Samstag 18. Mai 2013, 21:22

Soziales & Arbeit

Grundlegende Bankdienstleistungen müssen für alle EU-Bürger zugänglich sein

Ein Zehntel der EU-Bürger sind von grundlegenden Bankdienstleistungen ausgeschlossen. Betroffen sind zum Beispiel Menschen mit niedrigem Einkommen, Studenten und im Ausland tätige Arbeitnehmer. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sprachen sich am Mittwoch für einen Rechtsanspruch der bislang Ausgeschlossenen auf solche Dienstleistungen aus.

Grundlegende Bankdienstleistungen müssen für alle EU-Bürger zugänglich sein
Grundlegende Bankdienstleistungen müssen für alle EU-Bürger zugänglich sein
Bild: Andreas Morlok/pixelio.de
Während der Debatte erklärte Jürgen Klute (GUE/NGL, DE), Berichterstatter der nicht-legislativen Entschließung: "Banken tragen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Es kann nicht nur um Profit gehen. Wir haben für diese Entschließung eine starke parteiübergreifende Unterstützung, und verlassen uns nun darauf, dass die Kommission Rechtsvorschriften vorlegt."

Keine Lösung des Problems ohne gesetzlichen Rahmen

Eine Gesetzesinitiative ist erforderlich, da einfache Empfehlungen der Kommission nur in wenigen Ländern zu den gewünschten Ergebnissen geführt haben, und Banken dazu neigen, wirtschaftlich interessante Verbraucher vorzuziehen.

Ein günstiges Konto ohne Zusatzbedingungen ...

Das Basiskonto sollte günstiger als sämtliche anderen von einer Bank angebotenen Produkte sein, wird in der Entschließung gefordert.

Banken und anderen Einrichtungen sollte es untersagt werden, die Eröffnung eines solchen Kontos abzulehnen etwa aufgrund der Höhe oder Regelmäßigkeit des Einkommens, des Beschäftigungsverhältnisses, der in Anspruch genommenen Darlehen, oder der Höhe der Verschuldung. Besonders wichtig ist, dass Banken unter keinen Umständen den Zugang zu einem Basiskonto an den Erwerb anderer Dienstleistungen oder Produkte knüpfen dürfen.

... über das alle grundlegenden Zahlungsgeschäfte abgewickelt werden können

Das Basiskonto sollte dem Nutzer erlauben, den Erhalt von Einkommen oder sonstigen Leistungen, die Bezahlung von Rechnungen oder Steuern sowie den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen abzuwickeln, sowie seine Kontoauszüge auszudrucken.


 




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