Donnerstag 23. Mai 2013, 09:38

Binnenmarkt & Wettbewerb

Kartellrecht: Verdacht verbotener Preisabsprachen bei CD- und DVD-Laufwerken

Mehr als ein Dutzend Hersteller von CD- und DVD-Laufwerken stehen unter Verdacht, mit verbotenen Absprachen die Preise lange künstlich hoch gehalten zu haben.

Kartellrecht: Verdacht verbotener Preisabsprachen bei CD- und DVD-Laufwerken
Kartellrecht: Verdacht verbotener Preisabsprachen bei CD- und DVD-Laufwerken
Bild: Andreas Morlok
Die EU-Kommission übersandte den 13 verdächtigten Firmen heute Schreiben mit ihren Beschwerdepunkten. Dies greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

Die Kommission hegt den Verdacht, dass diese Anbieter ihr Verhalten bei Ausschreibungen abgestimmt haben könnten, die von zwei großen Erstausrüstern, die optische Laufwerke für PCs (Desktop und Notebook) und Server herstellen, organisiert wurden. Die Kommission vertritt die vorläufige Auffassung, dass sich die betreffenden Unternehmen mindestens fünf Jahre lang an Angebotsabsprachen beteiligt haben, welche einen der schwersten Verstöße gegen die Kartellvorschriften der EU darstellen. Dies könnte letztendlich Kunden geschadet haben, die optische Laufwerke der betreffenden Unternehmen gekauft haben.

Wettbewerbswidrige Verhaltensweise und Geldbußen

Wenn die Beteiligten ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und gegen die Kartellmitglieder Geldbußen von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.

Unabhängig davon kann einem Unternehmen bei Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung die Geldbuße vollständig oder teilweise erlassen werden, wenn es als erstes das Kartell anzeigt oder aber wichtige Beweise vorlegt, die gegenüber den bereits im Besitz der Kommission befindlichen Beweismitteln einen erheblichen Mehrwert darstellen und damit die Ermittlungen voranbringen.


 




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