Donnerstag 23. Mai 2013, 10:14

Justiz

Gleicher Opferschutz in allen EU-Ländern

Opfer eines Verbrechens können sich bald in jedem Land der EU auf bestimmte grundlegende Rechte stützen, unabhängig von ihrer Nationalität oder dem Tatort. Die Mitglieder der Ausschüsse für Frauen (FEMM) und bürgerliche Freiheiten (LIBE) stimmten für eine entsprechende Direktive.

Gleicher Opferschutz in allen EU-Ländern
Gleicher Opferschutz in allen EU-Ländern
Bild: ghrnschlckauf/flickr.com
Jährlich werden innerhalb der EU 30 Millionen Verbrechen registriert. Rechnet man nicht gemeldete Verbrechen hinzu, beläuft sich die Zahl der Opfer auf rund 75 Millionen. Geht es nach EU-Abgeordneten, könnten sie bald EU-weit einheitliche Rechte genießen.

Hilfe und Information

"Wenn Sie in der EU Opfer eines Verbrechens werden, müssen die Behörden sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte uneingeschränkt ausüben können", erklärt die bulgarische Ko-Berichterstatterin Antonyia Parvanova (ALDE) die Forderungen der Abgeordneten. Auch muss ein Opfer, das die Landessprache nicht beherrscht, Hilfe in seiner Sprache erhalten.
Das Gesetz verlangt zudem, dass jedes Opfer individuell und gemäß seiner Bedürfnisse behandelt wird. So müssen etwa die Wünsche von Opfern, die in enger Beziehung zum Täter stehen, oder von Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischen Gewaltverbrechen wurden, besonders betrachtet werden.

Abstimmung im September

Teresa Jiménez-Becerril, spanische Berichterstatterin und Mitglied der Christdemokraten, ist überzeugt, dass das Gesetz Gerechtigkeit schafft und dafür sorgt, dass sich Bürger in Europa sicherer fühlen.
Bereits am 20. Juni einigten sich Vertreter des Parlaments und der Mitgliedsländer vorläufig auf die neue Regelung. Eine bindende Abstimmung der EU-Abgeordneten folgt im Septemberplenum. Auch der Rat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen. Sollte der Vorschlag angenommen werden, haben die EU-Mitglieder drei Jahre, um die neuen Regelungen in nationale Gesetze umzusetzen.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten stimmte zudem dafür, dass jeder, der in der EU eines Verbrechens bezichtigt wird, schnellstmöglich und vor einer polizeilichen Befragung, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen kann. Nur Großbritannien, Irland und Dänemark werden die Direktive nicht umsetzen.

 


 




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