den Niederlanden (1 KKW), 2 Reaktoren (1 KKW) in Rumänien, 4 Reaktoren (2 KKW) in der Slowakei und 1 Reaktor (1 KKW) in Slowenien. In Spanien waren es 8 Reaktoren (6 KKW), in Schweden 10 Reaktoren (3 KKW) sowie 19 Reaktoren (10 KKW) im Vereinten Königreich. Von den EU-Nachbarländern beteiligten sich die Schweiz mit 4 in Betrieb befindlichen Kraftwerken und insgesamt 5 Reaktorblöcken und die Ukraine mit 4 in Betrieb befindlichen Anlagen und insgesamt 15 Reaktorblöcken an den Stresstests.
Schreckensszenarien für Kernkraftwerke
Im Kernpunkt der Tests war die Bewertung der Sicherheit und Robustheit der Anlagen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse. Das betrifft in erster Linie Erdbeben und Überflutungen. Flugzeugabstürze wurden insofern berücksichtigt, als diese ähnliche Auswirkungen wie Tsunamis und Erdbeben haben und einen Ausfall der normalen Sicherheitsfunktionen verursachen. Die Stresstests für Kernkraftwerke verlaufen in drei Phasen. In Phase 1 kommt es zu einer Eigenbewertung der Kraftwerksbetreiber, welche zugleich sicherheitsrelevante Vorschläge machen.
In Phase 2 prüfen nationale Aufsichtsbehörden besagte Selbstbewertung. Die Länderberichte werden zusammengefasst und spezifische Anforderungsprofile erstellt. In Phase 3 analysieren internationale Teams im Rahmen einer von der ENSREG organisierten gegenseitigen Überprüfung (Peer Review) diese Berichte. Die Peer-Review-Teams haben die Anlagen zudem besichtigt.
Stresstest gegen …
Unter Berücksichtigung der regionalen sowie nationalen Begebenheiten ist bei Erdbeben und Überflutungsgefahren eine stark verlängerte Beobachtungsfrist vorgesehen. In 121 Reaktoren sind seismische Instrumente nachzurüsten bzw. überhaupt erst zu installieren. Gefilterte Abluftsysteme in der Sicherheitsumhüllung fehlen bei 32 Reaktoren. Diese sollen es ermöglichen, bei einem Unfall den Druck im Reaktorbehälter gefahrlos ablassen zu können. Bei 81 Reaktoren in der EU wird bemängelt, dass die Ausrüstung zur Bekämpfung schwerer Unfälle ungeeignet gelagert wird. Diese sollte eigentlich an Orten platziert sein, wo sie selbst bei weit reichenden Verwüstungen unversehrt und vor allem aber gut zugänglich bleibt. Dass dieses Manko nicht bereits bei der hoffentlich erfolgten Betriebszulassung vor der Inbetriebnahme festgestellt wurde, stimmt nachdenklich. Zudem bemängelt die Kommission, dass es bei 24 Reaktoren keinen Ersatzkontrollraum gibt.
Es folgen Aktionspläne und Berichte
Als erster Schritt erstellen die Aufsichtsbehörden nationale Aktionspläne, welche gemeinsam mit den Zeitplänen für die Umsetzung Ende 2012 veröffentlicht werden. Anfang 2013 werden diese einer gegenseitigen Überprüfung unterzogen. Dieser Schritt dient einer europaweiten Normierung und schafft die erforderliche Transparenz. Für 2014 ist ein Bericht der Kommission über die Umsetzung der Stresstestempfehlung vorgesehen. Weiters ist eine überarbeitete Fassung der gegenwärtigen Richtlinien für nukleare Sicherheit vorgesehen, welche Anfang 2013 präsentiert wird. Im Vordergrund besagter Änderungsvorschläge werden vor allem sicherheitstechnische Anforderungen, die Rolle und die Befugnisse der Atomaufsichtsbehörden sowie Transparenz und Überwachung stehen.
Haftungsfragen müssen vorerst warten
Sobald die essentiellen Themen abgearbeitet sind, werden neue Vorschläge über Versicherung und Haftung im Nuklearbereich erarbeitet, Höchstwerte für Radiaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln stehen ebenfalls auf der umfangreichen Agenda. Handlungsbedarf erkennt die Kommission zudem bei den Sicherungsmaßnahmen sprich der Verhinderung böswilliger Handlungen. Dafür sind jedoch in erster Linie die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig. Die einzelnen Aspekte wurden durch die Ad-hoc-Gruppe für Gefahrenabwehr im Nuklearbereich (AHGNS/Ad Hoc Group on Nuclear Security) bewertet, die im Juli 2011 vom Rat der EU eigens zu diesem Thema eingerichtet wurde und in Folge einen spezifischen Maßnahmenplan erstellt hat.
Die Kommission appelliert an alle mitwirkenden Länder, die Empfehlungen der Stresstests zügig umzusetzen. Der intensiven Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, vor allem mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), kommt eine besondere Bedeutung zu. Bei der
Verbesserung der Effektivität des Übereinkommens über nukleare Sicherheit im Rahmen der IAEO sollte die EU eine aktive Rolle übernehmen.


















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