Freitag 24. Mai 2013, 06:46

Umwelt & Agrar


Gentechnik: Brüssel und die Superknollen

Gentechnisch veränderte Organsimen (GVO) sind ein heiß umstrittener Zankapfel: Ungeachtet aller vorliegender Erfahrungen sind auf europäischer Ebene keine einheitlichen Lösungen zu erwarten. „Gentechnik und Bio passen einfach nicht zusammen!“ tönt es mit ungewohnter Einigkeit aus der österreichischen Parteienlandschaft, wobei speziell die Grünen mit nachdrücklicher Vehemenz gegen die unbeliebten Superknollen wettern.

Gemüsepfanne
Gemüsepfanne
Bild: T. Winkler
Um es vorweg zu nehmen: Gegenwärtig werden in Österreich kommerziell keine genmodifizierten Pflanzen, weder Obst noch Gemüse gezüchtet. Das ist die gute Nachricht. Grössere Anbauflächen exisitieren in Spanien, vereinzelt auch in Portugal, Tschechien und Rumänien. Letzteres beabsichtigt den Anbau von GV Sojabohnen, doch gegenwärtig kann Brüssel dieser Idee nichts abgewinnen. Vorerst sind keine weiteren Anbaugenehmigungen zu erwarten, auch wenn mancherorts seitens der Landwirtschaft argumentiert wird, dadurch beträchtliche Kosten für die sonst erforderlichen Pestizide einsparen zu können. Rumänien lamentiert, ohne GV-Soja mangle es an internationaler Konkurrenzfähigkeit, schliesslich müsse der Agrarexport gesteigert werden. An dieser Stelle zu fragen, wohin eigentlich exportiert werden soll, ist durchaus berechtigt. Geht es um Förderungen?

Retortengemüse gefährdet Artenvielfalt

Die Immunität von GVOs gegenüber Schädlingen ist von kurzer Dauer und nur über wenige Jahre hinweg nachvollziehbar. Die Beeinträchtigung der Artenvielfalt bei angrenzenden Anbaugebieten darf getrost als signifikant bezeichnet werden - das ökologische Gleichgewicht wird nachhaltig gestört, selbst wenn dies von industrieller Seite hartnäckig bestritten wird. Studien belegen, dass in Mexiko selbst in entlegenen Anbauregionen bei entnommenen Pflanzenproben ( Mais ) eine gentechnische Kontaminierung von bis zu 24% besteht, zumal bei GVOs mit Ausnahme von Mais messbare Mindererträge ( rund 8,5% - 10% ) belegbar sind.

Gentechnik verändert Erbgut

An der Universität Jena ist es gelungen, Spuren von genetisch verändertem Mais in Zuchttieren nachzuweisen. Damit ist die glaubhaft gemachte These, dass Genstrukturen während des Verdauungsprozesses restlos aufgelöst werden, überholt. Freigesetzte Eiweissstoffe und Enzyme modifizieren den Nährstoffgehalt unserer Nahringsmittel. Aufgrund der künstlich veränderten Gensequenzen sind Nebenwirkungen wie Allergien zu befürchten, da mögliche Wechselwirkungen der neuen Gensequenzen gegenwärtig unbekannt sowie weder kontrollierbar noch vorhersehbar sind.

Brüssel will neue Lebensmittelkennzeichnung

Ungeachtet dieser Fakten gehen die Experten in Brüssel davon aus, der Realität ein Schnippchen zu schlagen indem einfach die Etikettierung von Lebensmitteln transparenter gemacht wird. Mittels besserer Auszeichnungen sollen zugesetzte Inhaltsstoffe mit GVOs ersichtlich gemacht werden - was drin ist, muss auch drauf stehen. Etiketten sollen übersichtlicher und klarer gestaltet werden.

Was sich gut anhört, sieht in der Praxis anders aus: Speziell bei hoch raffinierten Produkten mit langer Produktionskette ist es reichlich aufwändig, sämtliche Inhaltsstoffe aufzulisten - zu viele Zusätze, Eiweissstoffe, Enzyme und Geschmacksträger erschweren die klare Auszeichnung. Vielfach werden auch künstlich hergestellte Zwischen- und Halbfertigprodukte beigemischt, die bei kompletter Aufzählung komplexe Protokolle ergeben und für Konsumenten kaum verständlich sind.

Nebst Anbaugebiet bzw. Zuchtregion soll auch auf vorhandene Transgene und Allergene hingewiesen werden, um den erhofften Qualitätsstandard zu sichern. Novel Food - sprich Exoten - und die allseits beliebten Elektrolyt-Getränke werden in Folge ebenfalls berücksichtigt. Gegenwärtig hakt die Debatte bei Produkten, die mittels neuer Technologien wie z.B. Nanotechnologie, aber auch aus geklonten Tieren besteht.

Der Klon im Topf

Während dem Klon erster Generation der Kochtopf verwehrt bleibt, befinden sich dessen Folgegenerationen vorerst in einem juristischen Vakuum. Milchprodukte sowie all jene Nahrungsmittel, die aus geklonten Tieren hervorgehen, werden gegenwärtig rechtlich überhaupt nicht berücksichtigt. Immerhin: Zahlreiche Bürgerumfragen ergeben, dass der Klon im Topf nichts verloren hat - genmutierte Lebewesen sind auch aus Folgegenerationen in der Nahrungskette schlichtweg unerwünscht. Die Toleranz seitens der Konsumenten versteht hier keinen Spass - BIO ist im Trend der Zeit, GVOs werden durch die Bank abgelehnt.

Gianni Pittella ( Vorsitzender der Parlamentsdelegation bei den Vermittlungsgesprächen und Italienischer EU-Abgeordneter ) sowie Kartika Liotard ( EU-Abgeordnete der Niederlande ) bedauern, dass der öffentlichen Meinung in dieser Angelegenheit kein Tribut gezollt wird, doch Brüssel sieht es naturgemäss anders: Die einzige geplante Regulierung für Frischfleisch betrifft frisches Rindfleisch, man scheint sich zumindest dumpf an die unleidliche, weil tödliche, BSE-Krise zu erinnern.

Symbolfoto, Bild: T. Winkler
Symbolfoto
Bild: T. Winkler

Was steckt dahinter?

Insider meinen unter Berufung auf die Kosten-Nutzen-Bilanz bei GVOs, dass hinter der geradezu auffällig konsumentenfreundlichen Transparenzkampagne andere Absichten dominieren. Die eindeutigen Gewinner in diesem Spiel sind Grosskonzerne mit Profitstreben, der Konsument löffelt die Suppe aus. Ganz un-GEN-iert soll dem weiträumigen Anbau der genetisch modifizierten Superknollen Tür und Tor geöffnet werden, um der Industrie eine reichlich munter sprudelnde Einnahmequelle zu sichern. Als weiterer Hinweis auf die Sachlage ist die auffällige Industrienähe der EFSA zu berücksichtigen.

Umstrittene Zulassungsverfahren

Für Zulassungen werden konzerninterne Daten verwendet, um die langwierigen Verfahren zu beschleunigen. Langzeitstudien liegen so gut wie nicht vor, der Risikoanteil an Unvorhersehbarkeiten ist somit auch nicht akzeptabel, da mögliche Folgeschäden aus heutiger Sicht irreversibel sind.

Geht es nach Brüssel, so soll das Zulassungsverfahren für GVOs unverändert bleiben. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sollen weiterhin berechtigt bleiben, den Anbau genveränderter GVOs zu verweigern.

Interessant jedoch ist die erforderliche Argumentation für Absagen an GVOs: Während gesundheitliche Einwände nicht zulässig sind, darf ausschliesslich mit dem Hinweis auf Gefährdung der Artenvielfalt und die Gefahr von Pestizidresistenzen argumentiert werden. Glaubt man Brüssel, so ist dieser rechtliche Schutz im Falle möglicher Klagen seitens nichteuropäischer Handelspartner ausreichend. Die unterschiedlichen Standpunkte zwischen dem europäischen Parlament und dem zuständigen Rat dürfen dabei als Hoffnungsschimmer gelten.

Wer haftet für die Mutanten im Supermarkt?

In Österreich ist die Haftung im Schadensfall klar geregelt: Derjenige, der den Schaden verursacht, haftet für sämtliche Schäden, heisst es aus dem Lebensministerium.

Die ÖVP bezieht auf unsere Anfrage eine klare Stellung: „Wir wollen keinen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich. Nicht zuletzt deshalb wird Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich seine Initiative auf Brüsseler Ebene, jedem EU-Land ein Selbstbestimmungsrecht beim GVO-Anbau zu ermöglichen, auch weiterhin mit Vehemenz vorantreiben.

Österreich ist im Anbau gentechnikfrei und das wird auch so bleiben. Bei uns besteht weder Bedarf, noch Nachfrage oder Notwendigkeit, gentechnisch verändertes Saatgut anzubauen. Gerade weil die österreichische Bevölkerung der Gentechnik äußerst kritisch gegenüber steht und wir überdies über ökologisch sensible Gebiete verfügen, die besonderen Schutzes bedürfen, ist es ein gesamtösterreichisches Anliegen, diesen Schutz aufrecht zu halten.“

Forderung an Brüssel

Die Experten der österreichischen Landwirtschaftskammer haben konkrete Vorstellungen betreffend der zu überarbeitenden Zulassungsbedingungen für GVOs:

- Eine EU-einheitliche Koexistenzregelung für GVOs und Nicht GVOs

- EU-weite Haftungsregelung im Schadensfall

- Neue Grenzwerte für Saatgut

- Objektiv geregelte Zulassungsverfahren

Das aktuelle Zulassungsprozedere gilt für viele Staaten als schwer verdaulich, da die EFSA mit konzerninternen Daten agiert, während aktuelle Forschungsergebnisse nicht berücksichtigt werden. In Insiderkreisen wird geätzt: „Das Interesse von profitorientierten Drittstaaten mit besonderem Interesse ist in dieser Frage nicht zu unterschätzen“.
Fazit: Auszeichnungen sind keine Belobigung. Bittere Pillen für Brüssel!


 




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