Keine kostenlosen Lebensmittel mehr für die Ärmsten in der EU?
43 Millionen Menschen in der Europäischen Union sind von Ernährungsarmut betroffen, d.h. sie können sich nicht einmal jeden zweiten Tag eine vollwertige, ausgewogene Mahlzeit leisten. 18 Millionen Menschen sind auf das EU-Programm „Kostenlose Lebensmittel“ angewiesen. Sechs Länder wollen dieses Programm jetzt abschaffen.
Ausspeisung
Bild: St. Franziskus
Vor 25 Jahren, in Folge eines besonders harten Winters, setzte die EU-Kommission durch, dass überschüssige Lebensmittel kostenlos an besonders bedürftige Menschen verteilt werden. Seither sind die Überschüsse der EU-Landwirtschaft immer geringer geworden, von ‚Butterbergen‘ und ‚Milchseen‘ ist heute keine Rede mehr. Da aber die Zahl der Bedürftigen keineswegs zurückgegangen ist, wurde eine Abgabe in Höhe von einem Prozent des Budgets der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt, um notwendig gewordene Zukäufe von Lebensmitteln für dieses Programm zu finanzieren.
Ausgerechnet jetzt, in der schwersten Wirtschafts- und Sozialkrise seit den 1930-er Jahren, möchten sechs Mitgliedsländer dieses Programm abschaffen. Deutschland, Großbritannien, Schweden, Dänemark, die Niederlande und die Tschechische Republik haben am Europäischen Gerichtshof gegen die Rechtsgrundlage des Programms geklagt und im vergangenen April Recht bekommen. Dabei geht es darum, dass der Kauf von Nahrungsmitteln und die kostenlose Verteilung an Bedürftige keine Agrarpolitik darstellen, sondern in den Bereich der Sozialpolitik fallen. Nach der aktuellen Rechtsgrundlage ist Sozialpolitik aber Sache der Mitgliedsstaaten und nicht der Europäischen Union.
Die EU-Kommission muss dem Gerichtsurteil folgen und das Nahrungsmittelhilfsprogramm für Bedürftige – mangels eines neuen Beschlusses der Mitgliedsstaaten – beenden. Sechs Länder, von denen pikanterweise fünf gar nicht daran teilnehmen, stellen im Rat der EU-Landwirtschaftsminister eine Sperrminorität dar und blockieren eine Fortsetzung des Programms. Während heuer noch 480 Millionen Euro verteilt werden, sollen es 2012 nur noch 113 Millionen sein, danach gar nichts mehr.
Der polnische Landwirtschaftsminister Marek Sawicki appellierte vor wenigen Tagen als EU-Ratsvorsitzender im Plenum des Europäischen Parlaments an das Schamgefühl und das Gewissen der betreffenden Regierungen und forderte sie auf, sich nicht hinter technischen und rechtlichen Hürden zu verstecken: „Auf ihren Schultern liegt die Verantwortung für die Zukunft dieses Programms. Sie können sich nicht wie ein Patient benehmen, der das Thermometer zerbricht, wenn er von seiner Krankheit hört. Durch die Einschränkung oder Abschaffung dieses Programms werden wir die Armut nicht beseitigen, sondern sie wird Europa doppelt so hart treffen.“
Um das Problem kurzfristig für die nächsten zwei Jahre zu lösen, hat die EU-Kommission am Montag einen neuen Vorschlag vorgelegt, wonach zusätzlich zur Landwirtschaftspolitik eine zweite Rechtsgrundlage hinzugenommen werden soll, nämlich die soziale Kohäsionspolitik. Außerdem soll die nationale Kofinanzierung, die einigen Staaten Probleme bereitet, aufgegeben werden. Das Europäische Parlament ist schon seit langem für die Fortsetzung des Programms. Nun liegt es an den EU-Agrarministern, die Blockade zu beenden. Der nächste Winter steht schon vor der Tür.
Hintergrund zum EU-Nahrungsmittelhilfeprogramm:
Das Budget für das „Programm für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Gemeinschaft“ (Nahrungsmittelhilfeprogramm) ist von rund 100 Millionen Euro im Jahr 1987 schrittweise auf 500 Millionen Euro im Jahr 2009 und danach angestiegen. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig, 2012 beteiligen sich 20 Mitgliedsstaaten daran.
Die Kommission legt auf Grundlage von Armutsstatistiken von Eurostat einen Budgetobergrenze für jedes teilnehmende Land und eine Liste von Produkten fest, die aus öffentlichen Lagerbeständen entnommen oder auf dem Markt erworben werden müssen, wobei das zugeteilte Budget verwendet wird. Das Programm ist nicht mehr nur auf Erzeugnisse beschränkt, die unter die Interventionsregelungen fallen. So kommen erstmals auch Obst, Gemüse und Speiseöl für die Verteilung infrage. In Zukunft werden die Lebensmittel von den nationalen Behörden anhand des Nährstoffgehalts ausgewählt und weiterhin in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Zivilgesellschaft verteilt.
Wenn die Interventionsbestände geliefert werden, werden Ausschreibungsverfahren für die Umwandlung oder den Tausch dieser Waren (z.B. Weizen) in verarbeitete Produkte derselben „Familie“ (z.B. Mehl oder Nudeln) eingeleitet. Diese Produkte werden als Nahrungsmittelhilfe an Bedürftige verteilt, entweder in Form von Lebensmittelkörben oder als Mahlzeiten in Zentren von Wohlfahrtsverbänden und anderen zuständigen Stellen, die von den Mitgliedstaaten benannt werden. Das Nahrungsmittelhilfeprogramm unterstützt die Versorgung einzelner Personen oder besonders bedürftiger Familien, die sich in einer schwierigen Lage befinden, mit Nahrungsmitteln.
Das Programm wird von den teilnehmenden Ländern kofinanziert, und es gibt eine Obergrenze für den finanziellen Beitrag der Europäischen Union.
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