Mittwoch 22. Mai 2013, 22:21

Justiz


Hindernisse für EU-Bürger noch nicht vollständig beseitigt

Immer mehr EU-Bürger nutzen ihr Recht, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten. Derzeit gibt es ungefähr 8 Mio. Bürger im wahlfähigen Alter, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland haben.

Wahlrecht bei Kommunalwahlen in dem EU-Land, in dem man lebt
Wahlrecht bei Kommunalwahlen in dem EU-Land, in dem man lebt
Bild: EU-Infothek
Als EU-Bürger haben sie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in dem EU-Land, in dem sie leben. Allerdings machen nur 10 % von ihnen von diesem Recht Gebrauch. Dies ergibt sich aus einem neuen Bericht der Europäischen Kommission, der heute veröffentlicht wurde. Daraus geht hervor, dass trotz der zufriedenstellenden Umsetzung der entsprechenden EU-Vorschriften in den meisten Mitgliedstaaten einige Hindernisse bestehen bleiben. Zusätzlich sind manche Bürger über ihre Rechte nicht ausreichend informiert oder die Verfahren möglicherweise zu umständlich.
Um sicherzustellen, dass die Bürger ihr Wahlrecht ungehindert ausüben können, wird die Kommission daher mit nationalen, regionalen und lokalen Behörden zusammenarbeiten, um die bestehenden Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Anwendung dieses Rechts zu beseitigen. Das vorgeschlagene Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 ist eine gute Gelegenheit, um die Rechte der Unionsbürger besser bekannt zu machen.
„Ob es um das Pflanzen von Bäumen, Rettungsdienste oder öffentlichen Verkehr geht – Entscheidungen auf kommunaler Ebene betreffen jeden Ortsansässigen. Deshalb haben EU-Bürger gemäß den EU-Verträgen dasselbe aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in allen 27 Mitgliedstaaten, unabhängig davon, wo sie wohnen“, so Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständige Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. „Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten werden wir sicherstellen, dass dieses Recht in der Praxis tatsächlich beachtet wird, so dass alle EU-Bürger ein Mitspracherecht bei Fragen haben, die sie direkt betreffen.“
Aus dem heute veröffentlichten Bericht über die Anwendung von EU-Vorschriften in Bezug auf die kommunalen Wahlrechte von EU-Bürgern geht hervor, dass trotz der zufriedenstellenden Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in den Mitgliedstaaten einige Probleme bestehen bleiben. So gelten beispielsweise für EU-Bürger Bestimmungen, die von denen für Staatsangehörige des betreffenden Landes abweichen können, z. B. müssen sie über einen bestimmten Zeitraum in dem Land ansässig gewesen sein, um wahlberechtigt zu sein.
Während die Zahl der Europäer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, angestiegen ist, haben nach dem Bericht durchschnittlich nur 10 % von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. EU-Bürger sollten über ihr Wahlrecht und die einschlägigen Verwaltungsverfahren informiert werden. Die Kommission wird die ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie weiterhin überwachen und die Mitgliedstaaten bei der Annahme der Maßnahmen unterstützen, die den Bürgern die vollständige Ausübung ihres Wahlrechts ermöglichen. Die Kommission wird auch bewährte Verfahren fördern, die EU-Bürger mit einer anderen Staatsangehörigkeit ermutigen sollen, sich am institutionellen und politischen Leben auf kommunaler Ebene zu beteiligen.
Hintergrund
Das Recht auf Freizügigkeit liegt den Unionsbürgern unter den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten am stärksten am Herzen.
Tatsächlich üben immer mehr Europäer dieses Recht aus und siedeln sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat an. So lebten im Jahr 2009 schätzungsweise 11,9 Mio. Unionsbürgerinnen und -bürger in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsmitgliedstaat. Im Jahr 2010 stieg diese Zahl auf 12,3 Millionen an. Ungefähr 8 Millionen von ihnen sind im wahlfähigen Alter.
Dank der Unionsbürgerschaft, die die nationale Staatsbürgerschaft ergänzt, aber nicht ersetzt, haben die Bürger aller 27 EU-Mitgliedstaaten in dem EU-Land, in dem sie leben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament.
Im Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013 wird die Kommission einen zweiten Bericht über die Unionsbürgerschaft veröffentlichen, der als Aktionsplan dafür dienen soll, die verbleibenden Hindernisse zu beseitigen, die die Bürger von der ungehinderten Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürger abhalten.


 




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