Donnerstag 23. Mai 2013, 05:40

Telekommunikation & Verkehr

Europas Straßenverkehr: vom Tempolimit für Radler bis zum Radioverbot beim Tanken

Während die europäische Vereinheitlichungs- und Regulierungswut in vielen Bereichen ihre Blüten treibt, man denke nur an die Normgrößen von Kartoffeln oder die Namensregeln für Konfitüren, Marmeladen und Fruchtaufstriche, scheint die Straßenverkehrsordnung davon bisher weitgehen unbehelligt geblieben zu sein.

Vom Tempolimit für Radler bis zum Radioverbot beim Tanken
Vom Tempolimit für Radler bis zum Radioverbot beim Tanken
Bild: Thomas Scholz/pixelio.de
So endet mancher fröhliche Ausflug über die Grenze in Unkenntnis der landestypischen Verkehrsspezialitäten mit einem Bußgeldverfahren oder gar der Beschlagnahme des Fahrzeuges. Wie überall gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht – und mit diesem Wissen ausgestattet macht die Polizei immer wieder gezielt Jagd auf ahnungslose Reisende, warnen die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ.

Innerhalb der EU gilt Italien als Land der unbegrenzten Bußgeldmöglichkeiten. Bei Alkoholdelikten über 1,5 Promille kann zum Beispiel das Fahrzeug enteignet und zwangsversteigert werden.
Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr werden Verkehrsdelikte wie Drängeln oder  Geschwindigkeitsübertretungen um ein Drittel höher bestraft als tagsüber.

Sehr kreativ ist auch die Überwachung der gefürchteten Ruhezonen in manchen italienischen Städten, „zona traffico limitato“ genannt. Solche Zonen gibt es beispielsweise in Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin und Verona. Das Einfahren in die Ruhezonen ist nur mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Weil die Kennzeichnung für Touristen oft kaum erkennbar ist, tappt man rasch in eine Kontrolle und berappt mindestens 74 Euro Bußgeld.
Für Südtirolreisende gibt es eine zusätzliche Falle: Bozen und Brixen sind neuerdings auch im Sommer Umweltzonen. Fahrzeuge der Klassen Euro 0 und Euro 1 dürfen nicht mehr in die Innenstädte einfahren. Hält man sich nicht daran, riskiert man eine Geldstrafe bis 155 Euro.

Strafmandate verjähren nicht

Wer in Italien ein Strafmandat wegen Falschparken bekommt, sollte sich gut überlegen, ob er das Ticket in den Papierkorb wirft. Organmandate werden zwar kaum über die Grenze bis nach Hause verfolgt, sie verjähren aber nicht. Im Extremfall können unbezahlte Bußgelder Jahre später bei einer Verkehrskontrolle zur Beschlagnahme des Fahrzeuges führen.

Umweltpickerl für deutsche Städte

Auch in vielen deutschen Städten gilt das "Umweltpickerl". Autos ohne die Plakette sind aus diesen Zonen ausgeschlossen und werden bei Zuwiderhandlung bestraft. Das Pickerl kann man bei den Autofahrerclubs erwerben.
Ebenfalls bestraft werden kann man auf deutschen Autobahnen, wenn der Sprit ausgeht und man deswegen auf dem Pannenstreifen anhält, da Treibstoffmangel nicht als Panne gilt. Lässt man sich dann privat abschleppen und schaltet dabei nicht die Warnblinkanlage ein, setzt es noch einmal ein Bußgeld.

Apropos Blinken: Wussten Sie, dass man in Slowenien während des gesamten Überholvorganges blinken muss?  Ebenfalls blinken, und zwar mit der Warnblinkanlage, muss man in Slowenien beim Rückwärtsfahren.

Keine Motorräder auf Schweizer Autostraßen

Einige Besonderheiten bietet auch die Schweiz. Fahrzeuge mit Anhänger dürfen auch auf Autobahnen maximal 80 km/h schnell fahren. Autostraßen, die mit grünen Tafeln gekennzeichnet sind, sind für einspurige Kfz, und damit auch für  Motorräder, tabu.

Einer der europäischen Spitzenreiter in Sachen Strafzahlungen ist Spanien. Schon für einfaches Falschparken sind in den Städten bis zu 200 Euro fällig. Auch für vergleichsweise geringe Geschwindigkeitsübertretungen bis 20 km/h sind mindestens 100 Euro fällig. Bei einer Überschreitung von 50 km/h sind es satte 600 Euro. Die Autofahrerclubs warnen besonders vor unvermutet auftauchenden 30-er Geschwindigkeitsbeschränkungen auf scheinbar offener Straße. Gerne lauern knapp dahinter mit Laserpistolen bewaffnete Polizeibeamte.

Kein Radio beim Tanken in Spanien

In Spanien ist auch das Telefonieren mit jeglicher Art von Headset verboten. Bei einem Verstoß werden mindestens 200 Euro fällig. Und beim Tanken an einer Tankstelle müssen während des Tankvorganges sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte (z. B. Mobiltelefone, Radio, Fahrzeugbeleuchtung) abgeschaltet werden. Auch das wird gelegentlich überprüft und auch bestraft – mit 200 Euro.

Während in fast ganz Europa Licht am Tag vorgeschrieben ist, oder zumindest empfohlen wird, können Griechenlandurlauber eine unangenehme Überraschung erleben, wenn sie tagsüber mit Licht fahren. Pkw dürfen das Abblendlicht tagsüber nicht eingeschaltet haben. Ausnahmen gibt es bei schlechtem Wetter und für Fahrzeuge mit automatisch aktiviertem Tagfahrlicht.

Ebenfalls einen Alleingang macht Griechenland bei der Vorfahrtregelung in Kreisverkehren. Im Land der Hellenen haben nämlich jene Fahrzeuge Vorrang, die in den Kreisverkehr einfahren – was angesichts der in Griechenland üblichen aggressiven Fahrweise für ahnungslose Touristen brandgefährlich werden kann. Überhaupt führt Griechenland in Europa die Unfallstatistik mit respektablem Abstand vor Rumänien und Bulgarien an.

Und wer glaubt, in Griechenland im eigenen Fahrzeug nach Herzenslust rauchen zu dürfen, hat sich geschnitten. Wenn Kinder unter 12 Jahren im Auto mitfahren herrscht strenges Rauchverbot, auch für alle Beifahrer. Verstöße werden mit Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro bestraft.

Ebenfalls keinen Schutz vor dem Zugriff der Behörden bietet Rauchern das eigene Auto in Schottland. Das absolute Rauchverbot wird im Norden von Großbritannien streng exekutiert. In England wiederum ist das Rauchen nur in Mietwägen verboten. In Norwegen dürfen Fahrzeuglenker in Ortsgebieten nicht rauchen. Schnellfahren ist in Norwegen zudem im Europavergleich am teuersten. Eine Überschreitung des Tempolimits um 50 km/h kostet mindestens 1.500 Euro.

Richtig unangenehm kann im Norden von Norwegen, Schweden und Finnland auch ein Zusammenstoß mit einem Rentier werden. Wer solch einen Unfall nicht unverzüglich der Polizei meldet riskiert einige Tage Gefängnis und ein saftiges Wiedergutmachungsgeld, da fast alle frei umherlaufenden Rentiere, im Privatbesitz sind. 

Musikverbot beim Überqueren der Straße

Regelrechte Blüten treibt das Bemühen um Verkehrssicherheit in einigen ehemaligen Ostblockländern. In der Slowakei müssen Radfahrer außerhalb von Ortsgebieten Helme sowie reflektierende Kleidung tragen. Kindersitzpflicht in Autos gilt bis 15 Jahre. Mit Strafen bis zu 135 Euro werden Fußgänger belegt, die mit Kopf- oder Ohrhörern Musik hörend eine Straße überqueren – egal ob auf einem Zebrastreifen oder nicht.

Dafür haben in Tschechien Fußgänger immer Vorrang, wenn sie eine Straße überqueren wollen – Autobahnen ausgenommen.
Ungarn greift bei Alkoholdelikten hart durch. Alkoholisierte Lenker müssen mit einer Abnahme des Reisepasses für fünf Tage rechnen. Gleich das ganze Auto kann die ungarische Polizei stilllegen. Wenn die KFZ-Prüfplakette abgelaufen ist wird das Kennzeichen demontiert und der Zulassungsschein abgenommen. Eine Überziehungsfrist wie in Österreich gibt es nicht.

Fluchtbereitschaft bei Verkehrskontrollen in Bulgarien

In Bulgarien werden Touristen gerne von Räubern in Uniformen angehalten und ausgeraubt. ÖAMTC und ARBÖ raten deswegen, bei Polizeikontrollen am Steuer zu bleiben, um bei Gefahr sofort flüchten zu können. Dies gilt besonders nachts im offenen Gelände, da bulgarische Polizei während der Dunkelheit nur im Bereich von bewohnten Ortschaften kontrolliert.

In Einbahnstraßen darf übrigens in Bulgarien nur links geparkt werden.
In Rumänien wird ausdrücklich zu einer defensiven Fahrweise geraten: Das Überholen auf Brücken ist verboten. Ampeln springen ohne Gelbphase von rot auf grün. Außerdem müssen Fahrer die weniger als 1 Jahr im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten um 20km/h unterschreiten. Bei Verkehrskontrollen wird in Rumänien geraten, mit den Händen am Lenkrad im Auto sitzen zu bleiben und auf weitere Instruktionen der Polizei zu warten.

35km/h Tempolimit für Radfahrer in Serbien

Wer das Straßennetz in Serbien oder Montenegro befährt sollte beachten, dass beim Überholen während des gesamten Vorgangs geblinkt werden muss. Das Kolonnenspringen ist verboten. Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten. Außerdem können Fahrer, die einen Alko-oder Drogentest verweigern, in Haft genommen werden. Und wer in Serbien mit dem Fahrrad unterwegs ist, sollte die Geschwindigkeitsbegrenzung von 35km/h beachten. Wer schneller fährt muss mit Geldstrafen nicht unter 100 Euro rechnen.

Für Verwirrung sorgt schließlich auch die gesetzliche Regelung der Mitnahme von Anhaltern in Russland. Einheimische Autostopper dürfen nämlich von Ausländern nicht mitgenommen werden – zu deren eigener Sicherheit, denn Hijacker tarnen sich gerne als Autostopper und nehmen dem gutgläubigen Samariter neben seinem Fahrzeug auch gleich alles weitere Hab und Gut ab. In solch einem Fall tritt der zweite Teil der Regelung in Kraft: Russen ist es nämlich erlaubt, ausländische Autostopper mitzunehmen – zumindest bis zur nächsten Polizeistation.
 


 




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