Sonntag 19. Mai 2013, 10:03

Binnenmarkt & Wettbewerb


Freier Personenverkehr am Prüfstand

Aufgrund mehrerer Ereignisse der vergangenen Zeit hat die Europäische Kommission die Umsetzung der Richtlinien eingehend überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften in der Praxis weitreichend erfüllt werden. Das Recht, sich innerhalb der Europäischen Kommission frei zu bewegen und aufzuhalten, ist einer Umfrage zufolge für 48 Prozent der Europäer eines der wichtigsten Bürgerrechte. Entsprechend penibel wacht Brüssel darüber, dass die diesbezüglich geltenden Vorschriften auch in der Praxis angewandt werden.

Symbolfoto Reisepass
Symbolfoto Reisepass
Bild: SXC
Mittlerweile haben 16 Mitgliedstaaten aufkommende Bedenken der Kommission ausgeräumt. Die Rechtsvorschriften wurden entsprechend modifiziert. Dennoch wurde gegen einige Staaten, darunter auch Deutschland, bereits im Frühjahr 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die amtierende Kommissionsvizepräsidentin für das Justizressort Viviane Reding bestätigt, dass die Europäische Kommission solange sehr wachsam sein wird, bis alle Mitgliedstaaten die rechtlichen Bedenken der Kommission ausnahmslos und in vollem Umfang ausgeräumt haben und versichert, dass alle EU-Bürger ihr Recht auf freien Freizügigkeit wahrnehmen können. Europa habe den Weckruf vernommen, die Kommission werde sicher nicht zögern ihre Stimme zu erheben, wenn Grundrechte oder verfahrensrechtliche Garantien nicht ordnungsgemäß zur Anwendung kämen.

786 Verfehlungen in der Umsetzung

Obwohl die Freizügigkeitsvorschriften in der EU von den meisten Mitgliedstaaten weitgehendst umgesetzt werden, sind seit Sommer 2010 in 786 überprüften Fällen gravierende Mängel aufgedeckt worden. Dies betrifft unzureichend oder nicht korrekt umgesetzte Abwicklungen bei der Einreise oder dem Aufenthalt von Familienangehörigen, die Erteilung von Visa sowie Aufenthaltskarten für Familienangehörige aus Drittstaaten und Garantien gegen mögliche Ausweisungen.
 
Das Ergebnis der konsequenten Überwachung der Vorschriften kann sich sehen lassen: In 711 Fällen konnten die Probleme behoben werden, lediglich 75 Fälle sind noch nicht abgeschlossen und werden in Vertragsverletzungsverfahren überprüft. Das bedeutet im Klartext: 90% der Dossiers konnten erfolgreich abgeschlossen werden.    

Aktueller Stand der Umsetzung

 Portugal und Finnland hatten mit Ende 2010 die Bedenken der Kommission in bilateralen Gesprächen beigelegt, es wurden entsprechende Rechtsvorschriften verabschiedet. 14 weitere Mitgliedstaaten, nämlich Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn haben die erforderlichen Gesetzesentwürfe bereits vorgelegt, um die uneingeschränkte Einhaltung der Freizügigkeitsrichtlinie gegenüber der Kommission garantieren zu können. Dänemark und die Niederlande stehen gegenwärtig am Prüfstand, wobei es hier jedoch nur mehr um kleine Details am Rande geht.

Österreich im Visier der Kommission

Bedingt durch nach wie vor nicht ausgeräumte Probleme mit den Mitgliedstaaten wurden im Zeitraum März bis Juni 2011 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich und Zyperneingeleitet. Belgien steht bezüglich des freien Personenverkehrs ebenfalls am Prüfstand.
 
Im Wesentlichen sind es immer drei Bereiche, die bemängelt werden: Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen einschliesslich Lebenspartnern; die Ausstellung von Visa und Aufenthaltskarten für Familienangehörige aus Drittstaaten sowie Garantien gegen Ausweisungen.  

2012: Alle Mitgliedstaaten werden überprüft

Schluss mit lustig, es wird ernst: Die Kommission wird mit Argusaugen darüber wachen, wie diejenigen Mitgliedstaaten, welche die Verabschiedung von Gesetzesentwürfen angekündigt haben, ihre Zusagen erfüllen. 2012 wird die Umsetzung und Anwendung der EU-Freizügigkeitsrichtlinien in allen Mitgliedstaaten überprüft. Die dabei erhobenen Daten fliessen 2013 in einen Bericht ein, welcher sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Rat vorgelegt wird.  

Freier Personenverkehr zwischen EU Mitgliedstaaten

Die Menschen in der EU machen täglich Gebrauch von ihrem Recht auf Freizügigkeit. So werden jährlich 1,25 Milliarden Reisen in der Union unternommen. Es geht dabei um die konkreteste Errungenschaft im Zuge der Europäischen Integration der vergangenen 60 Jahre, und so ist es keineswegs verwunderlich, dass es sich dabei um eines der wichtigsten Bürgerrechte überhaupt handelt, was auch durch Umfragen eindrucksvoll bestätigt wird. Die europäische Kommission setzt dabei alles daran, dass die Vorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten uneingeschränkt zur Anwendung kommen, noch verbleibende Hindernisse werden mit Konsequenz und Nachdruck behoben. Die EU baut dabei auf den bisherigen Errungenschaften auf, damit die Vorzüge des europäischen Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts für alle Bürger der Union gleichermassen Gültigkeit finden. 
 
Die schrittweise Aufhebung der EU-Binnengrenzen für Waren, Dienstleistungen und Personen hat Unternehmen und Bürgern immense Vorteile verschafft. Alleine zwischen 2004 und 2007 konnte das Bruttoinlandsprodukt der EU durch entsprechende Massnahmen um rund 40 Milliarden Euro gesteigert werden.  
 
Leider sind gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einige Mitgliedstaaten versucht, bestehende und somit verbindliche Gesetze nach eigenen Vorstellungen zu interpretieren und dabei Massnahmen zu ergreifen, die in ihren Auswirkungen für EU-Bürger und deren Familienangehörige auch bei freundlicher Sicht der Dinge bestenfalls als diskriminierend bezeichnet werden müssen.       
 

 




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