Montag 20. Mai 2013, 07:46

Justiz

Europäischer und Internationaler Tag gegen die Todesstrafe

Heute ist der Welttag und der Europäische Tag gegen die Todesstrafe. Die Europäische Union ist in allen Fällen und unter allen Umständen gegen die Verhängung der Todesstrafe. Ihre weltweite Abschaffung ist eines der wichtigsten Ziele der EU-Menschenrechtspolitik.

Europäischer und Internationaler Tag gegen die Todesstrafe
Europäischer und Internationaler Tag gegen die Todesstrafe
Bild: Alexander Dreher/pixelio.de
Catherine Ashton, Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission: „Die Todesstrafe ist eine grausame, unmenschliche und nicht rückgängig zu machende Maßnahme, die gegen das Grundrecht des Menschen auf Leben und Würde verstößt. Im Falle von Justizirrtum – gegen den kein Rechtssystem gefeit ist – hat sie einen unumkehrbaren Verlust von Menschenleben zur Folge, der entsetzlich ist. Die Todesstrafe kann das zu bestrafende Verbrechen weder rückgängig machen noch den Tod eines Opfers sühnen. Sie sollte endgültig der Vergangenheit angehören.“

Die Europäische Union bekräftigt regelmäßig ihre Ablehnung der Todesstrafe und setzt die zahlreichen ihr zur Verfügung stehenden Instrumente der Diplomatie wie Erklärungen, Demarchen und Menschenrechtsdialoge mit ihren Partnern ein, um die weltweite Abschaffung voranzubringen. Die Bewegung für die Abschaffung hat höchste Priorität im jüngst angenommenen Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie sowie im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte.

58 an der Todesstrafe festhaltende Länder

Obwohl die weltweiten Bestrebungen zur Abschaffung der Todesstrafe weiter anhalten, führen 20 der 58 an der Todesstrafe festhaltenden Länder auf der ganzen Welt weiterhin in alarmierendem Ausmaß Hinrichtungen durch. Die EU ruft die Länder, die die Todesstrafe noch immer vollstrecken, auf, ihren Vollzug schrittweise einzuschränken und international vereinbarte Mindeststandards zu achten.

Die Kampagne der EU gegen die Todesstrafe ist ebenso aktiv im Rahmen von multilateralen Gremien wie den Vereinten Nationen und trägt zur Annahme der Resolution der 67. UN-Generalversammlung über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe bei. Die EU fordert alle Staaten weiterhin auf, dem Zweiten Falkultativprotokoll des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte beizutreten, dem grundlegendsten internationalen Instrument der Vereinten Nationen zur Abschaffung der Todesstrafe.

Über den wichtigen Beitrag zu den Bemühungen von zivilgesellschaftlichen Organisationen zur Abschaffung der Todesstrafe hinaus ist die EU der erste regionale Zusammenschluss, der den Handel mit für die Vollstreckung der Todesstrafe (sowie für Folter und Misshandlungen) verwendeten Gütern und die Bereitstellung technischer Hilfe im Zusammenhang mit diesen Gütern verboten hat.
 

 


 




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