Montag 20. Mai 2013, 07:19

Justiz

Gerichtshof: Shakespeare in Dosen?

Shakespeare löscht den Durst. Doch jetzt hat das Theaterensemble The Royal Shakespeare Company die Nichtigerklärung der zugunsten eines anderen Unternehmens für Getränke eingetragenen Gemeinschaftsmarke ROYAL SHAKESPEARE erwirkt. Es ging um Sein oder Nichtsein.

Gerichtshof: Shakespeare in Dosen?
Gerichtshof: Shakespeare in Dosen?
Bild: RSC
Luxemburg. Von der Theaterbühne in den Supermarkt klingt ganz nach Knick in der Karriere. Und das war bei Shakespeare eher nicht der Fall. Der erfolgreiche Dichter und Schauspieler war nämlich zugleich ein brillanter Geschäftsmann, der es zu beträchtlichem Wohlstand brachte. Und er wäre sicher nicht erbaut darüber, seinen Namen mitsamt Firmenlogo auf Getränkedosen wieder zu finden, zumal es ja bereits ein eigenes Familiewappen gab. Shakespeare steht für Theater. Doch ein paar findige Geschäftsleute konnten es nicht lassen und nutzten den guten Ruf, um Geld zu machen. Und so ist es kaum verwunderlich, dass Gewitterwolken den Theaterhimmel trübten, der Gerichtshof sprach ein Machtwort.

Royal Shakespeare: Theater bleibt Theater

Getränke mit wohlklingenden Namen zu versehen ist gut für die Geschäfte, doch zuviel ist zuviel. Mit fremden Namen hausieren zu gehen, kommt gar nicht gut und vergrämt auch den geduldigen Gerichtshof. Es kam, was kommen musste: Das Gericht stellt fest, dass das HABM zu Recht das Vorliegen eines hohen Risikos dafür bejaht hat, dass durch die Verwendung dieser Marke die Wertschätzung der älteren Gemeinschaftsmarke RSC-ROYAL SHAKESPEARE COMPANY in unlauterer Weise ausnutzt wird.

Gemeinschaftsmarke Royal Shakespeare

Das österreichische Unternehmen Jackson International Trading meldete beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) das Wortzeichen ROYAL SHAKESPEARE als Gemeinschaftsmarke für alkoholische Getränke (u. a. Bier und Scotch), alkoholfreie Getränke (Mineralwasser, Fruchtsaft usw.) und Verpflegungsdienstleistungen an. Das HABM trug diese Marke im Jahr 2003 ein. Doch 2006 beantragte das britische Theaterensemble The Royal Shakespeare Company beim HABM die Nichtigerklärung dieser Marke, weil durch deren Verwendung namentlich die Wertschätzung einer älteren Marken im Vereinigten Königreich, darunter die 1999 u. a. für Theateraufführungen eingetragene Gemeinschaftsmarke RSC-ROYAL SHAKESPEARE COMPANY, in unlauterer Weise ausgenutzt werde. Es folgte Aufruhr im Paragraphendschungel.

Gefahr der Verbindung wegen Ähnlichkeit

Die Beschwerdekammer des HABM hat zu Recht die Ähnlichkeit der beiden Marken festgestellt und  ist zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Gefahr der Herstellung einer gedanklichen Verbindung zwischen den Marken bestehe. Da die angefochtene Marke nämlich ausschließlich aus dem zentralen und unterscheidungskräftigen Bestandteil der älteren Marke, dem Ausdruck „Royal Shakespeare“, besteht, ähneln sich die beiden Marken bildlich, klanglich und begrifflich, so dass der Durchschnittsverbraucher sie miteinander in Verbindung bringen wird. Zudem wird eine breite Öffentlichkeit angesprochen und nicht, wie vorgebracht, um eine limitierte Gruppe elitärer Verbraucher. Zudem genießt die RSC Royal Shakespeare Company im Vereinten Königreich zweifelsfrei einen exzellenten Ruf. Von diesem könnte das Getränkeunternehmer nämlich über Gebühr profitieren und gegenüber der Konkurrenz einen spürbaren Wettbewerbsvorteil lukrieren. Und das sieht Brüssel gar nicht gerne. 

Was Schicksal auflegt, muss der Mensch ertragen. Es hilft nicht, gegen Wind und Flut zu schlagen.
William Shakespeare, König Heinrich VI.


 




Kommentar hinzufügen