Aufgrund mehrerer Ereignisse der vergangenen Zeit hat die Europäische Kommission die Umsetzung der Richtlinien eingehend überprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorschriften in der Praxis weitreichend erfüllt werden. Das Recht, sich innerhalb der Europäischen Kommission frei zu bewegen und aufzuhalten, ist einer Umfrage zufolge für 48 Prozent der Europäer eines der wichtigsten Bürgerrechte. Entsprechend penibel wacht Brüssel darüber, dass die diesbezüglich geltenden Vorschriften auch in der Praxis angewandt werden.
Symbolfoto Reisepass
Bild: SXC
Mittlerweile haben 16 Mitgliedstaaten aufkommende Bedenken der Kommission ausgeräumt. Die Rechtsvorschriften wurden entsprechend modifiziert. Dennoch wurde gegen einige Staaten, darunter auch Deutschland, bereits im Frühjahr 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die amtierende Kommissionsvizepräsidentin für das Justizressort Viviane Reding bestätigt, dass die Europäische Kommission solange sehr wachsam sein wird, bis alle Mitgliedstaaten die rechtlichen Bedenken der Kommission ausnahmslos und in vollem Umfang ausgeräumt haben und versichert, dass alle EU-Bürger ihr Recht auf freien Freizügigkeit wahrnehmen können. Europa habe den Weckruf vernommen, die Kommission werde sicher nicht zögern ihre Stimme zu erheben, wenn Grundrechte oder verfahrensrechtliche Garantien nicht ordnungsgemäß zur Anwendung kämen.
786 Verfehlungen in der Umsetzung
Obwohl die Freizügigkeitsvorschriften in der EU von den meisten Mitgliedstaaten weitgehendst umgesetzt werden, sind seit Sommer 2010 in 786 überprüften Fällen gravierende Mängel aufgedeckt worden. Dies betrifft unzureichend oder nicht korrekt umgesetzte Abwicklungen bei der Einreise oder dem Aufenthalt von Familienangehörigen, die Erteilung von Visa sowie Aufenthaltskarten für Familienangehörige aus Drittstaaten und Garantien gegen mögliche Ausweisungen.
Das Ergebnis der konsequenten Überwachung der Vorschriften kann sich sehen lassen: In 711 Fällen konnten die Probleme behoben werden, lediglich 75 Fälle sind noch nicht abgeschlossen und werden in Vertragsverletzungsverfahren überprüft. Das bedeutet im Klartext: 90% der Dossiers konnten erfolgreich abgeschlossen werden.
Aktueller Stand der Umsetzung
Portugal und Finnland hatten mit Ende 2010 die Bedenken der Kommission in bilateralen Gesprächen beigelegt, es wurden entsprechende Rechtsvorschriften verabschiedet. 14 weitere Mitgliedstaaten, nämlich Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Ungarn haben die erforderlichen Gesetzesentwürfe bereits vorgelegt, um die uneingeschränkte Einhaltung der Freizügigkeitsrichtlinie gegenüber der Kommission garantieren zu können. Dänemark und die Niederlande stehen gegenwärtig am Prüfstand, wobei es hier jedoch nur mehr um kleine Details am Rande geht.
Österreich im Visier der Kommission
Bedingt durch nach wie vor nicht ausgeräumte Probleme mit den Mitgliedstaaten wurden im Zeitraum März bis Juni 2011 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Schweden, Spanien, die Tschechische Republik,das Vereinigte Königreich und Zyperneingeleitet. Belgien steht bezüglich des freien Personenverkehrs ebenfalls am Prüfstand.
Im Wesentlichen sind es immer drei Bereiche, die bemängelt werden: Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen einschliesslich Lebenspartnern; die Ausstellung von Visa und Aufenthaltskarten für Familienangehörige aus Drittstaaten sowie Garantien gegen Ausweisungen.
2012: Alle Mitgliedstaaten werden überprüft
Schluss mit lustig, es wird ernst: Die Kommission wird mit Argusaugen darüber wachen, wie diejenigen Mitgliedstaaten, welche die Verabschiedung von Gesetzesentwürfen angekündigt haben, ihre Zusagen erfüllen. 2012 wird die Umsetzung und Anwendung der EU-Freizügigkeitsrichtlinien in allen Mitgliedstaaten überprüft. Die dabei erhobenen Daten fliessen 2013 in einen Bericht ein, welcher sowohl dem Europäischen Parlament als auch dem Rat vorgelegt wird.
Freier Personenverkehr zwischen EU Mitgliedstaaten
Die Menschen in der EU machen täglich Gebrauch von ihrem Recht auf Freizügigkeit. So werden jährlich 1,25 Milliarden Reisen in der Union unternommen. Es geht dabei um die konkreteste Errungenschaft im Zuge der Europäischen Integration der vergangenen 60 Jahre, und so ist es keineswegs verwunderlich, dass es sich dabei um eines der wichtigsten Bürgerrechte überhaupt handelt, was auch durch Umfragen eindrucksvoll bestätigt wird. Die europäische Kommission setzt dabei alles daran, dass die Vorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten uneingeschränkt zur Anwendung kommen, noch verbleibende Hindernisse werden mit Konsequenz und Nachdruck behoben. Die EU baut dabei auf den bisherigen Errungenschaften auf, damit die Vorzüge des europäischen Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts für alle Bürger der Union gleichermassen Gültigkeit finden.
Die schrittweise Aufhebung der EU-Binnengrenzen für Waren, Dienstleistungen und Personen hat Unternehmen und Bürgern immense Vorteile verschafft. Alleine zwischen 2004 und 2007 konnte das Bruttoinlandsprodukt der EU durch entsprechende Massnahmen um rund 40 Milliarden Euro gesteigert werden.
Leider sind gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einige Mitgliedstaaten versucht, bestehende und somit verbindliche Gesetze nach eigenen Vorstellungen zu interpretieren und dabei Massnahmen zu ergreifen, die in ihren Auswirkungen für EU-Bürger und deren Familienangehörige auch bei freundlicher Sicht der Dinge bestenfalls als diskriminierend bezeichnet werden müssen.
Seit kurzem werden sie in den heimischen Medien über den grünen Klee gepriesen: Ziemlich genau drei Jahrzehnte nach ihrer Gründung haben Österreichs Grüne nach einer wechselvollen Geschichte so etwas wie den Zenith erreicht. 1983 waren sie am Einzug ins Parlament noch gescheitert, vier Jahre später gelang der legendären Freda Meissner-Blau dieses Kunststück, und 2006 wurden sie bei den Nationalratswahlen sogar - wenn auch ex aequo mit der FPÖ - auf Bundesebene drittstärkste Partei. Seit fünf Jahren wieder nur auf Platz vier, stellen sie derzeit 20 Abgeordnete im Hohen Haus. Parteichefin Eva Glawischnig-Piesczek und ihr Team dürfen nach den Wahlsiegen bei vier Landtagswahlen allerdings hoffen, endlich den großen Durchbruch zu schaffen - und in der Bundesregierung zu landen. »
Wenn wirtschaftsferne Politiker in Staatsbetrieben Manager spielen, ist der Schaden programmiert. Nicht weiter schlimm, nach einer kurzen Nachdenkpause findet man sie meist in noch höher dotierten Positionen. Private, die mit dem eigenen Betrieb Schiffbruch erleiden, verlieren durch persönliche Haftungen meist alles und rutschen in die Sozialhilfe. »
Die vierte Novellierung der ungarischen Verfassung innerhalb von 15 Monaten scheint das Fass zum Überlaufen gebracht zu haben. Die Reaktionen der EU und des Europarates auf diese neuerliche Provokation der Regierung Orbán sind aber alles andere als gleichförmig. Während der bloß intergouvernementale Europarat über eines seiner Organe ein Monitoringverfahren gegen Ungarn wegen dessen vermeintlicher Verletzung der Grundwerte seiner Satzung einleitet, kann sich die supranationale EU noch immer nicht dazu entschließen, gegen Ungarn das sogenannte „Artikel 7-Verfahren“ wegen Verletzung tragender Grundwerte der EU einzuleiten sondern stellt lediglich Vertragsverletzungsverfahren in Aussicht. Ist das politisches Kalkül oder lediglich die Konsequenz eines Sanktionsverfahrens, das deswegen nicht angewendet wird, da es den Einsatz einer politischen „Atombombe“ darstellen würde? »
Die Europäische Union steckt in Erklärungsnöten. Sie muss angesichts des Desasters eines Offshore-Zentrums namens Zypern, den Kontoinhabern - ob Inländern oder Ausländern – erklären, warum mehr als 50% ihrer Einlagen verloren sind. Sie muss den Bürgern der Europäischen Währungsunion zu vermitteln versuchen, warum Zypern für die Stabilität des Eurowährungsgebiets im Ganzen unerlässlich ist und sie muss den unterschiedlichen deutschen Banken erklären, warum eine zentralisierte Bankenunion mit der Bankenaufsicht innerhalb der EZB das kollusive Zusammenwirken von Staaten und Banken bei der Staatsfinanzierung beenden würde. »
Hiobsbotschaften ohne Ende: Die Arbeitslosigkeit in den Euro-Krisenstaaten erreicht ein Rekordniveau. Und Besserung ist frühestens im nächsten Jahr in Sicht. Bis dahin glimmt die Lunte an vielen sozialen Pulverfässern. Nicht allein die Höhe der zu zahlenden Zinsen für neue Staatsanleihen entscheidet über den Erfolg oder Misserfolg der Euro-Rettung, sondern die Frage, wie lange die Bevölkerung einen Zustand erträgt, den EU-Arbeitskommissar László Andor mit Blick auf die hohe Jugendarbeitslosigkeit als „Tragödie für Europa“ bezeichnet. »
Kontrovers - die Audiodiskussionsserie auf EU-Infothek. Auch diesmal diskutieren Andreas Unterberger und Georg Hoffmann-Ostenhof wieder über ein aktuelles Thema. Kontrovers ist Programm auch dieser Diskussion. Die beiden Journalisten widmen sich mit ihren unterschiedlichen Weltanschauungen dem Thema: Integration - Zusammenleben in Österreich.
Staatssekretär Sebastian Kurz hat den Integrationsbericht 2012 vorgelegt - es gebe kleine Fortschritte in der Bildung und beim Spracherwerb. Hat sich im Bereich der Intergation etwas bewegt?
„Das weiß ich, und deswegen will ich Sie; ich will keinen Bequemen“, soll die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Wolfgang Schäuble gesagt haben, als dieser im November 2005 auf ihr Angebot, Innenminister zu werden, geantwortet habe, er werde loyal sein, aber sich keine Zügel anlegen lassen. »
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