Mittwoch 19. Juni 2013, 11:17

Europapolitik

Europäischer Rechnungshof: Interessenkonflikte wurden von den Agenturen nicht angemessen gehandhabt

In den letzten Jahren wurde in der Presse über einige mutmaßliche Fälle von Interessenkonflikten berichtet, in die bestimmte EU-Agenturen verwickelt waren und die innerhalb des Europäischen Parlaments Anlass zu Besorgnis gaben.

Europäischer Rechnungshof: Interessenkonflikte wurden von den Agenturen nicht angemessen gehandhabt
Europäischer Rechnungshof: Interessenkonflikte wurden von den Agenturen nicht angemessen gehandhabt
Bild: EuRH
Im Jahre 2011 forderte das Europäische Parlament den Hof auf, "die Herangehensweise der Agenturen an die Bewältigung von Situationen, in denen potenzielle Interessenkonflikte bestehen, einer umfassenden Analyse zu unterziehen".
Im Zuge der Prüfung wurden die Handlungsleitlinien und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonfliktsituationen im Fall von vier ausgewählten Agenturen bewertet, die einflussreiche sich auf die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher auswirkende Entscheidungen treffen, im Einzelnen die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).

Unzulänglichkeiten unterschiedlichen Schweregrades

Der Europäische Rechnungshof gelangte zu der Schlussfolgerung, dass keine der geprüften Agenturen Interessenkonflikte angemessen handhabte. In Bezug auf die internen Handlungsleitlinien und Verfahren sowie deren Umsetzung wurde eine Reihe von Unzulänglichkeiten unterschiedlichen Schweregrades ermittelt.

Igors Ludboržs, für diesen Bericht zuständiges Mitglied des Hofes, hob hervor, dass der Hof aufgrund der Untersuchung der Lage in diesen Agenturen eine Reihe allgemeiner und besonderer Empfehlungen vorgelegt hat, die bei ordnungsgemäßer Umsetzung nicht nur in den ausgewählten Agenturen, sondern in allen EU-Organen und dezentralen Einrichtungen zu erheblichen Verbesserungen im Umgang mit Interessenkonfliktsituationen führen könnten.

Unter einem Interessenkonflikt versteht man einen Konflikt zwischen den Amtspflichten und den Privatinteressen eines öffentlichen Bediensteten, bei dem die Interessen, die ein öffentlicher Bediensteter in seiner Eigenschaft als Privatperson hat, die Wahrnehmung seiner amtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten auf unbillige Weise beeinflussen können. Bestimmte Risiken von Interessenkonflikten liegen in der Struktur der ausgewählten Agenturen begründet (z. B. dieselbe Einrichtung ist sowohl Vertreter des Managements als auch Dienstleister) und darin, dass sie Forschungsarbeiten der Industrie verwenden. Vor diesem Hintergrund ist es von entscheidender Bedeutung, dass die ausgewählten Agenturen über gut funktionierende Systeme verfügen, um dem hohen inhärenten Risiko von Interessenkonflikten zu begegnen.

Keine umfassenden Interessenkonflikte

Es gibt keine umfassenden Interessenkonflikte betreffenden EU-Regulierungsrahmen, durch den vergleichbare Mindestanforderungen an die Unabhängigkeit und Transparenz sichergestellt wären, die für alle EU-Agenturen und alle maßgeblichen Akteure gelten, welche Einfluss auf Strategien, operative Tätigkeiten und Entscheidungsfindungsprozesse ausüben. Da ein solcher Regulierungsrahmen fehlt, wurden die einschlägigen OECD-Leitlinien, die im Hinblick auf die Ausarbeitung einer umfassenden Interessenkonfliktstrategie internationale Maßstäbe setzen, als Teil des Referenzrahmens für diese Prüfung betrachtet.

Der Hof gelangte zu der Schlussfolgerung, dass keine der ausgewählten Agenturen Interessenkonflikte angemessen handhabte. Die festgestellten Unzulänglichkeiten wiesen jedoch unterschiedliche Schweregrade auf. Von den ausgewählten Agenturen haben die EMA und die EFSA die am weitesten fortgeschrittenen Handlungsleitlinien und Verfahren für die Mitteilung, Bewertung und Behandlung von Interessenkonflikten entwickelt. Obgleich die ECHA interne Vorgehensweisen und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonflikten entwickelt hat, weisen diese, was das Personal der Agentur und die Mitglieder der Widerspruchskammer angeht, erhebliche Mängel auf. Der Hof stellte fest, dass die EASA über keine internen Handlungsleitlinien und Verfahren in Sachen Interessenkonflikte verfügte. Interessenerklärungen von seiten des Personals, des Verwaltungsrats, der Beschwerdekammer und der Sachverständigen werden bei der EASA nicht abgegeben bzw. bewertet.


 




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