Flughafen Klagenfurt wird von EU-Kommission geprüft
Brüssel, 22. Februar 2012 – Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung bestimmter finanzieller Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und den Flughäfen Saarbrücken, Zweibrücken, Lübeck-Blankensee (Deutschland) und Klagenfurt (Österreich) eingeleitet. Die Verfahren erstrecken sich auch auf Rabatte und Vermarktungsverträge zwischen diesen Flughäfen und einigen der dort tätigen Luftfahrtgesellschaften und sollen klären, ob die betreffenden Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Dritten die Möglichkeit, zu den betreffenden Maßnahmen Stellung zu nehmen.

Bild: Stadt Klagenfurt
Auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen kann die Kommission nicht ausschließen, dass die Maßnahmen zugunsten dieser vier Flughäfen und der sie nutzenden Luftfahrtgesellschaften staatliche Beihilfen beinhalten, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen und daher mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind.
Flughafen Klagenfurt
Der kleine Regionalflughafen von Klagenfurt im Bundesland Kärnten (Österreich) erhält regelmäßige Kapitalzufuhren von Bund, Land und der Stadt Klagenfurt. Die Kommission bezweifelt, dass die Behörden den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers befolgt haben und dass der Flughafen unter Marktbedingungen betriebsfähig wäre. Darüber hinaus gewährt der Flughafen sämtlichen Fluggesellschaften, die ihn anfliegen, systematische Rabatte und entrichtet zusätzliche Zahlungen an Ryanair, TUIfly und Air Berlin. Die Kommission befürchtet, dass diese Rabatte und Zuschüsse den begünstigten Fluggesellschaften einen unfairen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber konkurrierenden Luftverkehrsanbietern verschaffen könnten.
Hintergrund der Prüfverfahren
Mit dem heutigen Tag hat die Kommission fünf verschiedene Prüfverfahren eröffnet. Bei der eingehenden Prüfung der Finanzierung des Flughafens Lübeck-Blankensee und seiner finanziellen Beziehungen zu bestimmten Fluggesellschaften handelt es sich um ein neues Verfahren und nicht um die Ausweitung der laufenden, im Juli 2007 eingeleiteten Untersuchung (siehe IP/07/1052).
Im laufenden Jahr hat die Kommission bereits in vier weiteren Fällen betreffend Flughäfen in Frankreich, Deutschland und Schweden Untersuchungen eingeleitet und ein fünftes Verfahren ausgeweitet (siehe IP/12/44 und IP/12/108). Die Kommission befasst sich gegenwärtig verstärkt mit Beihilfen im Luftverkehr.
Für dieses Jahr ist zudem die Herausgabe neuer Leitlinien für den Luftverkehrssektor geplant, die Beihilfen sowohl an Luftverkehrsgesellschaften als auch zur Förderung von Flughafeninfrastruktur betreffen. Einleitend hat die Kommission dazu im April 2011 alle Interessenträger konsultiert (siehe IP/11/445).
Eine nichtvertrauliche Fassung der Beschlüsse wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und im Verzeichnis der staatlichen Beihilfen auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter den Nummern SA.26190 (Flughafen Saarbrücken), SA.27339 (Flughafen Zweibrücken), SA.27585 und SA.31149 (Flughafen Lübeck-Blankensee) und SA.24221 (Flughafen Klagenfurt) zur Verfügung gestellt werden. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News


















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