Freitag 18. Mai 2012, 20:01

Justiz


Europäische Strafrechtspolitik nach einem Jahrzehnt - könnte sie Wirklichkeit werden?

Die meisten EU-Bürger wünschen es, aber es gibt kaum Fortschritte bei der Neuausrichtung eines europäischen Strafrechts. Seit die Kommission vor zehn Jahrzehnt damit begann, wird, erwartet, dass es einem Straftäter nicht möglich sein soll, sich durch Flucht in einen anderen Mitgliedstaat der Justiz zu entziehen oder sich Unterschiede zwischen den nationalen Rechtssystemen zunutze zu machen.

Viviane Reding
Viviane Reding
Bild: Europ. Union
Die EU ist im Bereich des Strafrechts seit über einem Jahrzehnt gesetzgeberisch tätig, um besser gegen Straftaten vorgehen zu können, die zunehmend international ausgerichtet sind und immer raffinierter werden. Die früheren Regelungen waren leider nicht wirksam oder sie wurden erst gar und sind nicht immer wirksam umgesetzt worden.
 
Im März 2010 kündigte EU-Justizkommissarin Viviane Reding die Notwendigkeit eines Konzepts für die Strafrechtspolitik an und kündigte an, sich darum zu kümmern .Mit der heutigen Mitteilung „Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik“ kommt die Kommission dieser Ankündigung sowie diversen Aufforderungen wie dem Manifest zur Europäischen Kriminalpolitik aus dem Jahr 2009 nach.
In der heute veröffentlichten Mitteilung hat die Kommission erstmals ihre diesbezüglichen Strategien und Grundsätze dargelegt.
Die Kosten, die der Allgemeinheit insgesamt durch Straftaten entstehen, werden in der EU auf 233 Mrd. EUR jährlich geschätzt. Eine klar definierte EU-Strafrechtspolitik kann dazu beitragen, dass Vorschriften im gesamten EU-Raum leichter durchsetzbar werden und damit letztlich das Geld des Steuerzahlers wirksam geschützt werden kann.
In ihrer Mitteilung legt die Kommission dar, wie die Europäische Union und die Mitgliedstaaten gemeinsam eine einheitliche EU-Strafrechtspolitik ins Leben rufen können.
 
Wichtige Leitprinzipien einer EU-Strafrechtspolitik:
- Das Strafrecht darf nur als ultimaratio eingesetzt werden.
- Strafrechtliche Sanktionen sind besonders schweren Straftaten vorbehalten.
- Strafrechtliche Maßnahmen sind in Bezug auf die Grundrechte besonders heikel: Neue Strafrechtsvorschriften sind an die strikte Einhaltung der Grundrechte gebunden       
- Jeder Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahme oder Sanktion muss sich auf klare Fakten stützen und den Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit beachten.
 
Strafrechtliche Maßnahmen, die das Europäische Parlament und der Ministerrat auf EU-Ebene erlassen, unterscheiden sich von nationalem Strafrecht in einem wichtigen Punkt: Strafrechtliche Vorschriften der EU können erst dann Sanktionen für den Einzelnen zur Folge haben, wenn sie von einem nationalen Parlament in einzelstaatliches Recht umgesetzt worden sind.
 
Strafrechtsmaßnahmen der EU können definieren, welche Rechtsverstöße in der Europäischen Union als Straftat gelten.Sie können auch wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen für solche Straftaten vorschreiben.

 




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