Glücksspielmonopol: Totgesagte leben länger
Das von vielen bereits seit einiger Zeit als mit dem europäischen Unionsrecht unvereinbar bezeichnete Glücksspielmonopol hat einen langen Atem. Weder ein österreichisches Höchstgericht, noch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg kippten – trotz gegenteiliger Behauptungen – bisher das Monopol.

Bild: Europäischer Gerichtshof
Pech für Anbieter von illegalen OnlineGlücksspielen
Auch die 15-jährige Dauer einer Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz, die Voraussetzung einer Kapitalgesellschaft, eines Mindeststammkapital von EUR 109 Mio. und das Erfordernis des Sitzes dieser Gesellschaft im Inland sind mit dem Unionsrecht vereinbar. Daran ändert auch die Möglichkeit des Monopolisten, Werbung zu betreiben, nichts. Das haben sich nach Ansicht des Generalanwalts offenbar illegale Anbieter von Online-Glücksspielen in Österreich selbst zuzuschreiben: „Ein Mitgliedsstaat, der sich einer großen Anzahl nicht genehmigter Websites ge-genüber sieht, auf denen Glücksspiele angeboten werden, kann es daher dem Inhaber des Monopols für den Betrieb von Online-Glücksspielen im Inland erlauben, in bestimmtem Umfang Werbung zu machen, die zugkräftig genug ist, um die Verbraucher zu den genehmigten Glücksspielen hinzuführen“.
Beschränkungen im Sinne des Spielerschutzes
Der Generalanwalt bestätigt die bisherige Linie des EuGH, Beschränkungen von Glücksspielangeboten im Interesse des Verbraucherschutzes und der Eindämmung von mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren den Mitgliedsstaaten nach eigenem Ermessen zumindest so lange zu gestatten, bis eine EU-weite einheitliche Regelung getroffen wird. www.spieler-info.at begrüßt diese klaren, die bisherige Rechtsprechungslinie des EuGH bekräftigenden Worte des Generalanwalts und geht davon aus, dass sich der EuGH – wie in den meisten Fällen – der Rechtsmeinung des Generalanwalts anschließen wird. Zu hoffen bleibt, dass mit diesem Schlussantrag ein weiterer Schritt zur Klarheit im Hinblick auf die österreichische Glücksspiel-Rechtslage getan wird und sich die zur Verfolgung illegaler Glücksspielangebote zuständigen Behörden und Gerichte auch weiterhin nicht von ihren Aufgaben abhalten lassen werden.


















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