Europäische Bürgerinitiative Mobilität unter österreichischer Beteiligung
Die Europäische Kommission wird pünktlich zum 9. Mai, dem Europa-Feiertag, die erste europäische Bürgerinitiative (ein Volksbegehren auf europäischer Ebene) registrieren. Weitere vorgeschlagene Initiativen werden in den kommenden Tagen ebenfalls Eingang in das offizielle Register finden.

Bild: ec.europa.eu
Ab dem Termin der Registrierung, die die Nummer ECI(2012)000001 haben wird, verfügen die Organisatoren über eine Frist von 12 Monaten, um die erforderlichen eine Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten beizubringen. Im Erfolgsfall können sie die Europäische Kommission auffordern, einen einschlägigen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.
Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission, betonte: „Ich sehe der ersten europäischen Bürgerinitiative mit Spannung entgegen. Sie markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgerbeteiligung in Europa. Ich bin neugierig, welche Initiative als erste eine Million Unterschriften erreichen wird“.
Mindestens eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten
Die europäische Bürgerinitiative als Volksbegehren auf europäischer Ebene wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Unterzeichnen mindestens eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten eine entsprechende Initiative, so können sie die Europäische Kommission ersuchen, in ihren Zuständigkeitsbereichen Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten.
Die Verordnung über die Bürgerinitiative ist seit dem 1. April 2012 in Kraft. Eingereicht werden können Bürgerinitiativen von Bürgerausschüssen, die aus mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaten bestehen.
Vor der Registrierung einer Initiative muss die Kommission prüfen, ob bestimmte rechtliche Mindestanforderungen erfüllt sind. Offensichtlich missbräuchliche, nicht ernst gemeinte, schikanöse, gegen die europäischen Werte gerichtete oder außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Kommission liegende Initiativen können nicht registriert werden.


















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