Donnerstag 20. Juni 2013, 13:32

Justiz

Europäische Kommission vereinfacht Regelung von Erbschaften mit Auslandsbezug

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine vereinfachte Regelung von Erbsachen mit Auslandsbezug wurde vom Rat der Justizminister der EU verabschiedet. Der Kommissionsvorschlag wird für eine verbesserte Abwicklung von Nachlasssachen mit Auslandsbezug in der Europäischen Union sorgen.

Regelung von Erbschaften mit Auslandsbezug
Regelung von Erbschaften mit Auslandsbezug
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union – was innerhalb weniger Wochen geschehen dürfte – haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, ihr innerstaatliches Recht anzugleichen, damit die neuen EU-Erbrechtsvorschriften wirksam werden.

„Etwa 12,3 Millionen Europäer leben in einem anderen EU-Staat als ihrem Heimatland. Jedes Jahr fallen etwa 450 000 internationale Erbrechtsfälle an, bei denen es um einen Wert von mehr als 120 Mrd. EUR geht. Derzeit bereiten die unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht in den 27 EU-Mitgliedstaaten den betroffenen Familien Probleme”, so EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission. „Die Zustimmung des Rates zu den neuen EU-Vorschriften schafft Rechtssicherheit für Tausende von Familien, die mit internationalen Erbfällen konfrontiert sind.”

Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Nach der Zustimmung wird die Abwicklung von internationalen Erbrechtsfällen erheblich vereinfacht werden, da nun der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers das einzige Kriterium ist, um festzulegen, welche Behörde bei einer grenzübergreifenden Erbschaft zuständig und welches Recht anzuwenden ist. Darüber hinaus wird Bürgern, die ihren Nachlass regeln möchten, Rechtssicherheit geboten. Die Zustimmung hat auch den Weg für die Einführung des Europäischen Nachlasszeugnisses geebnet, durch das Erben und Nachlassverwalter überall in der Union ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen können. Im Vergleich zur jetzigen Situation, in der die EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Rechte bisweilen nur unter großen Schwierigkeiten geltend machen können, ist dies ein echter Fortschritt. Die Verfahren werden dadurch kürzer und günstiger.

 


 




Kommentar hinzufügen