Dienstag 21. Mai 2013, 23:12

Bildung & Kultur


Evelyne Gebhardt: Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in den Mitgliedsstaaten unzureichend

Die 2006 verabschiedete europäische Dienstleistungsrichtlinie, die den Markt für die Dienstleister in der Europäischen Union öffnen und das grenzüberschreitende Angebot von Dienstleistungen vereinfachen sollte, war eines der umstrittensten Projekte der europäischen Politik des vergangenen Jahrzehnts – so sehr, dass die Massen gegen die „Frankenstein-Richtlinie“ (in Anlehnung an den zuständigen damaligen Binnenmarktkommissar Bolkestein) auf die Straßen gingen. Das Europäische Parlament setzte viele Änderungen am ursprünglich äußerst liberalen Vorschlag der EU-Kommission durch.
Evelyne Gebhardt
Evelyne Gebhardt
Bild: Europ. Union
Jetzt, rund eineinhalb Jahre nach Ablauf der für die EU-Mitgliedsstaaten vorgesehenen Umsetzungsfrist, sprachen wir mit der zuständigen Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, der deutschen Sozialdemokratin Evelyne Gebhardt, über die ersten Erkenntnisse bezüglich des Funktionierens der Richtlinie.

Was ist aus dem einstigen Schreckgespenst des westeuropäischen Handwerks, dem berühmt-berüchtigten „polnischen Klempner“, geworden?

Der berühmt-berüchtigte polnische Klempner darf natürlich in der Europäischen Union seine Dienstleistungen anbieten, genauso wie jeder österreichische, deutsche oder französische Klempner. Allerdings muss er sich vorher in dem Staat, in dem er arbeiten will, anmelden und das Recht, das in diesem Staat gilt, respektieren – insbesondere das Arbeitsrecht, das Sozialrecht, den Verbraucherschutz, den Umweltschutz, usw. Wir haben also gesagt, dass es natürlich den freien Zugang zum Markt gibt, aber auch einen fairen Wettbewerb mit gleichen Bedingungen in einem Staat.

Westeuropa ist nicht von polnischen Klempnern überschwemmt worden?

Nein, nein. Das war auch nicht zu erwarten. Diese Diskussion vor der Verabschiedung der Dienstleistungsrichtlinie mit dem polnischen Klempner als Symbolfigur gab es vor allem in Frankreich. Das rechnet sich doch für einen polnischen Klempner nicht, seine Dienste vorübergehend in Frankreich anzubieten. Die Distanz ist einfach viel zu groß, und er würde sehr viel Zeit auf der Straße verbringen. Wichtig ist, was in grenznahen Gebieten passiert. Da gibt es natürlich Klempner oder andere Dienstleister, die sich anbieten, gerade an der Grenze Deutschland-Polen, aber wahrscheinlich auch an der Grenze Österreich-Tschechien. Eine Überflutung, wie es damals befürchtet wurde, hat es natürlich nicht gegeben.

Was ist der Zweck dieser Richtlinie, warum war sie notwendig?

Sie war notwendig, weil es sehr viele stark protektionistische Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten gab. Es galt, diese abzuschaffen. Da die Staaten das nicht von sich aus gemacht haben, musste man sie dazu zwingen. Um ein Beispiel zu nennen, das mir deutsche Malermeister berichtet haben: Sie durften zwar Aufträge im Nachbarland Belgien annehmen, aber nicht ihr Arbeitswerkzeug mitnehmen. Das sollten sie vor Ort anmieten. Zudem mussten sie Fahrzeuge verwenden, die in Belgien zugelassen waren. Das sind natürlich Dinge, die protektionistischer Art sind, die mit der Qualität der Arbeit nichts zu haben und abgeschafft gehören.

Wie sieht es mit der Umsetzung der Richtlinie rund eineinhalb Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist aus? Welche Mängel haben Sie festgestellt?

Es war ziemlich ernüchternd, zu sehen, dass die Umsetzung in vielen Mitgliedsstaaten nur unzureichend erfolgt ist. Wir haben beschlossen, mehr Druck auf die Mitgliedsstaaten zu machen, damit diese Richtlinie umgesetzt wird, und zwar richtig umgesetzt wird. Dabei geht es insbesondere um die sogenannten One Stop Shops, also die einheitlichen Ansprechpartner für die Dienstleister. Letztere müssen sich ja nach dem Recht des Staates richten, in dem sie arbeiten. Dafür müssen sie von den einheitlichen Ansprechpartnern des jeweiligen Landes alle notwendigen Formalitäten und Informationen erhalten, damit es keine bürokratische Erschwernis gibt.

Welche Mitgliedsstaaten machen es ausländischen Dienstleistern besonders schwer, ihre Dienste anzubieten?


Das ist im Moment schwer zu sagen, weil wir diesbezüglich noch am Recherchieren sind. Allerdings weiß ich, dass beispielsweise Frankreich von Architekten und Italien von Fremdenführern immer noch Wahnsinnserfordernisse verlangen.

Was hat die Richtlinie im Alltag der betroffenen Menschen, also der Dienstleistungserbringer, aber auch der Verbraucher, konkret verändert? Oder war es schlussendlich viel Lärm um Nichts?

Für Verbraucher hat es nur wenig geändert, weil das Recht, das im eigenen Land gilt, beibehalten wird. Nachdem man festgestellt hat, dass nicht sehr viele Dienstleister ihre Dienste über die Grenze hinweg anbieten, hat es auch nicht zu einer viel größeren Auswahl geführt. Für Dienstleister, die sich bewegen, ist es natürlich eine enorme Erleichterung. Wenn sie eine Erlaubnis brauchen, um in einem Staat zu arbeiten, müssen sie nicht mehr an zehn verschiedenen Stellen vorstellig werden, sondern können über Internet, über die einheitliche Ansprechstelle, tatsächlich alle Formalitäten erledigen.

Hat das Parlament die Richtlinie vielleicht zu stark „entschärft“, sodass sie ihren ursprünglichen Zweck nicht erfüllen kann?

Nein, das würde ich nicht sagen. Wir sind realistisch gewesen und haben gesagt, dass wir keinen unfairen Wettbewerb zwischen den Sozialsystemen der Mitgliedsstaaten wollen, wie es die Vorstellungen der Kommission und zeitweise auch des Rats bewirkt hätten. Wir wollten, dass dies auf einem gemeinsamen hohen Qualitätsniveau geschieht. Das Problem ist nicht die Dienstleistungsrichtlinie, sondern es sind die Mitgliedsstaaten, die bei der Öffnung ihrer Märkte immer noch sehr zurückhaltend sind.

In ihrem aktuellen Bericht über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie begrüßt das Europäische Parlament, „dass die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in allen Mitgliedstaaten eine beispiellose Modernisierungsdynamik auslöst, die sich in neuen Arbeits- und Beurteilungsmethoden niederschlägt“. Wo sehen Sie konkret eine derartige Dynamik?

Evelyne Gebhardt | Bild: European Union
Evelyne Gebhardt
Bild: European Union
Zumindest in Deutschland haben mir viele Bürgermeister und Oberbürgermeister berichtet, dass sie anlässlich der Dienstleistungsrichtlinie ihre Wege der Genehmigung für Dienstleistungserbringer – auch für Inländer – überprüft und festgestellt haben, wie schwer das ist und wie bürokratisch die Vorgänge sind. Das haben sie zum Anlass genommen, ihre eigene Verwaltung zu modernisieren. Das ist meiner Meinung nach schon etwas sehr Wichtiges und bringt im Endeffekt auch für die Bürger eine Erleichterung.

Der Bericht spricht von einer Binnenmarktmüdigkeit im Dienstleistungssektor. Was ist damit gemeint?

Damit ist gemeint, dass sich die Märkte immer stärker auf sich selbst zurückziehen und die Vorteile, die es durch die Öffnung der Grenzen innerhalb der Europäischen Union gibt, nicht voll nutzen.

Wie hat sich die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialkrise auf die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ausgewirkt?

Das Verständnis dafür, dass wir als Europäisches Parlament einen ganz anderen Weg gewählt und gefunden haben, als die Europäische Kommission vorgeschlagen hatte, ist durch die Wirtschafts- und Finanzkrise größer geworden, weil man gesehen hat, dass die Deregulierung eben nicht unbedingt der richtige Weg ist und dass man auch innerhalb eines gemeinsamen Marktes Regeln braucht, nach denen man sich verhalten muss.

Es scheint ein Problem bei den Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu geben, was die Definierung und Abgrenzung betrifft.

Es gibt tatsächlich ein Problem, insbesondere was die Ausnahme von sozialen Dienstleistungen angeht. Diese sind von der Richtlinie ausgenommen worden unter der Voraussetzung, dass sie vom Staat mandatiert sind. Das ist in den meisten Mitgliedsstaaten kein Problem, außer in Frankreich, wo das System der Mandatierung durch den Staat nicht existiert. Deshalb gab es in Frankreich und auch in Polen heftige Diskussionen, z.B. über die Frage, ob Kinderkrippen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen oder nicht. Das zu definieren, ist allerdings Sache der Mitgliedsstaaten und nicht der Europäischen Union.

Gibt es Bestrebungen, den Anwendungsbereich dieser Richtlinie auszuweiten?

Nein, im Moment nicht. Es gibt zwar viele politische Diskussionen, aber die EU-Kommission hat ganz klar gesagt, dass sie an das Thema einer Novellierung der Dienstleistungsrichtlinie nicht herangehen wird. Das Parlament würde das auch nicht akzeptieren.

Das Parlament nimmt in ihrem Bericht zur Kenntnis, dass in der Mitteilung der Kommission „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte“ für 2011 ein Maßnahmenpaket zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse angekündigt wird. Was erwarten sie sich davon?

Ich hätte gerne, dass das Protokoll 16 des Lissabon-Vertrags auch wirklich zur Anwendung kommt, um eine Regelung zum Schutz der Dienste im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse zu machen, damit Klarheit geschaffen wird, wie damit umgegangen werden kann. Das ist allerdings die Position meiner Fraktion und nicht des ganzen Parlaments, das sagt, dass das geprüft werden muss. Die Kommission hat angekündigt, diesbezüglich etwas zu machen, aber wir wissen noch nicht, was.

Wie geht es mit der Dienstleistungsrichtlinie jetzt weiter?

Das Europaparlament bereitet jetzt einen Bericht vor, um zu überprüfen, wie die gegenseitige Evaluierung funktioniert, die in der Richtlinie vorgeschrieben worden ist. Dabei prüfen die Mitgliedsstaaten gegenseitig, wie das Screening gemacht und die Vereinfachung der Vorschriften durchgeführt worden ist. Allerdings sind sie damit noch nicht sehr weit gekommen und schimpfen über diese Bürokratie, die sie sich selber eingebrockt haben. Zur Erinnerung: Das Europäische Parlament wollte dieses Instrument nicht, die Mitgliedsstaaten wollten es aber unbedingt. Jetzt wollen wir anhand der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie prüfen, ob das etwas Sinnvolles ist.

Danke für dieses Gespräch.

 




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