EuRH: DAS zählt!
Prüfungsurteile im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung liefern einen Einblick in den komplexen Haushalt der europäischen Union. Die Déclaration d'Assurance (DAS) basiert auf objektiven Nachweisen unter Anwendung internationaler Prüfungsgrundsätze. DAS ist eine feine Sache.

Bild: EuRH
129,4 Milliarden Euro Ausgaben
Das Budget der Union bedient nebst Verwaltungs- und Sonstigen Ausgaben, die mit 7 % beziffert werden zahlreiche weitere Bereiche. Forschung und interne Politikbereiche belaufen sich auf 8 %, der Bereich Aussenbeziehungen, Aussenhilfe und Erweiterung macht gerade mal 5 % aus. Beschäftigung und Soziales werden mit 8 % bedient, Regionalpolitik, Energie und Verkehr belaufen sich auf 27 %. Die Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei und Gesundheit belaufen sich auf 11 %, der Mammutanteil von 34 % wandert in die Landwirtschaft für Marktstützung und Direktzahlungen. So die Aufteilung des Budgets 2011, welches bereits einiges an Kritik einstecken musste. Die Fehlerquote liegt mit unter 4 % im scheinbar harmlosen Prozentbereich, doch für ein negatives Prüfungsurteil reicht es allemal.
Genauigkeitsfehler im Agrarbereich
In dem Bereich mit dem Mammutbudget haben bereits kleinste Fehler enorme Auswirkungen. Die geprüften Kontrollsysteme sind lau EuRH nur sehr bedingt wirksam. Rund drei Viertel der quantifizierbaren Fehler sind Genauigkeitsfehler. Der größte Teil ist auf überhöhte Flächenangaben der Begünstigten zurückzuführen. Hier sind die nationalen Stellen gefragt, endlich für angemessene Korrektheit zu sorgen. Die Fehlerquote pro Antrag liegt zumeist unter 5 %, doch das reicht. Zudem wurden durch den Hof bei 22 von 155 Cross-Compliance-Verpflichtungen Verstöße bei den Zahlungen festgestellt. Vor-Ort-Kontrollen sollen die beihilfefähigen Flächen bewerten, zudem wünscht der EuRH eine ordnungsgemäße Bewertung bei Dauergrünland in allen Mitgliedstaaten. Die Zahlstellen sind durch die Kommission bereits angehalten, eine Qualitätsbeurteilung vorzunehmen, vereinzelt gibt es sogar Aktionspläne. Im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums sieht es ähnlich düster aus, die Kontrollsysteme sind nur bedingt wirksam. Die geschätzte Fehlerquote liegt bei 7,7 %, und das ist denn doch zu viel. Ein Drittel der Cross-Compliance-Verpflichtungen weist Mängel auf, die Betriebsinhaber nehmen die Umweltverpflichtungen nicht so genau wie ausgemacht. Konsequente Kontrollen sollen Abhilfe schaffen.
Regionalpolitik, Energie und Verkehr
Kontrollsystem bedingt wirksam, geschätzte wahrscheinlichste Fehlerquote 6,0 % und schwerwiegende Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese Bilanz bereitet denkbar wenig Freude, die Frage, was hier daneben geht ist somit durchaus berechtigt. Die Ausgaben der regionalpolitischen Massnahmen unterliegen der geteilten Verwaltung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Ausgaben im Bereich Energie und Verkehr sind Angelegenheit der Kommission. Die Empfehlungen des EuRH sind umfangreich es gilt, die Schachstellen zu beseitigen. Die Wirksamkeit der Sanktionssysteme wäre zu erhöhen, indem die Kommission den Finanzkorrekturen mehr Wirkung verleiht und die Möglichkeiten des Austauschs nicht förderfähiger Ausgaben gegen andere Ausgaben reduziert. Die Bedingungen für EU-Förderungen werden zu leger gehandhabt, es besteht Handlungsbedarf. Weiters weist der Hof auf Schwachstellen im Bereich der Primärkontrollen der zuständigen Verwaltungsbehörden hin, spezifische Anleitungen und vertiefte Qualifizierungen der Verantwortlichen wären eine Lösung. Dabei sollen die mittelbewirtschaftenden Behörden der Mitgliedstaaten mehr Konsequenz beweisen. Was Mehrjahresprogramme betrifft, so kann sich der EuRH ebenfalls eine Erhöhung der Effizienz vorstellen.
Reichlich Arbeit für die Kommission!
Der Hof erwartet, dass die Mitgliedstaaten nachhaltig daran erinnert werden, dass diese die Zuverlässigkeit der für den Programmplanungszeitraum bis 2007-2013 vorgelegten Erklärungen verifizieren müssen. Die Problempunkte des vorangegangenen Programms sollen erhoben werden, zudem wäre es interessant zu wissen, ob vergleichbare Probleme auch bei anderen operationellen Programmen vorliegen, was wiederum nach erforderlichen Finanzkorrekturen klingt.
Prüfbehörden im Visier
Die eigens für die Kohäsionspolitik geschaffenen Prüfbehörden kommen nicht gut weg. Nur zwei dieser Stellen werden als wirksam bezeichnet, zwei weitere als bedingt wirksam, eine davon wird überhaupt als ineffizient eingestuft. Der Hof hält die von ihr ausgewiesene Fehlerquote für unzuverlässig, das klingt nach reichlich Ärger. Immerhin, es geht dabei um die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben des EFRE, ESF und des Kohäsionsfonds und um zugleich eine für die Union relevante Schlüsselfunktion. Was fast noch bedenklicher stimmt ist die Feststellung des Hofs, dass keine Garantie dafür besteht, dass die durch die Korrekturmechanismen aufgedeckten Fehler auch wirklich angemessen kompensiert werden, vor erneuten Fehlern ist man ebenfalls keineswegs gefeit. Sichtlich wäre es angebracht, das System als solches einmal einer ernsthaften Prüfung zu ziehen, die erkennbaren Schwachstellen sind zu beseitigen.
Schachstellen im Bereich Soziales und Beschäftigung
Wiedereingliederungen in den Arbeitsmarkt sind eine feine Sache. Vorausgesetzt, man geht es richtig an. Doch ob Deutschland, Österreich oder anderswo, vielfach geht es zu sehr um die Statistik. Der EuRH kann der Politik der einzelnen Länder nur wenig Erfreuliches Abgewinnen. So werden beispielsweise nicht förderfähige Teilnehmer kommentarlos in Schulungsmassnahmen gesteckt, die aus sicht des Hofs nicht angebracht sind. Das deutet auf gravierende Schwachstellen in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen der Mitgliedstaaten hin, speziell im Bereich Primärkontrollen sind Mängel klar erkennbar. Der EuRH musste nämlich feststellen, dass den Behörden mehrfach Informationen vorlagen, die ausgereicht hätten, zumindest einige der Fehler bei 76 % der fehlerbehafteten ESF-Vorgänge aufzudecken und zu berichtigen. Hier scheint reichlich Wildwuchs zu herrschen, an Ineffizienz jedenfalls mangelt es nicht. Der Hof schäumt!
Mit besten Empfehlungen
Die Wünsche des Hofs an die Kommission sind in smarte Empfehlungen verpackt. Die strikte Einhaltung der Bedingungen für Förderungen aus dem ESF wäre tunlichst einzuhalten, zudem ist die Kommission angehalten, die Mitgliedstaaten ihre Verantwortlichkeit zu erinnern. Es geht um Ordnungsmäßigkeit und Schwachstellen bei Primärkontrollen: Die Mitgliedstaaten könnten die Bemühungen sehr wohl verstärken und die Behörden zu einer strikten Anwendung der bestehenden Korrekturverfahren zu animieren, und zwar noch vor einer Übermittlung bescheinigter Ausgabenerklärungen an die Kommission, so der Hof wörtlich. Dabei kann sich der EuRH durchaus vorstellen, dass die Kommission sofern erforderlich die Zahlungen so lange aussetzt, bis die Unstimmigkeiten beseitigt sind. Die Fehlerquote ist entschieden zu hoch. Wenn Brüssel jetzt noch auf Qualität und nachvollziehbare Sinnhaftigkeit bei den angedachten Massnahmen setzt, wäre wirklich allen Beteiligten geholfen. Bewusstseinsbildung wäre jedenfalls ein erster Schritt, um die Reibungsverluste spürbar einzudämmen. Weniger ist eben oft mehr.


















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