Donnerstag 23. Mai 2013, 13:33

Banken & Finanzen

Für die spanische Bankenrettung zahlen vor allem Kleinanleger

Noch ist unklar ob nur die als sicher verkauften Hybridanleihen ausfallen oder auch die vorrangigen Bankanleihen.

Für die spanische Bankenrettung zahlen vor allem Kleinanleger
Für die spanische Bankenrettung zahlen vor allem Kleinanleger
Bild: sylvia-münchen/flickr.com
Sollte das „Memorandum of Understanding on Financial-Sector Policy Conditionality zur spanischen Bankenrettung, das mittlerweile an die Öffentlichkeit gelangt ist, umgesetzt werden wie geplant, dann zeichnen sich zwei Problemzonen ab, die vermutlich noch einige Beachtung finden werden. So sollen vor den öffentlichen EU-Gelder zuerst “alle” Ressourcen der Bank selbst herangezogen werden, was letztlich bedeuten würde, dass nicht nur alle variablen Gehaltsbestandteile der Mitarbeiter und das Eigenkapital der Aktionäre eliminiert werden, sondern auch die besicherten und noch mehr die unbesicherten Anleihen-Gläubiger. Hier zeigt sich jedoch, dass insbesondere diejenigen Banken, die nun auf EU-Gelder angewiesen sind, ihren Kunden massenhaft Hybridanleihen als angeblich “sichere” Papiere aufgeschwatzt haben, die nun voll unter die von der EU verlangten volle Eigenkapitalhaftung fallen sollen.

32 Milliarden Euro an "Preferentes"

Allerdings hat die spanische Börsenaufsicht inzwischen festgelegt, dass diese mindestens 300.000 "Preferentes", von denen laut UBS von 2007 bis 2010 ein Volumen von rund 32 Milliarden Euro begeben wurde, nie an Kleinanleger sondern nur an erfahrene Anleger hätten verkauft werden dürfen. Das hat nun auch schon zu den ersten gerichtlichen Urteilen geführt, in denen die betroffenen Banken zu Rückabwicklung bzw. Schadenersatz verurteilt wurden. Diese Papiere, die selbstverständlich keiner staatlichen Einlagensicherung unterliegen und teilweise erst in mehreren Jahrzehnten auszahlbar sind, waren schon bisher sehr verlustreich. Geht es nach dem MoU dann könnten diese nun bei den Banken, die EU-Hilfen erhalten, völlig ausfallen, was das spanische Justizsystem noch jahrelang schwer beanspruchen dürfte. Da die spanische Justiz durchaus einige Eigenständigkeit besitzt hat die Regierung hier zudem kaum Einfluss, was bei vielen Banken wiederum die Frage nach dem tatsächlich für Haftungen vorhandene Eigenkapital mit lange anhaltender Unsicherheit belasten wird. 

Auch “Senior-Bonds” betroffen?

Ebenso betroffen müssten dann aber auch die von den Banken begebenen “Senior-Bonds” sein, die gegenüber den Hybridanleihen theoretisch vorrangig bedient werden sollten. Bei den bisherigen EU-Bankenrettungsaktionen etwa in Irland waren deren Gläubiger von den Behörden noch verschont worden. Denn die Banken sind bei ihrer langfristigen Refinanzierung auf derartige Papiere angewiesen – und dieses wichtige Geschäft wollten die Behörden den Banken bislang anscheinend nicht verderben. Aber die Banken sollen laut EZB ohnehin ihr Eigen- und nicht ihr Fremdkapital vermehren, was durch diesen Passus im MoU vermutlich enorm gefördert werden dürfte, da Bankanleihen nun weiter an Attraktivität verlieren und von schwächeren Instituten wohl kaum noch abgesetzt werden können. Die umfangreichen Prüfungen und Optimierungen, die für die Banken als Voraussetzungen für das Fließen von EU-Geldern genannt werden, klingen zwar allesamt wie sinnvolle Selbstverständlichkeiten, allerdings dürften gerade die marodesten Instituten sehr lange für deren Umsetzung brauchen und kaum mit den 18 Monaten das Auslangen finden, die als Zeitraum genannt werden, bis wann die Rekapitalisierung abgeschlossen werden soll. Sollten die genannten Maßnahmen tatsächlich vollständig umgesetzt und alle Voraussetzungen erfüllt werden müssen, dürften einige Banken wohl mehr Zeit benötigen, die diese aber offenbar längst nicht mehr haben.

Doch nicht ganz bedingungslos

Und so ganz bedingungslos, wie anfangs von spanischen Politikern verkündet wurde, scheint das Paket ohnehin nicht abzulaufen. So wandert die Aufsicht über die Banken vom Finanzministerium zur Notenbank, während die Haftung doch bei der spanischen Regierung liegen wird. Dazu kommen die strukturellen Reformen des “Europäischen Semesters” die nun regelmäßig von der EU Troika überprüft werden sollen und vom Steuersystem bis zum Arbeitsmarkt kaum einen Bereich ungeschoren lassen und der EU Kommission bei mangelnder Umsetzung durchaus erhebliche Durchgriffsrechte einräumen.
 


 




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