Donnerstag 23. Mai 2013, 02:05

Europapolitik

EU Wirtschaftspolitik: Arbeiten für eine weitere Stärkung

Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU tagen in Brüssel über laufende Maßnahmen mit dem Ziel der Stärkung der Wirtschaftspolitik und des Finanzrahmens der EU. Diese Maßnahmen umfassen das Paket der zwei Verordnungen zur haushaltspolitischen Überwachung, den einheitlichen Aufsichtsmechanismus für die Banken (SSM) und die Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung (CRD IV). Der ECOFIN Rat wird darüber hinaus über die letzten Entwicklungen im Bereich Finanztransaktionssteuer informiert.

EU Wirtschaftspolitik: Arbeiten für eine weitere Stärkung
EU Wirtschaftspolitik: Arbeiten für eine weitere Stärkung
Bild: Rat der EU
Die zyprische Präsidentschaft wird den ECOFIN Rat über die noch ausstehenden Fragen zum Thema Paket der zwei Verordnungen zur haushaltspolitischen Überwachung informieren. Die Präsidentschaft wird ebenso die Bewilligung eines Verhandlungsmandates für die anstehenden Triloge zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament (EP) und der Europäischen Kommission bitten. Das Ziel ist, eine Einigung zwischen dem EP und der Kommission zu den beiden Regulierungsvorschlägen bis zum Jahresende zu erreichen.
Das Ziel des Gesetzgebungspakets ist die Stärkung der makroökonomischen Überwachung für Staaten mit einem übermäßigen Defizit oder Staaten mit einem makroökonomischen Programm.  Darüber hinaus gibt es Maßnahmen für die Vorlage von Haushaltsentwürfen bei der Europäischen Kommission. Das Paket der zwei Verordnungen wird derzeit in einem Trilog mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament diskutiert mit dem Ziel der Vervollständigung dessen, was bereits im so genannten Sechserpaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung beschlossen wurde.

Richtlinie über die angemessene Eigenkapitalausstattung (CRD IV): Der aktuelle Stand

Die Präsidentschaft wird die Minister über den aktuellen Stand der Besprechungen der Vorschläge zum CRD IV informieren, welcher die EU Richtlinien von Eigenkapitalausstattung der Banken und Investmentfirmen beinhaltet. Es wird ein Austausch von Meinungen im Rat erwartet mit dem Ziel, eine politische Einigung vor dem Ende dieses Jahres zu erreichen.

Die CRD IV – Richtlinie besteht aus zwei Vorschlägen, der Richtlinie (CRD) und der Verordnung (CRR) der Europäische Kommission mit dem Ziel, in die EU-Gesetzgebung die Beschlüsse zur Eigenkapitalausstattung einzubringen, die durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel III Richtlinien), unterstützt durch die G20 Führung und bestätigt durch den Europäischen Rat, erreicht wurden. Der Baseler Ausschuss ist ein internationales Forum zur ständigen Zusammenarbeit im Bereich der Bankenaufsicht und hat das Ziel, die Qualität der weltweiten Bankenaufsicht zu verbessern.

Bankenüberwachungsmechanismus: Orientierungsdebatte

Die Präsidentschaft wird die Minister über den Stand der Gespräche und die noch offenen zentralen Fragen in Verbindung mit der Etablierung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Kreditanstalten in der Eurozone und in anderen EU Mitgliedsstaaten, welche sich an diesem beteiligen wollen informieren. Es wird erwartet, dass die Minister den weiteren Weg unterstützen und den durch den Europäischen Rat vorgegebenen Zeitrahmen einhalten. 

Die Kommission schlug am 12. September 2012 die Einführung eines einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Banken, geleitet von der Europäischen Zentralbank, vor. Dieser Vorschlag ist ein erster Schritt hin zu einem vollständig integrierten Finanzrahmen, welcher Komponenten wie ein einheitliches Regelwerk,  Sicherung der Bankeinlagen und den Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor umfasst. Eine ständige zu diesem Zweck eingesetzte Arbeitsgruppe zum Bankenüberwachungsmechanismus wurde etabliert, um die Vorschläge der Europäischen Kommission zu untersuchen.

Finanztransaktionssteuer: Stand der Verhandlungen

Die Präsidentschaft wird die Minister über den Stand der intensiven Zusammenarbeit zum Thema Finanztransaktionssteuer informieren. Die Kommission wird relevante Vorschläge präsentieren, welche die Basis der Diskussionen bilden werden.

Das Ergebnis des ECOFIN Treffens im Juni war, dass es keine Übereinstimmung über die Vorschläge zur Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer gab. Seitdem wurden andere Wege beschritten, insbesondere der Prozess der intensiven Zusammenarbeit. Dieser erlaubt einer Gruppe interessierter Staaten, die EU Institutionen nutzend, schon vor dem Ende des Jahres 2012 voran zu gehen.
Die Zahl der Staaten, die bisher einen Antrag auf Teilnahme gestellt haben, erfüllt das Minimum von neun Staaten, welches durch die EU Gesetzgebung vorgeschrieben ist.


 




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