Integrierter Energiebinnenmarkt bis 2014 – Teil 2
Erst dieser Tage hat die EU-Kommission 8 Mitgliedstaaten wegen drastischer Verspätung bei der Umsetzung des Energiebinnenmarktes abgemahnt. Am Elektrizitätsbinnenmarkt sind wegweisende Besserungen in Sicht. Der sensible, reichlich störanfällige Gasbinnenmarkt wird ebenfalls neu definiert. Nachhaltigkeit ist angesagt.

Bild: OMV
Der Wildwuchs am europäischen Energiemarkt in Verbindung mit der bevorstehenden, weil bereits eingeläuteten Energiewende verlangt nach geeigneten Regulierungen, noch gibt es zu viele Ungereimtheiten im System. Politische Unsicherheiten in Verbindung mit undurchsichtigen Umständen sind denkbar ungeeignete Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsorientierten Energiemarkt. Mit ganz ähnlich tiefgreifenden Regeln wie am neuen Elektrizitätsbinnenmarkt geht es jetzt auch am Gasbinnenmarkt zur Sache. Transparenz und Versorgungssicherheit sind gefragt.
Transparenz für den Gasbinnenmarkt
Mangelnde Transparenz beeinträchtigt das reibungslose Funktionieren des Marktes. Um dem beizukommen, wird auch der Gasmarkt neu definiert. Die Richtlinien betreffen Vorschriften für Fernleitungen, Verteilung, Lieferung und Speicherung von Erdgas in erster Linie, aber auch LNG d.h. verflüssigtes Erdgas, Biogas und Gas aus Biomasse. Dabei hat Brüssel ein einziges Ziel, nämlich einen wettbewerbsbestimmten, sicheren und aus ökologischer Sicht gesehen nachhaltigen Gasmarkt zu verwirklich. Und das geht nun mal nicht ohne exakte Rahmenbedingungen und Vorgaben ab. Das erfordert in Folge eine transparente, wesentlich effizientere Organisation des europäischen Marktes.
Verpflichtungen für die Erdgasunternehmen
Was im Elektrizitätsbereich als gut befunden wird, wird bei dieser Gelegenheit gleich in den luftigen Gasbereich übernommen. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, den Erdgasunternehmen geeignete Versorgungssicherheit, Kontinuität und Qualität abzuverlangen. Parallel dazu soll es den Kunden möglich sein, den Gaslieferanten nach Belieben und ohne Erschwernisse wechseln zu können, weiters steht den Kunden der unkomplizierte Zugang zu den betreffenden Verbrauchsdaten zu.
Die Beobachtung der Versorgungssicherheit obliegt ebenfalls den Mitgliedstaaten, speziell den Vergleich Angebot und Nachfrage auf dem jeweiligen Inlandsmarkt, Netzwartung und die Bewältigung von Versorgungsproblemen. Die Mitgliedstaaten sind angehalten, auf regionaler und zwischenstaatlicher Ebene zusammen zu arbeiten.
Liberalisierung des Binnenmarktes
Brüssel setzt voraus, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Märkte zumindest auf einer wenn nicht mehreren Ebenen integrieren. Das beinhaltet naturgemäß auch die Integration isolierter Erdgasinseln. Um diesbezügliche Nachhaltigkeit zu gewährleisten, arbeiten die nationalen Regulierungsbehörden eng mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zusammen. Da bleibt dann reichlich wenig Spielraum für gewinnträchtige, leider aber unzulässige Transaktionen. Die Staaten sind vertraglich verpflichtet, die Entflechtung der Fernleitungsnetze und Fernleitungsnetzbetreiber zu garantieren. Vergleichbar dem Elektrizitätssektor müssen die Unternehmen auch in diesem Geschäftsfeld entsprechend zertifiziert werden, um den anpeilten Qualitätsstandard bestmöglich abzusichern.
Reserven für Krisenfälle: Speicheranlagen
Spare in der Zeit, dann hast du in der Not: Die Regulierung besagt, dass die Mitgliedstaaten angehalten sind, unter Beachtung des Umweltschutzes Fernleitungsnetze und Speicheranlagen zu betreiben, warten und auszubauen. Dabei darf keine Diskriminierung von Netzbetreibern vorliegen. Es sind geeignete Informationen bereitzustellen, um Transport und Speicherung von Erdgas so zu gestalten, dass der Betrieb des Verbundnetzes sichergestellt ist. Netzbenutzern müssen die für den Netzzugang erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt werden. Grenzüberschreitende Kapazitäten für die Integration einer europäischen Fernleitungsinfrastruktur stehen ebenfalls auf dem Programm. Brüssel erwartet, dass die Regulierungsbehörde in Sachen Infrastrukturausbau in Form von Zahnjahresplänen über Investitionen und Instandhaltungsarbeiten informiert wird, um die erforderlichen Maßnahmen koordinieren und bei Bedarf korrigieren bzw. optimieren zu können. Die Strategie setzt auf ein neues Maß an Versorgungssicherheit und Qualität bei optimaler Umweltverträglichkeit. Das nennt sich Nachhaltigkeit made in Brüssel.
Klare Aufteilung der Verantwortung
Die Verteilernetzbetreiber sind verpflichtet, die Leistungsfähigkeit des Netzes kontinuierlich und zuverlässig zu gewährleisten. Das setzt eine entsprechende Wartung und Instandhaltung voraus, wobei auch in diesem Fall auf den Umweltschutz zu achten ist. Weiters wird erwartet, den erforderlichen Netzausbau voranzutreiben. Die Mitgliedstaaten müssen geeignetes Datenmaterial bereitstellen und Transparenz gegenüber den Netzbenutzern zeigen. Energieverluste müssen gedeckt werden, zugleich sind ausreichend Kapazitätsreserven bereit zu halten. Selbst die Rechtsform der Verteilernetzbetreiber ist geregelt: Diese müssen unabhängig von den jenen Tätigkeitsfeldern sein, die nicht mit der Distribution zusammen hängen.
Wie auch im Elektrizitätsbereich, besteht die Möglichkeit geschlossener Netze und deren Befreiung von der Genehmigungspflicht bezüglich Tarifgestaltung.
Transparenz und Entflechtung
Der Gasbinnenmarkt der Zukunft schafft klare Verhältnisse, speziell auch in finanziellen Belangen. Behördliche Stellen haben Recht auf Einsichtnahme, die Unternehmen müssen die Karten auf den Tisch legen. Mauscheleien und verdeckte Profite wird es nicht geben, das könnte Brüssel nachhaltig verstimmen.
Die Bedingungen für den Zugang zu Speicheranlagen und Netzpufferung sind ebenfalls sehr eindeutig geregelt. Zugelassenen Kunden ist Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen zu gewähren, ebenso der Zugang Dritter zu den Systemen der Fernleitungs- und Verteilernetze.
Begründungspflichtig ist, den Netzzugang zu verweigern. Erdgasunternehmen können von diesem recht gebrauch machen, sofern es Kapazitätsengpässe gibt oder der Netzzugang sie hindern würde, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Krisensichere Lösungen am Gasmarkt
In Krisensituationen wie beispielsweise bei Marktkrisen oder Sicherheitsproblemen sind Schutzmassnahmen vorgesehen, die dem Mitgliedstaat obliegen. Diese sind anderen Mitgliedstaaten sowie der Kommission mitzuteilen. Denn nur dadurch ist es möglich, den Massnahmenkatalog laufend auf Effizienz zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Der offene Informationsaustausch bietet wesentlich bessere Möglichkeiten, den Qualitätsstandard zu verbessern als Alleingänge, gebündelte Erfahrungen lassen sich besser und effektiver verwerten.
Es bleibt nichts, wie es einmal war. Die bisherigen Vorschriften waren sichtlich ungeeignet, um einen funktionierenden Binnenmarkt zu verwirklichen. Das Thema Gas ist schließlich ein hochbrisantes, geradezu explosives Thema, an dem sich die Gemüter speziell bei Engpässen sehr leicht erhitzen und Krisen allzu leicht entflammen oder sich überhaupt gleich mit einem mächtigen Rumms entladen. Und das wollen wir doch alle nicht. Brüssel meint es wirklich gut …
Lesen Sie dazu auch: Integrierter Energiebinnenmarkt bis 2014 – Teil 1


















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