Grenzkontrollen innerhalb der EU als letzter Ausweg
Migration sollte kein Grund für die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengengebiet sein, betont der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE). Die Mitglieder stimmten für einen Bericht, der Grenzkontrollen als letzten Ausweg bezeichnet.

Bild: Marianne J./pixelio.de
Der Ausschuss hat deutlich gemacht, dass er keinen neuen Ausnahmen zustimmen wird. Er wird zum Beispiel nicht zulassen, dass Einwanderung als nationale Bedrohung angesehen werden kann, nur um einen Grund zu haben, Grenzkontrollen wieder einzuführen.
Fast einstimmig wurde dafür gestimmt, gemeinsam über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu entscheiden. Mitgliedsstaaten müssen demnach die Kommission und andere Länder konsultieren, bevor sie eine Entscheidung treffen.
Zwei Fragen an die rumänische Berichterstatterin Renate Weber
Kann man befürchten, dass Mitgliedsstaaten eigenständig ihre Grenzkontrollen wiederherstellen, sollte die Kommission keine Regeln festlegen?
"Es geht nicht nur darum, was ein Mitgliedsstaat für richtig hält, sondern wie das die anderen Staaten beeinflusst. Deswegen ist ein gemeinschaftliches Vorgehen so wichtig. Wir sind eine Gemeinschaft, müssen zusammenarbeiten und uns gegenseitig beraten, bevor wir eigenständige Entscheidungen treffen. Wenn wir den Rat von unserer Meinung überzeugen, würde das bedeuten, dass Mitgliedsstaaten in jedem Fall die Kommission und andere Mitglieder konsultieren müssten. Die einzigen Ausnahmen wären unvorhersehbare Ereignisse wie zum Beispiel Terrorwarnungen. In diesem Fall könnte ein Land die Grenzkontrollen für zehn Tage wieder einführen. Danach müssten aber die anderen EU-Staaten und die Kommission konsultiert werden."
Was würde Ihrer Meinung nach eine befristete Wiedereinführung von Grenzkontrollen innerhalb der EU rechtfertigen?
In unserem Bericht erklären wir, dass es eine ernste und unmittelbar bevorstehende Bedrohung sein muss. Wir möchten nicht, dass Regierungen eine so radikale Entscheidung aufgrund von Vermutungen treffen. Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen muss der letzte Ausweg sein. Normalerweise sollten EU-Staaten in der Lage sein, entsprechende Situationen mit den üblichen demokratischen Mitteln zu regeln.
Neben dem Europäischen Parlament muss auch der Rat dem Vorschlag der Kommission über einheitliche Regelungen zur befristeten Wiedereinführung interner Grenzkontrollen unter außergewöhnlichen Umständen zustimmen.


















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