Montag 20. Mai 2013, 15:04

Binnenmarkt & Wettbewerb


Großen Schritt zum freien Zugang zur Beschäftigung

Ab 1. Mai 2011 wird der gesamte europäische Arbeitsmarkt für alle Bürger der Mitgliedstaaten, die 2004 beigetreten sind, also auch Ungarn, geöffnet. Ängste vor einer massenhaften Zuwanderung von Arbeiternehmern aus den neuen Mitgliedstaaten in den Westen haben sich bisher als ungerechtfertigt erwiesen; die Öffnung des Arbeitsmarktes der alten Mitgliedsstaaten hat vielmehr zum Wirtschaftswachstum beigetragen.

Symbolfoto Straßenarbeit
Symbolfoto Straßenarbeit
Bild: view7 / aboutpixel.de
Ein grundlegendes Prinzip des EU-Binnenmarktes ist die Freizügigkeit der Arbeitskräfte, die den Unionsbürger freien Zugang zu Beschäftigungen in jedem anderen Mitgliedsstaat garantiert. Nachdem einige alte Mitgliedstaaten der EU befürchteten, dass ihre Arbeitsmärkte von Arbeitnehmern aus den 2004 beigetretenen Ländern „überflutet“ werden könnten, hatte man in der Beitrittsakte festgehalten, dass die einzelnen Mitgliedstaaten den Zugang zum Arbeitsmarkt – nach eigenem Ermessen – für bis zu sieben Jahren beschränken können.

Sukzessiver Abbau

Diese Einschränkung galt für die Bürger von acht Staaten, die 2004 beigetreten waren – Bürger der Tschechischen Republik, aus Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Ungarn, Slowakei und Slowenien. Mehrere Staaten machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Irland und Schweden hatten ihre Arbeitsmärkte von Anfang an geöffnet, Großbritannien hatte nur eine einfache Registrierungspflicht der Arbeitnehmer vorgegeben. 2006 haben Finnland, Griechenland, Spanien, Portugal und Italien, 2007 die Niederlande und Luxemburg, 2008 Frankreich und 2009 auch Belgien und Dänemark die Beschränkungen aufgehoben.

Es waren nur zwei Mitgliedsstaaten, Österreich und Deutschland, die darauf bestanden haben, die die längst-mögliche Frist – bis zum 30. April 2011 – ausgenutzt haben. Sie begründeten dies mit ernsthaften Störungen auf dem Arbeitsmarkt, wenn der freie Zugang möglich wäre. Trotz der allgemeinen Beschränkungen haben aber auch Österreich und Deutschland die Beschäftigung von Bürgern aus den neuen Mitgliedsstaaten aufgrund von bilateralen Abkommen erlaubt. Diese Abkommen ermöglichten es zum Beispiel, dass Anfang 2011 etwa 28 Tausend ungarische Bürger in Österreich und rund 13 Tausend in Deutschland arbeiteten. Darüber hinaus haben diese Staaten in einigen Berufen, in denen Fachkräftemangel herrscht, auch bisher den freien Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht.

Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz

Einbezogen in den Binnenmarkt sind auch drei Länder, die keine Mitglieder der Union sind, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Darunter hatten Island im Jahre 2006 und Norwegen im Jahre 2009 die Beschränkungen aufgehoben; Liechtenstein wird zusammen mit Österreich und Deutschland seinen Arbeitsmarkt öffnen. Die Schweiz – die weder Mitglied der EU noch Teil des EWR ist – hebt ihre Quotenregelung wegen des Abkommens mit der Union mit Ende April ebenfalls auf, allerdings behält sie sich vor, im begründeten Fall die Beschränkungen bis zum 31. Mai 2014 wieder herzustellen.

Gegen Zypern und Malta, die ebenfalls 2004 der EU beigetreten sind, hatte kein Land Beschränkungen angewendet. Die anderen acht neuen Mitgliedstaaten hingegen hatten den freien Zugang zum Arbeitsmarkt aus den sonstigen Mitgliedstaaten nicht verhindert.

Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet

Bild: Kim Czuma / aboutpixel.de
Bild: Kim Czuma / aboutpixel.de
Die Befürchtung einiger alter Mitgliedsstaaten, dass Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten den Arbeitsmarkt überfluten würden, die Löhne drücken und Arbeitslosigkeit verursachen würden, haben sich als unbegründet erwiesen. Aus den Ländern, die 2004 beigetreten sind, sind viel weniger Bürger nach dem Westen gezogen als erwartet. Ihre Zahl erhöhte sich zwischen 2003 und 2009 von 900 Tausend auf rund 1,9 Millionen Personen. Die wenigsten wanderten aus Ungarn und der Tschechischen Republik aus; am höchsten war der Anteil der Polen und Litauer, die in einen anderen Mitgliedstaat zogen.

Die Migranten sind in der Regel junge Menschen, die Arbeiten annehmen, die geringe oder mittlere Qualifikation voraussetzen – obwohl sie in vielen Fällen eine höhere Qualifikation besitzen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Arbeitsmigration weitgehend als vorübergehend erwiesen hat. Die Hälfte der Arbeitnehmer, die nach 2004 aus den neuen Mitgliedstaaten nach Großbritannien und Irland gewandert waren, ist – zum Teil wegen der wirtschaftlichen Rezession – bereits wieder in ihre Heimat zurückgezogen.

BIP gestiegen

Nach Berechnungen steigerte die Arbeitsmigration nach der Erweiterung im Jahre 2004 das BIP der Europäischen Union zwischen 2004 und 2007 kurzfristig um 0,11 Prozent; langfristig wird dieser Anstieg mit 0,2 Prozent beziffert. Die Arbeitnehmer der neuen Mitgliedsstaaten haben einen wesentlichen Beitrag zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum geleistet, indem sie die Nachfrage nach Arbeitskräften der Aufnahmestaaten erfüllten.

Die Arbeitsmigration nach der Erweiterung hat zu keinen schwerwiegenden Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt geführt; ihre Auswirkung auf die staatlichen Versorgungssysteme und auf die öffentlichen Finanzen war minimal.

In bestimmten Mitgliedstaaten – darunter Polen, den baltischen Staaten und Rumänien – haben Geldleistungen von ausländischen Arbeitnehmern in die Heimat wesentlich zum Bruttoinlandsprodukt beigetragen. Die Abwanderung der Bürger der neuen Mitgliedstaaten hatte in diesen Ländern die Arbeitslosigkeit verringert, gleichzeitig jedoch zu einem Arbeitskräftemangel in vielen Berufen geführt. Ein besonderes Problem ist, dass vorwiegend junge Menschen eine Beschäftigung im Ausland aufnahmen.

Bulgarien, Rumänien

Für die Bürger von Rumänien und Bulgarien, die im Januar 2007 beigetreten sind, können die anderen 25 Mitgliedstaaten weiterhin Beschränkungen aufrecht erhalten. Für die beiden Länder gilt – ähnlich zu der Erweiterung von 2004 – eine Übergangsfrist von bis zu sieben Jahren, die entsprechend am 31. Dezember 2013 endet. Trotz dieser Möglichkeit haben zahlreiche Mitgliedstaaten beschlossen, die Beschäftigung von rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen nicht zu beschränken. Demnach haben sie – nach aktuellem Stand der Dinge – freien Zugang zu den Arbeitsmärkten der folgenden Länder: Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Polen, Lettland, Litauen, Ungarn, Portugal, Spanien, Schweden, Slowakei und Slowenien.

Siehe dazu auch Niederlassungsfreiheit für Arbeitnehmer - eine Chance für alle


 




Kommentar hinzufügen