Freitag 24. Mai 2013, 19:39

Umwelt & Agrar


Fortschritt bei Ressourceneffizienz

Zumindest was die kostbaren Rohstoffe betrifft beweist der Deutsche Bundestag zukunftsorientiertes Engagement. Das Ziel lautet: Mehr Effizienz, mehr Wettbewerb und, man höre und staune: Mehr Bürgernähe. Das von der Bundesregierung vorgelegte Kreislaufwirtschaftsgesetz ist beschlossene Sache, endlich gibt es Grünes Licht für ein effizientes Ressourcenmanagement.

Müllsammelfahrzeug
Müllsammelfahrzeug
Bild: Mag. Wien, MA48
Bundesumweltminister Norbert Röttgen sieht das neue Abfallrecht als bedeutsamen Schritt auf dem Weg zu einer effizienten Kreislaufwirtschaft. Man wolle konsequent Abfall vermeiden, höchste Anforderungen an Recycling stellen und mit Ressourcen schonender umgehen. Dabei wird er nicht müde, den Fortschritt für eine bürgernahe, verlässliche, ressourceneffiziente und rechtssichere Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu unterstreichen. Das neue Gesetz, so Röttgen weiter, sei ein Gewinn für Bürgerinnen und Bürger, für Kommunen, die Wirtschaft und besonders für die Umwelt.

„Die Zukunft gehört einer Wirtschaft, die ihre Ressourcen nicht verschwendet, sondern intelligenter produziert – mit einer Ökonomie, die Abfall noch viel stärker als einen echten Wertstoff nutzt“, so Röttgen wörtlich zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzt.

Wir bauen reichlich Mist

Megatrends und kurze Produktlebenszyklen schaffen perfekte Rahmenbedingungen, laufend neue Produkte anzuschaffen. Das Konkurrenzverhalten wird gezielt forciert, wir sind stets bestrebt, uns mit den neuesten Errungenschaften zu umgeben. Dabei wird entsorgt und weggeschmissen, was nur in die Kübel passt. Doch den Planeten mal zu putzen, das kann ganz schön teuer werden, das werden auch die Experten bestätigen. So bleibt nichts anderes über, als kontinuierlich dahinter zu sein, dass im Interesse der Ressourcenschonung Rohstoffe der gezielten Wiederverwendung zugeführt werden: Recycling darf nicht länger Theorie bleiben. Recycling muss aktiv gelebt werden. Zumal: Mit einer optimierten Abfallwirtschaft ist auch reichlich Gutes Geld zu machen – genau gesagt: Die Branche boomt, die Chancen sind in vielfacher Hinsicht durchaus vielversprechend.

Kompromiss zwischen Kommunen und privater Entsorgungswirtschaft

Die penetranten, teils gar lautstarken Wehklagen der engagierten Umweltschützer sind bei der Politik offenbar angekommen, Hartnäckigkeit zahlt sich eben aus. Der Bundestag macht ernst und hofft, mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz einen Ausgleich zwischen den Interessen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft getroffen zu haben. Bürger, Kommunen und Wirtschaft müssen dieses Anliegen als gemeinsame Herausforderung und Chance erkennen, der geplanten Kreislaufwirtschaft zum Erfolg zu verhelfen. Rechtssicherheit, faire Rahmenbedingungen für den Wettbewerb sowie die optimale Versorgung der Bürger scheint nunmehr in die rechte Bahn gelenkt zu sein, der längst fällige Schulterschluss zwischen Ökologie und Ökonomie ist erfolgt.

Zentrales Thema Recycling

Der Schwerpunkt der Novelle liegt stärker als bisher bei der Wiederverwendung bzw. Recycling. Entscheidend dabei ist, dass Abfallerzeuger und – Besitzer jeweils die beste ökologische Option für die jeweilige Abfallart wählen müssen. Dabei werden soziale und ökonomische Kriterien gleichermassen berücksichtigt. Mit der gesetzlichen Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen sowie von Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen ab dem Jahr 2015 schafft das Gesetz eine entscheidende Voraussetzung für hoffentlich weiter steigende Recyclingquoten in Deutschland; in Österreich beispielsweise funktioniert die Sache mit der konsequenten Mülltrennung mittlerweile geradezu vorbildlich, hier haben unsere Deutschen Nachbarn sichtlich etwas Nachholbedarf.

Bis zum Jahr 2020 sollen in Summe 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt und 70 Prozent aller Bau- und Abbruchabfälle stofflich verwertet werden. Die ebenfalls geplante Wertstofftonne könnten zusätzlich rund 7 Kilo Rohstoff pro Jahr und Einwohner einsparen, doch bis dahin scheint es noch etwas zu dauern. Auch mit der Verwertungsquote der Bau- und Abbruchabfälle scheint man es nicht sonderlich eilig zu haben. Erst 2016 soll überprüft werden, inwiefern hier Optimierungen angebracht sind. Möglicherweise sind die zweifellos vorhandenen Kausalzusammenhänge für die Verantwortlichen doch etwas zu komplex, um sie geradewegs und ohne Umschweife in das Deutsche Regelwerk einfliessen zu lassen. 

EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie Wettbewerbsrecht ausreichend berücksichtigt

Die Novelle sieht künftig vor, dass die Kommune, welche die Werkstoffe der Haushalte selbst effizient erfasst und hochwertig verwertet, durch gewerbliche Sammlungen nicht in ihrer Tätigkeit behindert werden soll. Wenn sie dieses Angebot nicht machen kann oder will, kann sie ein besseres Serviceangebot des gewerblichen Sammlers an die Haushalte nicht verhindern. Im Klartext: Die Kommunen haben im Prinzip beste Chancen, effizient und – man glaubt es kaum, dabei auch profitabel zu agieren; nur dann, wenn ihnen wieder mal so überhaupt gar nichts mehr sinnvolles einfällt, darf das Gewerbe ran. Zugegeben – die Gebührenstabilität bleibt weitgehendst erhalten. Der faire Wettbewerb unter privaten Entsorgen ebenfalls; sie dürfen halt wieder nur dann ran, wenn sich sonst keiner um den üblichen Mist kümmert …


 




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